Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · 2003-09-24
Aeschbacher Ruedi · Nationalrat · Zürich · Evangelische und Unabhängige Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Es geht hier um die Frage, wann Telefongespräche aufgezeichnet werden können bzw. wann eine solche Aufzeichnung straflos bleibt. Und es geht um die Frage, ob im Geschäftsverkehr, bei Bestellungen, bei Aufträgen, bei Reservationen und ähnlichen Geschäftsvorfällen, eine solche Aufzeichnung möglich sein soll. Das ist die Frage. Wir müssen heute eigentlich nur darüber entscheiden, ob im Geschäftsverkehr eine solche Aufzeichnung von Telefonaten möglich sein soll oder nicht.
Hier hat die Mehrheit der Kommission die Meinung vertreten, das solle nicht möglich sein, während eine Minderheit, zu der auch ich gehöre, diese Möglichkeit einräumen will. Die Begründung dafür ist relativ einfach: Wer die Augen vor der heutigen wirtschaftlichen Situation und den tatsächlichen Gegebenheiten im Geschäftsverkehr nicht verschliessen will, der muss doch sehen, dass heute eine ganze Reihe von Geschäften nur auf telefonischer Basis abgewickelt werden kann. Das sind z. B. Anfragen, beispielsweise bei Reisebüros, wo gefragt wird, ob es einen bestimmten Flug noch gibt oder nicht. Wenn noch Plätze frei sind, wird gesagt, man solle bitte einen Platz reservieren und die Rechnung schicken. Das muss aufgezeichnet werden können, sonst hat das Reisebüro nachher keine Bestätigung, wenn der Kunde sagt, er habe diesen Platz nicht reserviert, er möchte ihn nicht. Also, das ist ein kleines Beispiel. Dann gibt es den Geschäftsverkehr, wo immer und intensiv miteinander telefoniert werden muss, bei Börsengeschäften, bei anderen Handelsgeschäften. Es wäre auch den Kopf vor den tatsächlichen Realitäten in den Sand gesteckt, wenn man glauben würde, man könnte hier mit dem aufwendigeren Verfahren, wie es die anderen Bestimmungen vorsehen, jedes Mal Einverständnisse einholen usw.; das geht leider nicht.
Wer auch hier für die Wirtschaft - und ich komme mir etwas seltsam vor, dass ich hier für die Wirtschaft sprechen muss - etwas Erleichterung schaffen und nicht zusätzlich Komplikationen herbeiführen will, der möchte doch mit der Minderheit stimmen. Es ist schade, dass der Minderheitssprecher nicht da ist. Aber vielleicht gibt es noch andere Leute aus seiner Fraktion, die dieselben Überlegungen gemacht haben wie Herr Gutzwiller.
Ich beantrage Ihnen also, mit der Minderheit zu stimmen und sich damit dem Ständerat anzuschliessen und die letzte Differenz auszuräumen.