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Pfister Martin · Bundesrat · 2025-12-10

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-12-10

Wortprotokoll

Mit der Motion Salzmann wird der Bundesrat beauftragt, für das Bundesamt für Cybersicherheit (BACS) im Jahr 2026 statt 16,3 Millionen Franken deren 26,3 einzustellen und für die Finanzplanjahre statt 16,4 Millionen Franken deren 31,4 vorzusehen. Diese zusätzlichen Mittel für das BACS von 10 respektive 15 Millionen Franken pro Jahr sollen innerhalb des IT-Budgets der Armee kompensiert werden.

Die Cyberbedrohungen und -vorfälle nehmen stetig zu. Das BACS hat neue Aufgaben erhalten, wie zum Beispiel die Meldepflicht für Cyberangriffe auf Betreiber kritischer Infrastrukturen. Darauf wurde von den beiden Rednern hingewiesen. Die finanziellen und personellen Mittel des BACS sind jedoch beschränkt. Das wissen Sie, und das weiss auch der Bundesrat. Deshalb teilt der Bundesrat die Auffassung des Motionärs, dass für das BACS eine Aufstockung des Budgets geprüft werden soll. Dies wird er in den dafür vorgesehenen Prozessen vertieft prüfen, insbesondere mit dem Entwicklungsrahmen im Eigenbereich, über den der Bundesrat im Januar 2026 befinden wird.

Der Bundesrat lehnt eine Kompensation bei der IT der Armee jedoch ab. Die Gründe sind folgende: Einerseits muss die Armee die vom Parlament beschlossenen Erhöhungen der Rüstungsausgaben teilweise durch Kürzungen bei den Betriebsausgaben, zu denen auch die Informatik gehört, kompensieren. Andererseits steigen die Informatikausgaben aufgrund der zunehmenden Digitalisierung und der Tatsache, dass die Rüstungssysteme immer stärker auf Informationstechnologien basieren. Darüber hinaus wird der Grossteil der [PAGE 2217] IT-Ausgaben der Armee für Leistungen des Cyberkommandos verwendet. In diesem für die Sicherheit wesentlichen Bereich darf es keine zusätzlichen Budgetkürzungen geben.

Wenn Sie dieser Kompensation im IT-Budget zustimmen, dann schwächen Sie die Armee substanziell. Dies ist auch vor dem Hintergrund der aktuellen sicherheitspolitischen Lage widersprüchlich.

Ich bitte Sie im Namen des Bundesrates, diese Motion abzulehnen. Es besteht keine Differenz beim Handlungsbedarf im Bereich der Cybersicherheit. Bei einer Annahme würden Sie aber die Digitalisierung der Armee substanziell schwächen. Das können wir uns in der heutigen sicherheitspolitischen Lage nicht erlauben.

Ich bitte Sie daher eindringlich, diese Motion abzulehnen.