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Pfister Martin · Bundesrat · 2025-12-10

Pfister Martin · Bundesrat · Zug · 2025-12-10

Wortprotokoll

Aktuell können sich französisch-schweizerische Doppelbürger mit einem Tag Dienst in Frankreich der Dienstpflicht in der Schweiz entziehen. Das führt dazu, dass im Schnitt der letzten Jahre jährlich rund 730 französisch-schweizerische Doppelbürger den Dienst nicht in der Schweizer Armee absolviert haben; darauf hat Frau Nationalrätin Heimgartner auch hingewiesen. Dem Bundesrat war diese Möglichkeit beim Abschluss des Abkommens bewusst. Damals ging er allerdings davon aus, dass sich weniger französisch-schweizerische Doppelbürger für den Militärdienst in Frankreich entscheiden würden.

Aufgrund der merklich höheren Anzahl an Abgängen hat der Bundesrat die Absicht, im Sinne des Motionärs Verhandlungen mit Frankreich aufzunehmen, dies unabhängig davon, ob die Motion angenommen wird oder nicht. Der Bundesrat erachtet es jedoch nicht als zweckmässig, eine einseitige Kündigung des Abkommens umzusetzen. Dadurch würde bis zum Abschluss eines neuen Abkommens mit Frankreich eine Rechtsunsicherheit für die französisch-schweizerischen Doppelbürger geschaffen. Hinzu kommt, dass eine sofortige einseitige Kündigung des Abkommens schlechte Grundvoraussetzungen für die Verhandlungen eines neuen Abkommens schaffen würde. Es gilt weiter zu beachten, dass die verschiedenen Dienstleistungssysteme und die Pflichten von Doppelbürgerinnen und -bürgern von Staat zu Staat variieren. Eine absolute Gleichbehandlung ist daher gar nicht möglich. Es bestehen auch Ungleichheiten zwischen Schweizer Dienstpflichtigen und Doppelbürgern aus Ländern, mit denen keine Abkommen mit der Schweiz bestehen. Aus diesen Gründen beantragte der Bundesrat Ihnen ursprünglich, die Motion abzulehnen.

Ihre Sicherheitspolitische Kommission will jedoch, wie es ausgeführt wurde, noch weiter gehen und beantragt, die Motion abzuändern. Der Bundesrat soll beauftragt werden, die Rechtsgrundlagen dahin gehend anzupassen, dass eine Dienstpflicht im Ausland erst dann anerkannt wird, wenn der dortige Dienst mit demjenigen in der Schweiz vergleichbar ist. Wird der Dienst nicht als vergleichbar eingestuft, müssen die Doppelbürger in der Schweiz Wehrpflichtersatz leisten. Ihre vorberatende Kommission hat damit das Anliegen der Motion Heimgartner 24.3066 aufgegriffen, die gleichlautend mit dem Abänderungsantrag der Kommission ist. Der Bundesrat hatte auch die Motion Heimgartner zur Ablehnung beantragt.

Ich kann verstehen, dass Ihre vorberatende Kommission sich an der Ungleichbehandlung stört. Es stellt sich aber die Frage, ob sich hier Nutzen und Aufwand bzw. Chancen und Risiken die Waage halten. Die Annahme der von Ihrer vorberatenden Kommission abgeänderten Motion würde nämlich bedeuten, dass wir mit allen sieben Staaten, mit denen wir Doppelbürgerabkommen haben, eine Neuregelung aushandeln müssten. Dies könnte zu langwierigen Rechtsunsicherheiten führen. Nur im Fall von Frankreich erreicht die Anzahl von Dienstpflichtigen, die uns verloren gehen, eine Grösse, die für die Alimentierung der Armee relevant ist. Bei allen anderen Staaten handelt es sich um eine vernachlässigbare Anzahl von Doppelbürgern, die sich für den Dienst im anderen Land entscheiden. Es ist im Interesse der Schweiz, dass sie als verlässliche sicherheitspolitische Partnerin wahrgenommen wird. Angesichts der geringen Zahlen in Bezug auf andere Länder stellt sich für mich deshalb die Frage, ob die Wahrnehmung der Schweiz nicht sogar Schaden nehmen würde. Wir sollten diesen Schritt also nur erwägen, wenn die Alimentierung unserer Armee merklich unter den Abgängen leidet. Dies ist, wie gesagt, bei Frankreich der Fall, bei allen anderen Staaten nicht. Mir ist bewusst, dass wir auf diese Weise keine absolute Dienstgerechtigkeit erreichen können. Dazu ist die Dienstpflicht in allen Ländern aber zu unterschiedlich.

Zusammenfassend bitte ich Sie, die Motion Poggia auch in der durch die Sicherheitspolitische Kommission des Nationalrates geänderten Fassung abzulehnen.