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Ritter Markus · Nationalrat · 2025-12-10

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-10

Wortprotokoll

Der Bundesrat empfiehlt die vorliegende Initiative ohne Gegenvorschlag zur Ablehnung. Dass auch die vorberatende Kommission Ihres Rates eine Volksinitiative aus dem Landwirtschaftsbereich ohne eine Gegenstimme zur Ablehnung empfiehlt, kommt eher selten vor.[NB]Das[NB]Ergebnis bei der Empfehlung fiel mit 23 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen sehr klar aus. Die Mitte-Fraktion schliesst sich dieser Beurteilung vollumfänglich an.

Es ist sehr spannend, den Gründen für diesen eindeutigen Entscheid etwas nachzugehen. Die Initiative verlangt für die Schweiz einen Nettoselbstversorgungsgrad von 70 Prozent bei den Lebensmitteln. Das heisst, wir müssten uns zu 70 Prozent selbst versorgen können, gerechnet ohne jene Lebensmittel, die aus importierten Futtermitteln hergestellt worden sind. Heute liegt dieser Wert bei 46 Prozent, im Jahr 2024, Sie konnten es den Medien entnehmen, gar nur bei 42 Prozent. Der Selbstversorgungsgrad beschreibt jenen Anteil an Lebensmitteln bzw. Kalorien in Lebensmitteln, die wir in der Schweiz selber produzieren können. Die Initiative zielt mit dieser Vorgabe in erster Linie auf den Konsum und damit auf die Konsumentinnen, die ihre Essgewohnheiten grundlegend anpassen müssten. Die Folge davon wäre eine Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion, soweit dies überhaupt möglich wäre.

Nachfolgend möchte ich zum besseren Verständnis den Wert eines Selbstversorgungsgrads von 70 Prozent netto etwas einordnen. Während des Zweiten Weltkriegs hatten wir in der Schweiz eine Bevölkerung von rund vier Millionen Personen. Seit dem Zweiten Weltkrieg wurden rund 250[NB]000 Hektar Kulturland verbaut. Wir haben heute in der Schweiz noch rund eine Million Hektar Kulturland für unsere Ernährung zur Verfügung. Davon werden rund 190[NB]000 Hektaren als Biodiversitätsförderflächen bewirtschaftet. Zudem galt während des Zweiten Weltkriegs eine strenge Rationierung der Lebensmittel, damit es für alle reichte.

Was würde die Annahme der Initiative für unsere Ernährung nun bedeuten? Die Initiative verlangt: "Zu diesem Zweck trifft [der Bund] insbesondere Massnahmen zur Förderung einer vermehrt auf pflanzlichen Lebensmitteln basierenden Ernährungsweise und einer darauf ausgerichteten Land- und Ernährungswirtschaft." Das bedeutet nun, dass zur Erreichung eines Nettoselbstversorgungsgrads von 70 Prozent der Konsum von Milchprodukten, Eiern und Fleisch drastisch eingeschränkt werden müsste und stattdessen, wie im Zweiten Weltkrieg, auf Pflanzenkost umzustellen wäre. Ribelmais, Griessmus und Haferbrei kämen wieder auf unsere Tische. Um die über neun Millionen Einwohnerinnen und Einwohner der Schweiz heute mit einem Nettoselbstversorgungsgrad von 70 Prozent ernähren zu können, müsste auch der Anteil an Biodiversitätsförderflächen am Kulturland von heute 19 Prozent oder 190[NB]000 Hektaren deutlich zurückgefahren werden. Das gilt insbesondere für das Talgebiet, die Hügelzone und die unteren Bergzonen. Biodiversitätsförderflächen sind wertvoll für die Ökologie und die biologische Vielfalt, zur Produktion von Kalorien in Lebensmitteln tragen sie aber sehr wenig bei.

Zudem stellt sich bei Annahme der Initiative auch die Frage der Entschädigungspflicht durch den Bund. Gemäss den Übergangsbestimmungen, Sie haben das im Initiativtext [PAGE 2225] sicher auch gelesen, würde eine Übergangsfrist von nur zehn Jahren gelten. Mit der radikalen Umstellung des Konsums von Lebensmitteln auf pflanzliche Kost würden sehr viele Investitionen im Bereich der Tierhaltung, auf den Verarbeitungsbetrieben und auch im Handel entwertet. Eine ordentliche Amortisation der Investitionen wäre nicht mehr möglich. Das wäre durch den Bund zu entschädigen.

Da sich viele Konsumentinnen ein solches Regime in einem freiheitlichen und eigentlich liberalen Land nicht bieten lassen würden, wäre mit einer starken Zunahme des Einkaufstourismus zu rechnen. Zudem würden viele Konsumentinnen mit ihren Restaurantbesuchen auf den grenznahen Raum im Ausland ausweichen. Der Wunsch nach einem feinen Stück Fleisch, einem Fondue oder einer Eierspeise wäre in absehbarer Zeit kaum aus den Köpfen der Menschen unseres Landes zu verbannen. Aus diesen Gründen wehren sich neben der Landwirtschaft auch die Verarbeitungsunternehmen, der Handel und die Gastronomiebetriebe[NB]in[NB]aller[NB]Deutlichkeit[NB]gegen[NB]diese[NB]Initiative. Es gab an der Anhörung in der Kommission für Wirtschaft und Abgaben nicht einmal von den Umweltverbänden Support für diese Initiative.

Die Initiative erfüllt auch handwerklich die Minimalanforderungen nicht. Eine Abmachung zweier Bundesämter aus dem Jahr 2008 soll in einem neuen Artikel 74a Absatz 2 in der Bundesverfassung verankert werden. Dies ist systematisch falsch und könnte später nur durch einen Beschluss von Volk und Ständen korrigiert werden.

Der Bundesrat, die Mehrheit der Kommission für Wirtschaft und Abgaben sowie die Mitte-Fraktion lehnen einen Gegenvorschlag zu dieser Initiative ab. Zum einen sind in der Bundesverfassung die Ziele für eine nachhaltige Landwirtschaft und den Umweltschutz bereits umfassend festgelegt. Eine zusätzliche Verfassungsbestimmung ist daher nicht erforderlich. Zum andern sollte diese extreme Initiative durch einen Gegenvorschlag des Parlamentes nicht noch zusätzlich Aufmerksamkeit erhalten. Es ist daher richtig, die Initiative in ihrer jetzigen Form ohne Gegenvorschlag mit einer ablehnenden Empfehlung dem Volk und den Ständen zur Beschlussfassung zu unterbreiten.

Erlauben Sie mir abschliessend noch eine agronomische Betrachtung zu dieser Initiative. In der Schweiz gibt es rund 500[NB]000 Hektar Sömmerungsflächen, die als extensive Weiden ausschliesslich mit Wiederkäuern, also mit Rindern, Ziegen oder Schafen, genutzt werden können. Aus dieser Nutzung entstehen hochwertige Milch- und Fleischprodukte. Von einer Million Hektar Kulturland in der Schweiz liegen 400[NB]000 Hektaren im Berggebiet und weitere 200[NB]000 Hektaren in den übrigen Zonen. Aufgrund ihrer Lage oder Bodenbeschaffenheit können sie nur für die Graswirtschaft genutzt werden. Auch aus dieser Nutzung entstehen wertvolle Milch- und Fleischprodukte. Am Ende bleiben nur 400[NB]000 Hektaren, die wirklich ackerbaulich sinnvoll genutzt werden können; das sind unsere Fruchtfolgeflächen. Von dieser Fläche ist jedoch konstant rund ein Drittel mit Kunstwiesen bepflanzt, da sich ackerbaulich genutzte Böden ebenfalls erholen müssen. Dies entspricht auch einer Vorgabe des Bundes, die wir über den ökologischen Leistungsnachweis erfüllen.

Die vorliegende Initiative verkennt die agronomischen Realitäten vollständig. Sie strebt einen Konsum an, der angesichts unserer Topografie, unserer Böden sowie unserer klimatischen Bedingungen selbst bei bestem Willen nicht umsetzbar ist. Zudem würden in der Verfassung extrem restriktive Bestimmungen für den Lebensmittelkonsum festgeschrieben, die völlig an den Marktrealitäten vorbeigehen.

Es gilt auch zu berücksichtigen, dass in der Schweiz in der gesamten Wertschöpfungskette der Ernährung über 350[NB]000 Menschen beschäftigt sind. Mit dieser Initiative stünden Zehntausende Arbeitsplätze auf dem Spiel. Das kann wirklich niemand ernsthaft wollen.

Die Mitte-Fraktion wird daher empfehlen, diese Initiative abzulehnen, und gleichzeitig den Antrag auf einen Gegenvorschlag ablehnen. Damit folgt sie stets der Mehrheit bzw. dem Entwurf des Bundesrates. Wir bitten Sie, dies ebenfalls zu tun.