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Michel Matthias · Ständerat · 2025-12-10

Michel Matthias · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-10

Wortprotokoll

Mit seiner Motion möchte der Motionär den Funktionären, vielmals ehemaligen Funktionären internationaler Organisationen, die jahrelang in der Schweiz gelebt und gearbeitet haben und in der Schweiz bleiben wollen, den Zugang zum Schweizer Bürgerrecht ermöglichen, indem ihre effektive Aufenthaltsdauer in der Schweiz für den Erwerb des Bürgerrechts angerechnet wird.

Diese Personen, diese Funktionärinnen und Funktionäre, haben während der Zeit ihrer Berufsaktivität, zum Beispiel in Genf oder sonst wo in der Schweiz, eine sogenannte Legitimationskarte, welche ein Aufenthaltsrecht befristet auf die Zeit ihrer beruflichen Tätigkeit gewährt. Diese Personen können nun mit dieser Legitimationskarte x Jahre in der Schweiz [PAGE 1295] leben und sich hier integrieren. Aber - jetzt kommt das Aber - der Erwerb des Bürgerrechts ist ihnen vorerst verwehrt, dies selbst nach Ende ihrer Berufstätigkeit, denn sie müssen den ordentlichen Weg einschlagen, zuerst Niederlassungsbewilligung C und dann später erst das Bürgerrecht.

Der Bundesrat verweist zwar in seiner Stellungnahme darauf, dass die Aufenthaltsdauer mit dieser Legitimationskarte für die notwendige Aufenthaltszeit im Hinblick auf das Bürgerrecht angerechnet werde. Diese beträgt in der Regel zehn Jahre. Das hilft aber nicht weiter, denn der direkte Sprung von der Legitimationskarte, also diesem speziellen Aufenthaltsrecht, direkt zum Bürgerrecht ist nicht möglich, denn die Aufenthaltsdauer gestützt auf die Legitimationskarte wird zwar beim Bürgerrecht, nicht aber im Hinblick auf die zwingende Vorstufe, die Niederlassungsbewilligung, angerechnet. Damit sehen sich die erwähnten Funktionärinnen und Funktionäre schlechtergestellt als andere Einbürgerungswillige.

Wir haben hier ein Problem der Gleichbehandlung und gesetzlich ein Problem der Kohärenz zwischen Niederlassungsrecht einerseits und Bürgerrecht andererseits. Ich denke, es gibt einen Handlungsbedarf. Umgekehrt gibt es vielleicht auch andere Lösungsansätze als den in der Motion vorgeschlagenen, und es gäbe möglicherweise noch andere Personenkategorien in analogen Situationen. Schliesslich sind, Sie wissen das, Einbürgerungsvoraussetzungen und -verfahren auch Fragen sehr politischer Art, bei denen auch die Meinungen der betroffenen Kantone oder Gemeinden massgeblich sind. Angesichts des Handlungsbedarfs rechtfertigen[NB]es[NB]alle[NB]diese Fragen zur Ausgestaltung einer Verbesserung der Situation dieser Funktionärinnen und Funktionäre, dass eine Kommission dieses Thema vorberät und vorbereitet.

Ich beantrage hiermit die Zuweisung an die zuständige Kommission.