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Gutzwiller Felix · Nationalrat · 2003-09-24

Gutzwiller Felix · Nationalrat · Zürich · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-24

Wortprotokoll

Mit der letztmaligen Revision des Betäubungsmittelgesetzes im Jahr 1975 erhoffte sich der Gesetzgeber - also unsere Vorfahren und Vorfahrinnen in diesem Saal - eine wirksamere Bekämpfung der Suchtproblematik. Sie wissen es allerdings: Seither haben die Zahlen der Abhängigen bzw. der gelegentlich Konsumierenden deutlich zugenommen. Erst in den letzten Jahren zeigt sich eine gewisse Stabilisierung, vor allem bei harten Drogen. Der Cannabiskonsum selber weist wie in den meisten europäischen Ländern eher eine steigende Tendenz auf - wie im Übrigen auch der Konsum von Alkohol und Tabak.

In den Neunzigerjahren stand im Vordergrund der Drogenpolitik sicher die Problematik der offenen Szenen und, damit verbunden, die Frage der Substitutionstherapien. In den Neunzigerjahren entstand daraus das Viersäulenmodell der schweizerischen Drogenpolitik. Dazu gehörte die Einführung der heroingestützten Behandlungen, die sich seither als nützlich erwiesen haben. In drei nationalen Volksabstimmungen wurde dieser Kurs mehrheitlich bestätigt; den Extremen auf beiden Seiten wurde eine klare Abfuhr erteilt.

Die vorliegende Revision hat damit einerseits die Anpassung des Gesetzes an die Realität in der Schweiz zum Ziel, z. B. eben die Verankerung des Viersäulenmodells und der heroingestützten Behandlung. Andererseits geht es um die Verankerung von neuen Zielen und Strategien der Suchtbekämpfung. Die Revision will unter sehr klar definierten Bedingungen ein neues Modell im Umgang mit Cannabis einführen und zudem Anbau und Handel in einem gewissen Ausmass zulassen. Sie will damit den heute völlig unkontrollierten Graumarkt klar regulieren. Damit wird für die Schweiz ein anderes Modell als etwa in Holland vorgeschlagen. Cannabis soll von der Produktion bis zum Konsum aus dem Dunstkreis der organisierten Kriminalität herausgenommen werden.

Zu den Details der eigentlichen Vorlage: Die Kommissionsmehrheit bittet Sie vorerst einzutreten. Seit Jahren wurde diese Revision gefordert; die entsprechenden Expertenberichte liegen vor; die aktuelle Situation verlangt dringend nach Klärung; die Jugendlichen in diesem Land wissen nicht mehr, was gilt; die kantonalen Vollzugsbehörden agieren völlig unterschiedlich. Zudem: So kontrovers das Cannabismodell im zweiten Teil des Gesetzes sein mag, gibt es im [PAGE 1494] ersten Teil des Gesetzes doch wichtige Themen, die ebenfalls geregelt werden müssen.

Was nun dieses Cannabismodell betrifft, schlägt Ihnen die Kommissionsmehrheit vor, dem Modell des Ständerates zu folgen. Wie im Ständerat, so hat auch in unserer Kommission ein Argument besonderes Gewicht gehabt - ich betone es nochmals -: Die heutige, unter dem alten Gesetz entstandene Situation mit einem deutlichen Anstieg des Konsums trotz der Einführung der Kriminalisierung des Konsums 1975 sowie mit einer völlig unregulierten Hanfbranche verlangt nach einem neuen Ansatz. Das Modell des Ständerates erlaubt es dabei als einziges Modell - ich unterstreiche es -, Cannabis völlig aus dem angesprochenen Dunstkreis der organisierten Kriminalität hinauszunehmen, die entsprechenden Szenen zu trennen und zu einem regulierten Markt zu kommen.

Mit einer klaren Mehrheit von 16 zu 6 Stimmen bei 4 Enthaltungen beantragt Ihnen die Kommission also, weitgehend dem Ständerat zu folgen, der mit seinem Modell den Konsum entkriminalisiert und dieses Toleranzregime zu Handel und Anbau einführt.

Es ist keine Frage, dass für die Kommission klare gesetzliche Rahmenbedingungen, definierte Spielregeln sowie Jugendschutz und Prävention Voraussetzungen für dieses Modell sind. Die Kommission hat sich intensiv mit den möglichen Auswirkungen eines neuen Cannabismodells beschäftigt, ohne allerdings - dies sei betont - den Verordnungsentwurf im Einzelnen zu kennen.

In der Sicht der Kommission ist die Entkriminalisierung kein Blankoscheck für den Konsum, sondern entspricht der Einsicht, dass strafrechtliche Verbote unwirksam sind. Das Konsumverbot wird heute von Jugendlichen als ungerecht und diskriminierend erfahren und deshalb auch nicht eingehalten. Eine Pädagogik, die sich hinter einer entsprechenden Strafrechtsnorm verstecken muss, ist aus dieser Sicht fragwürdig. Eltern und Lehrpersonen müssen Stellung beziehen, sie müssen Verantwortung übernehmen, sie müssen auch bereit sein, im institutionellen Rahmen, in Schulen und Freizeitorganisationen, Verbote zu formulieren und durchzusetzen.

Dieses zentrale Bemühen um klare Spielregeln hat die Kommission auch bewogen, beim Schutzalter von 16 Jahren zu bleiben. Das typische Einstiegsalter in den Konsum liegt heute bei 15 und 16 Jahren. Ein Verkaufsverbot für 16- bis 18-Jährige würde wiederum nur den Schwarzmarkt stärken. Umso eher braucht es Massnahmen des Jugendschutzes. Die bestehenden Gesetze, darauf sei hingewiesen, verbieten ja auch den Verkauf von Wein und Bier sowie Zigaretten an unter 16-Jährige. Mit dieser Altersgrenze könnten genaue Spielregeln definiert werden. Schliesslich war die Kommission auch der Meinung, dass die exorbitanten Gewinnmargen auf dem Cannabismarkt unverhältnismässig sind, und hat deshalb eine Lenkungsabgabe eingeführt. Deren Details, das ist klar, müssen nochmals überprüft werden.

Weiter sei daran erinnert, dass die Konsumentkriminalisierung für die Mehrheit der Kommission auch dann eine vertretbare Position ist, wenn Sie heute auf ein Toleranzregime für Handel und Anbau verzichten wollen.

Insgesamt bitten wir Sie im Namen der grossen Mehrheit der Kommission, auf diese Vorlage einzutreten, die verschiedenen wichtigen Fragen gemäss der Mehrheit zu entscheiden; sollten Sie nicht dem Weg des Ständerates folgen wollen, bitten wir Sie, zumindest zu bedenken, dass es gute Argumente für eine Konsumentkriminalisierung gibt.