Jans Beat · Bundesrat · 2025-12-15
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2025-12-15
Wortprotokoll
Gemäss der Schweizer Rechtstradition werden in Gemeinwesen wichtige Entscheidungen kollegial, das heisst von mehreren Personen, getroffen. Dieser Grundsatz wird in der Organisation von Legislative, Exekutive und Judikative umgesetzt, und dies sowohl auf Ebene des Bundes wie auch auf Ebene der Kantone. Einerseits trägt dies dazu bei, dass Entscheidungen fair, unparteiisch und Ausdruck eines gewissen Konsenses sind. Andererseits wird so verhindert, dass einer einzelnen Person zu viel Macht übertragen wird.
Dieses Organisationsprinzip gilt auch beim Bundesgericht. Das Gericht entscheidet in der Regel in der Besetzung mit drei Richtern und Richterinnen auf dem Weg der Aktenzirkulation. Eine öffentliche Beratung findet statt, wenn keine Einstimmigkeit vorliegt oder ein Richter oder eine Richterin dies verlangt. Über das Nichteintreten bei offensichtlich unzulässigen Beschwerden entscheidet bereits heute ein Einzelrichter oder eine Einzelrichterin. Zwischen 2015 und 2024 hat das Bundesgericht 76[NB]549 Verfahren erledigt, davon 415 mit öffentlicher Beratung. Dies bedeutet, dass das Bundesgericht in mehr als 99 Prozent der Fälle einstimmig geurteilt hat. Im gleichen Zeitraum wurden 26[NB]684 Verfahren von einem Einzelrichter oder einer Einzelrichterin entschieden, was fast 35 Prozent entspricht.
Die heutige Regelung im Bundesgerichtsgesetz gewährleistet, dass die sachlich wichtigen Entscheide der obersten rechtsprechenden Behörde des Bundes kollegial gefällt werden. Entsprechend wird diese überzeugende Lösung auch in der am 5.[NB]Dezember 2025 vom Bundesrat verabschiedeten [PAGE 2267] Botschaft zur Revision des Bundesgerichtsgesetzes beibehalten.