Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · 2003-09-24
Vermot Ruth-Gaby · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-24
Wortprotokoll
Die SP-Fraktion unterstützt das Gesetz, bedauert jedoch, dass die Entkriminalisierung aller Drogen nicht verwirklicht werden soll. Wir brauchen dieses neue Gesetz dringend, das seit der Beratung im Ständerat von unserem Rat vertrödelt wurde. Wir brauchen ein Gesetz, das die vier Säulen präzisiert. Wir dürfen, weil uns das Thema emotional umtreibt, unsere international anerkannte, pragmatische Drogenpolitik nicht aus ideologischen Gründen aufs Spiel setzen.
Das Epizentrum dieses Gesetzes ist die Entkriminalisierung. Es geht nicht um Legalisierung, es geht um Entkriminalisierung des Konsums von Cannabis. Diese Entkriminalisierung erlaubt, den so dringend nötigen Jugendschutz sowie die Prävention im Gesetz klar zu definieren. Auch der Anbau, der Verkauf und der Handel sollen endlich geregelt werden. Das ist nötig.
Cannabiskonsum ist nicht banal. Wir hatten in der letzten Zeit genügend Möglichkeiten, über die Risiken zu lesen. Dabei wurde mit der Wahrheit und der Wissenschaftlichkeit der Angaben oft recht hemdsärmelig umgegangen. Wahr ist, dass der übertriebene und regelmässige Konsum schädlich ist. Wie bei allen psychoaktiven Stoffen sind der Grund und der Sinn des Konsums zentral. Wird Cannabis als "Problemlöser" eingesetzt, um Konflikten oder Leistungsanforderungen aus dem Weg zu gehen, ist dies eine problematische Entwicklung. Hier ist das Engagement von Eltern, Lehrpersonen und Fachleuten gefordert. Denn nur so, mit der Einbettung von Jugendlichen, können Beratung und Hilfe angeboten und die Suchtentwicklung gestoppt werden.
Die Forderung nach Entkriminalisierung des Konsums hat viele Gründe und basiert auf medizinischen, sozialen, pädagogischen und polizeilichen Erfahrungen. Das Konsumverbot ist unwirksam und verhindert den Cannabiskonsum nicht. Die hohe Zahl von Cannabiskonsumentinnen und -konsumenten zeigt die Grenzen der Polizei- und Gerichtsarbeit deutlich. Repression hat noch nie einen präventiven Charakter gehabt, und Jugendliche lassen sich vom Konsumverbot nicht einschüchtern. Die Bestrafung verhindert bei den Jugendlichen die dringend nötige Enttabuisierung von Sucht und die Möglichkeit, sich offen damit zu befassen und sich auch Suchtfachleuten oder Eltern und Lehrpersonen anzuvertrauen. Was versteckt geschieht, kann nicht behandelt werden. Der Zugang von Eltern, Lehrerinnen und Lehrern, [PAGE 1502] Suchtfachleuten und Freizeitleiterinnen und -leitern zu gefährdeten Jugendlichen wird sinnlos erschwert, und die Folge ist, dass sich Suchtentwicklungen rascher im Untergrund entwickeln können.
Probleme und das Suchtverhalten von Jugendlichen dürfen nicht an die Polizei und die Repression oder an das Jugendgericht delegiert werden: Hier ist die Aufmerksamkeit jener gefordert, die im sozialen Umfeld der Jugendlichen aktiv sind. Die Entkriminalisierung verpflichtet zudem den Staat, endlich einen griffigen Kinder- und Jugendschutz sowie glaubwürdige Präventionsmassnahmen zu schaffen. Der Anbau von und der Handel mit Cannabis sollen der Illegalität endlich entzogen werden. Wer Cannabis anbaut und verkauft, soll rigide kontrolliert werden, und Verletzungen des Jugendschutzes müssen verfolgt werden. Hier braucht es eben die Zusammenarbeit von Suchtfachleuten und die Sorgfalt von Ladenbesitzern. So wird die Möglichkeit geschaffen, dass der Jugendschutz auch wirksam wird.
Die Vermischung der Märkte - Heroin, Kokain und Cannabis - wird mit dem neuen Gesetz gestoppt. Diese Vermischung der Märkte ist schuld, dass jugendliche Kiffer mit harten Drogen in Kontakt kommen.
Mit der Entkriminalisierung wird auch die Rechtsungleichheit endlich abgeschafft. Das Betäubungsmittelgesetz ist ein nationales Gesetz; wir haben jedoch 26 kantonale Regelungen, die von weit gehender Toleranz über Vogel-Strauss-Politik bis zu strenger Repression gehen. Die verschiedenen kantonalen Haltungen und Repressionsformen haben übrigens keine Auswirkung auf das Ausmass des Konsums; man streckt sich eben nach der Decke.
Unser neues Gesetz ist kein Abschied von der Repression. Die Repression muss sich vielmehr auf den grossen Drogenhandel konzentrieren und endlich aufhören, sich mit den Ameisendealern und den Kiffern zu befassen. Die Repression kostet uns 600 Millionen Franken. Für die Prävention haben wir gerade 35 Millionen Franken zur Verfügung: Das sind absolut unglaubliche Differenzen. Wir brauchen in der Zukunft mehr für die Prävention, und wir brauchen mehr für die Repression gegen internationale Verbrechen, aber weniger für die Repression im kleinen Raum.
Noch ein Wort zu den Lehrerorganisationen: Was sagen die Lehrerinnen und Lehrer dazu, wenn plötzlich die Polizei ihre Pausenplätze bewacht? Das ist doch nicht die Aufgabe der Polizei, sondern es ist die Aufgabe der Lehrerinnen und Lehrer. Das braucht die gemeinsame Arbeit mit Fachleuten, mit Beratungen, mit Leuten, die sich ernsthaft um die Gefährdung von Jugendlichen kümmern. Das ist nicht Polizeiarbeit, sondern es ist richtige pädagogische Arbeit, und für diese pädagogische Arbeit brauchen Lehrerinnen und Lehrer Unterstützung.
Die Repression beim Cannabiskonsum wird in den verschiedenen europäischen Ländern unterschiedlich gehandhabt. Wir haben hier alle Schattierungen: von der Strafbarkeit des einfachen Konsums in Frankreich und Schweden bis zur Straflosigkeit sowohl des Gebrauches als auch des Besitzes zum persönlichen Gebrauch in Spanien und Italien. Grossbritannien bestraft nur den Opiumgebrauch. In Deutschland, Italien und den Niederlanden ist der Konsum straffrei. Diese gesetzgeberischen Unterschiede bestehen, obwohl diese Länder die internationalen Einheitsübereinkommen ratifiziert haben.
Wir wollen ein neues Gesetz, und wir wollen auf diese Vorlage eintreten. Wir lehnen alle Nichteintretens- und Rückweisungsanträge ab. Entkriminalisierung ist für uns keine wahltaktische Frage. Wir sind von der Richtigkeit des eingeschlagenen Weges in der Drogenpolitik restlos überzeugt.