Fässler Daniel · Ständerat · 2025-12-15
Fässler Daniel · Ständerat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-15
Wortprotokoll
Für die Beratung der Initiative und die Frage des Eintretens auf einen möglichen direkten Gegenentwurf sollten wir uns zuerst zwei Fragen stellen. Erstens: Ist es angezeigt, die Initiative Volk und Ständen nicht blank, sondern mit einem direkten Gegenentwurf zur Abstimmung vorzulegen? Zweitens: Gibt es einen direkten Gegenentwurf, der das Anliegen der Initiative aufnimmt, aber einen einfachen und klaren Unterschied zur Initiative herstellt, sodass die Stimmbevölkerung bei der Stichfrage einen einfachen Entscheid fällen kann? Dass das angezeigt sein kann, hat das Parlament schon verschiedentlich bewiesen. Ich erinnere Sie daran, dass wir nächsten März über die Bargeld-Initiative an der Urne abstimmen werden. Dort gibt es einen direkten Gegenentwurf. Wir haben die Neutralitäts-Initiative beraten, auch dort gibt es einen direkten Gegenentwurf, der den Wortlaut der Initiative in weiten Teilen übernimmt.
All jene, welche die Initiative ohne direkten Gegenentwurf an die Urne bringen wollen, pokern meines Erachtens hoch und riskieren, mit ihren Prognosen falschzuliegen. Volksinitiativen, welche die Zuwanderung betreffen, erhalten generell eine hohe Zustimmung. Diese nimmt, wie Kollegin Gössi bereits ausgeführt hat, anders als bei anderen Initiativen, bis zum Abstimmungssonntag in der Regel nicht ab, sondern erfahrungsgemäss zu. Dies hat rationale Gründe, hat aber auch stark mit persönlichen Einschätzungen der Stimmbürgerinnen und Stimmbürger zu tun. Die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger stellen sich zunehmend die Frage, welche Vorteile ihnen die starke Zuwanderung und das damit verbundene Bevölkerungswachstum bringen bzw. welche Probleme sie persönlich damit verbinden.
Ich gehe auf einige Themen ein. Das Bevölkerungswachstum lässt auch das Bruttoinlandprodukt der Schweiz wachsen, denn mehr Einwohner fragen mehr Güter nach. Doch das schweizerische Bruttoinlandprodukt pro Kopf stagniert aktuell nicht nur, sondern ist 2023 und 2024 sogar gesunken. Das heisst, es gibt zwar Profiteure, doch der Wohlstand des durchschnittlichen Einzelnen nimmt ab. Berücksichtigt man, dass das BIP-Wachstum auch vom Erfolg von umsatzstarken Branchen mit verhältnismässig wenig Arbeitsplätzen beeinflusst wird, wie zum Beispiel dem Rohstoffhandel, aber auch der Pharmabranche, dann zeigt sich noch stärker, dass der Wohlstand einer grossen Mehrheit der Bevölkerung trotz Zuwanderung nicht mehr zunimmt. Das heisst, die Schweiz wächst höchstens noch in die Breite.
Grosse Teile der Bevölkerung haben zu Recht das Gefühl, von der Globalisierung und der Zuwanderung nicht zu profitieren. Die Wirtschaft boomt zwar auf der einen Seite und beklagt sich ständig über einen Fachkräftemangel, den es mit der Zuwanderung zu decken gelte, auf der anderen Seite gibt es aber viele Menschen, die keinen Job mehr finden. Dies sind längst nicht mehr nur Arbeitsuchende im Alter von 50 Jahren und mehr, sondern auch junge. Wenn gut ausgebildete Schweizer Studienabgänger keine Arbeit finden, weil die Unternehmen Arbeitsplätze entweder ins Ausland verlegen oder mit ausländischen, günstigeren Arbeitnehmenden besetzen, dann muss dies uns allen zu denken geben.
Der am 26.[NB]Februar dieses Jahres vom Bundesrat in Erfüllung der Postulate Müller Damian 22.4289 und 22.4290 [PAGE 1344] publizierte Bericht mit dem Titel "Mietpreisentwicklung und Wohnungsmangel in der Schweiz" zählt einige relevante Daten auf und führt zu einer unmissverständlichen Schlussfolgerung. Von 2000 bis 2023 hat die ständige Wohnbevölkerung von 7,2 Millionen auf 8,9 Millionen Personen, das heisst um fast einen Viertel, zugenommen. Dies hat in dieser Zeit zu einem noch grösseren Wachstum bei der Anzahl Haushalte geführt. Während zwischen 2013 und 2023 das durchschnittliche jährliche Bevölkerungswachstum bei 1 Prozent lag, nahm die Anzahl der Haushalte pro Jahr um durchschnittlich 1,3 Prozent zu. In absoluten Zahlen erhöhte sich die Zahl der Haushalte in dieser Zeit um rund 48[NB]000 pro Jahr. Das heisst nichts anderes, als dass die allgemein beklagte Wohnungsknappheit trotz ständig grosser Bautätigkeit in erster Linie auf die Zuwanderung zurückzuführen ist. Eine Grafik im erwähnten Bericht des Bundesrates illustriert es sehr deutlich: Vor allem seit 2022 werden neue Haushalte netto fast[NB]ausschliesslich[NB]noch[NB]aufgrund der Zuwanderung gegründet. Eine zusätzliche Nachfrage nach Wohnraum aufgrund eines Geburtenüberschusses oder einer Reduktion der Anzahl Personen pro Haushalt existiert praktisch nicht mehr oder ist vernachlässigbar. Wer die Wohnungsknappheit bekämpfen will, hat daher auch die Zuwanderung infrage zu stellen.
Dass die Bevölkerung in der Schweiz innert 25 Jahren um 25 Prozent gewachsen ist, spüren die Menschen nicht nur bei der Wohnungssuche, sondern unter anderem auch auf Strasse und Schiene. Der motorisierte Individualverkehr und der Güterverkehr nehmen ständig zu. In Zügen, Bussen und Bahnhöfen kommt es zu gewissen Tageszeiten zu einem eigentlichen Dichtestress. Was machen wir im Parlament? Wir reagieren mit milliardenschweren Investitionen und bekommen das Problem trotzdem nicht richtig in den Griff.
Wird über das Bevölkerungswachstum gesprochen, wird der positive Effekt der Zuwanderung meistens mit der Finanzierung der Altersvorsorge und einem Mangel an Fachkräften, z.[NB]B. im Pflegebereich, begründet. Dies ist auf den ersten Blick richtig. Nur: Auch die zugewanderten Personen werden älter, auch sie verlangen eine angemessene Altersrente, und auch sie benötigen irgendwann Pflege. Diese Bedürfnisse werden wiederum nur mit einer weiteren Zuwanderung gedeckt werden können. Wer die Zuwanderung mit solchen Argumenten begrüsst und begründet, verschweigt, dass wir uns in einer ständigen Spirale befinden.
Ich bin persönlich überzeugt, Sie haben das herausgehört, dass die Initiative aus solchen Überlegungen, aber auch aus vielen weiteren Gründen gute Chancen hat, von Volk und Ständen angenommen zu werden. Wir tun daher gut daran, der Initiative einen direkten Gegenentwurf entgegenzustellen, der das Anliegen der Initiative möglichst weitgehend übernimmt, aber den problematischsten Punkt entfernt.
Damit komme ich zur Begründung der Minderheit II und dabei zum zentralen Element dieses Antrages. Die Initiative verlangt in den Übergangsbestimmungen, dass das Personenfreizügigkeitsabkommen auf den nächstmöglichen Termin zu kündigen ist, wenn die Grenze von 10 Millionen Einwohnern drei Jahre hintereinander überschritten wird und keine Ausnahme- oder Schutzklauseln ausgehandelt oder angerufen werden können, mit denen die Bevölkerung wieder auf einen Wert von unter 10 Millionen Einwohnern reduziert wird. Wegen dieser Übergangsbestimmung wird die Initiative nicht zu Unrecht auch als Kündigungs-Initiative bezeichnet. Wird die Initiative angenommen, werden sich Bundesrat und Parlament ernsthaft die Frage stellen müssen, ob die mit der EU ausgehandelten Verträge noch Sinn machen.
Hier setzt die durch mich vertretene Minderheit II mit ihrem Antrag für einen direkten Gegenentwurf an. Der Antrag wurde in der Kommission mit 8 zu 5 Stimmen abgelehnt. Es darf nicht sein, dass Volk und Stände im Rahmen einer Übergangsbestimmung nebenbei den Entscheid fällen, das Personenfreizügigkeitsabkommen zu kündigen und damit das zentrale Element des bilateralen Weges aufzugeben. Es darf nicht sein, dass der Fortbestand des Personenfreizügigkeitsabkommens und des bilateralen Weges allein von einer statistischen Entwicklung abhängt. Dieser für die Zukunft der Schweiz zentrale Entscheid muss der Stimmbevölkerung, sofern der Grenzwert von 10 Millionen drei Jahre lang überschritten wird, separat zur Entscheidung vorgelegt werden. Dann können die Stimmberechtigten diesen Entscheid unter Würdigung der dannzumaligen Situation fällen. Dies ist nur schon aus demokratiepolitischen Gründen zwingend. Wird der Grenzwert von 10 Millionen entsprechend gewissen Szenarien nicht überschritten, muss zum Personenfreizügigkeitsabkommen auch keine Abstimmung angesetzt werden.
Wenn Sie einem direkten Gegenentwurf grundsätzlich positiv gegenüberstehen, müssen Sie noch eine weitere wichtige Frage beantworten: Taugt der Gegenentwurf, um an der Urne eine Mehrheit zu finden und bei der Stichfrage zu obsiegen? Wird die Initiative abgelehnt, wird mit grosser Wahrscheinlichkeit auch der Gegenentwurf abgelehnt. Wird die Initiative hingegen angenommen, hat ein Gegenentwurf nur dann eine Chance, ebenfalls angenommen zu werden, wenn er das Anliegen der Initiative weitgehend übernimmt. In der Stichfrage hat ein Gegenentwurf nur dann eine Chance, wenn er im Vergleich[NB]zur[NB]Initiative[NB]einen[NB]einfachen,[NB]klaren Vorteil bietet.
All diese Voraussetzungen werden mit dem von mir vertretenen Gegenentwurf gemäss Minderheit II erfüllt. Erstens: Der Vorschlag lehnt sich weitgehend an den Initiativtext an. Zweitens: Die wichtigste Differenz besteht bei den Übergangsbestimmungen, indem ich vorschlage, zur Personenfreizügigkeit zu gegebener Zeit eine separate Abstimmung durchzuführen, bei der notabene nur das Volksmehr massgebend ist. Drittens: Die Stichfrage reduziert sich damit auf die einfache Frage, ob das Personenfreizügigkeitsabkommen bei einer Annahme der Initiative automatisch gekündigt werden soll oder ob die Stimmbevölkerung dazu selbst Ja oder Nein sagen kann.
Ich fasse zusammen: Die Initiative hat gute Chancen, von Volk und Ständen angenommen zu werden. Wer dies anders sieht, verschliesst die Augen vor der Realität oder pokert einfach hoch. Bedenken Sie, dass die Stimmung in der Bevölkerung nicht die gleiche ist wie hier im Bundeshaus. Über eine Kündigung des zentralen Elements der bilateralen Beziehungen zur EU soll nicht heute im Rahmen dieser Initiative, sondern im Rahmen einer späteren Abstimmung entschieden werden. Die Stimmbevölkerung hat das Recht, zu späterer Zeit, zu gegebener Zeit diese Frage entscheiden zu können. Wer an den Erfolg des EU-Paketes glaubt, sollte bei der heute zu beratenden Initiative die nötige Vorsicht walten lassen und das Risiko vermeiden, zum Totengräber des EU-Paketes zu werden.
Ich empfehle Ihnen aus all diesen Gründen, der Initiative einen direkten Gegenentwurf gegenüberzustellen und dabei den Antrag der Minderheit II (Fässler Daniel) vorzuziehen. Damit nehmen Sie die Sorgen der Bevölkerung ernst, handeln aber demokratiepolitisch korrekt.