Gössi Petra · Ständerat · 2025-12-15
Gössi Petra · Ständerat · Schwyz · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-15
Wortprotokoll
Wieso spreche ich mich für einen Gegenvorschlag aus und führe die Minderheit I an? Zuerst einmal möchte ich eines klarstellen: Auch ich bin gegen die Initiative, aber ich bin wirklich der Überzeugung, dass die Initianten mit der Zuwanderung einen Nerv in der Bevölkerung getroffen haben. Das haben in den letzten zehn Tagen auch verschiedene Umfragen gezeigt, die veröffentlicht wurden.
Nehmen wir da zum Beispiel das UBS-Sorgenbarometer - früher hiess es CS-Sorgenbarometer. Bei dieser Umfrage rangieren die Personenfreizügigkeit und der Asylbereich auf den Rängen 4 und 5 der gewichtigsten Sorgen, direkt hinter den Krankenkassenprämien, dem Umweltschutz und der AHV. Auf ein noch deutlicheres Ergebnis kam eine Umfrage von Leewas, die im Auftrag von "20 Minuten" und Tamedia erstellt wurde. Bei dieser Umfrage landeten die Krankenkassenprämien als drängendstes Problem auf Platz 1, bereits auf Platz 2 kamen mit 48 Prozent die Zuwanderung und die Migration. Gemäss dieser Umfrage unterstützt eine relative Mehrheit die Initiative. 6 von 10 Personen haben Sicherheitsbedenken wegen der Migration geäussert, und eine knappe Mehrheit befürchtet, dass Migration die Mieten verteuern werde und das Sozialsystem belasten könnte. Das sind die Sorgen in der Bevölkerung, die virulent sind und die eben auch mit dieser Initiative adressiert werden. Vor allem bei der Umfrage von Leewas zeigte sich aber immerhin auch, dass die Minderung des Fachkräftemangels als Vorteil der Zuwanderung angesehen wird. Das zeigt eben auch auf, dass die Initiative zu radikal ist und auch das Positive der Zuwanderung unterwandern würde.
Noch ein weiterer Punkt kommt hinzu, Sie konnten das heute beispielsweise auch im "Tages-Anzeiger" lesen: Die Zustimmung bei Zuwanderungsinitiativen nimmt im Laufe der Zeit zu, sie lässt nicht nach, wie das bei Abstimmungskämpfen zu Initiativen normalerweise der Fall ist.
Die Lösung der Initiative, die bei Überschreitung der Schwelle von 10 Millionen bei der ständigen Wohnbevölkerung unweigerlich zur Kündigung der Personenfreizügigkeit, des UNO-Migrationspaktes und auch weiterer Verträge führen wird, ist aber zu radikal, weil sie eben auch alle positiven Aspekte der Zuwanderung untergraben würde. Der Kommissionssprecher hat Ihnen die Risiken der Initiative bereits deutlich aufgezeigt, aber die Politik hat es insgesamt bisher leider nicht fertiggebracht, griffige Massnahmen zu ergreifen, welche die Zuwanderung in Bahnen lenken würde, sodass sie von einer relativen Mehrheit der Bevölkerung nicht mehr als Bedrohung und als Anlass zu Besorgnis wahrgenommen würde. Zumindest gibt es meines Erachtens keine Massnahmen, welche von der Bevölkerung als solche wahrgenommen würden, weil sonst nämlich die Zuwanderung aufgrund der Personenfreizügigkeit, aus Drittstaaten oder auch über das Asylwesen nicht so weit oben im Sorgenbarometer aufschwingen würde. Das weist eben leider darauf hin, dass wir in der Politik mit unseren bisherigen Massnahmen versagt haben.
Es ist so, darauf hat auch der Kommissionssprecher hingewiesen, dass direkte Gegenvorschläge aufgrund des Abstimmungsmechanismus schwierig sind; Sie wissen das. Auf dem Abstimmungszettel gibt es dann die Fragen: Unterstützen Sie die Initiative? Unterstützen Sie den Gegenvorschlag? Und dann kommt noch der Stichentscheid, falls beide Vorlagen obsiegen würden: Sind Sie für die Initiative, oder sind Sie für den Gegenvorschlag? Deshalb bin ich auch kein grosser Fan von direkten Gegenvorschlägen. In diesem Stadium der Debatte sehe ich aber leider keinen anderen Weg, um der Bevölkerung zu zeigen, dass ihre Sorgen auch in der Politik gehört werden. Wer gegen die Initiative ist, steht meines Erachtens jetzt in der Pflicht, nach Lösungen zu suchen, die eben auch als solche wahrgenommen werden, damit wir den Arbeitsmarkt nicht abschotten und damit wir die Schweizer Grenze nicht wegen der Kündigung von Schengen/Dublin zu einer EU-Aussengrenze werden lassen.
Damit ist aber auch klar, wieso ich mich gegen die Initiative ausspreche. Ich befürchte, dass die Kündigung der Personenfreizügigkeit auf Kosten unseres Wohlstands ginge. Die [PAGE 1343] Sozialwerke würden geschwächt werden, unser Asylsystem würde überlastet werden, was wahrscheinlich dann noch viel höhere Kosten zur Folge hätte, als dies heute schon der Fall ist. Im Hinblick auf die Folgen einer Kündigung der Personenfreizügigkeit lohnt sich übrigens auch ein Blick nach Grossbritannien, weil der Brexit dort massgeblich durch eine Zuwanderungskrise getrieben war. Quantitativ lag die Nettozuwanderung in den 2010er-Jahren bei 200[NB]000 bis 300[NB]000 Personen pro Jahr. Nach dem Brexit und der Einführung eines punktebasierten Systems stieg die Zuwanderung bis 2023 auf Rekordwerte von bis zu rund 900[NB]000 Personen pro Jahr. Danach hat die Regierung Massnahmen ergriffen, um die Zuwanderung zu beschränken, aber sie liegt immer noch deutlich über dem Vorkrisenniveau. Die Kündigung der Personenfreizügigkeit hat also nicht dazu geführt, dass weniger Menschen gekommen wären - im Gegenteil.
Was aber zeigen nun die Zahlen für die Schweiz? Die Zuwanderung über die Personenfreizügigkeit und aus Drittstaaten ist seit 2020 stark angestiegen, nachdem sie von 2017 bis 2019 auf einem wirklich relativ tiefen Niveau verharrte. Der starke Anstieg der letzten Jahre führte meines Erachtens dazu, dass sich in der Bevölkerung, so wie ich es wahrnehme und wie ich es in meinen Kreisen sehe, etwas massiv verändert hat. Die Infrastruktur scheint überlastet, die Wohnungspreise und die Mieten steigen und steigen, die Staustunden erreichen jedes Jahr neue Höchstwerte. Diese allgemeine Stimmung, mag sie jetzt objektiv begründet sein oder nicht, wird es erschweren, die Initiative zu bekämpfen. Hinzu kommt dann übrigens auch noch, dass bei einer Annahme der Initiative vorerst gar nichts passieren wird, bis die Schwellen überschritten werden. Und da nützt es dann auch nichts, wenn argumentativ ins Feld geführt wird, dass diese Schwellen wegen einer schwächelnden Wirtschaft und der demografischen Entwicklung gar nicht erst erreicht werden, weil das dann nämlich nur dazu legitimieren würde, die Initiative eben auch aus diesem Bauchgefühl heraus anzunehmen.
Nun komme ich aber noch zu meiner Minderheit I. Was beinhaltet denn dieser Antrag? Die Minderheit I beantragt keine fixen Zahlen als Schwellen; für sie wäre entscheidend, dass die ständige Wohnbevölkerung drei Jahre hintereinander um 0,8 Prozent wächst. In konkreten Zahlen ausgedrückt bedeutet dies: Bei 9 Millionen Menschen wäre dieses Wachstum bei einer Zuwanderung von rund 72[NB]000 Personen jährlich erreicht. Ein Wachstum um 0,8 Prozent müsste einfach drei Jahre hintereinander erreicht werden. Mit dieser Schwelle müsste der Bundesrat sogar früher handeln, als es in der Initiative vorgesehen ist. Nur ein Beispiel: In den letzten drei Jahren wurde diese Schwelle überschritten, und in den Jahren 2007 bis 2016 wurde diese Schwelle in jedem einzelnen Jahr überschritten.
Die Minderheit I definiert den Begriff der ständigen Wohnbevölkerung nach der Initiative. Das würde dann heissen: Wenn diese Schwelle von 0,8 Prozent Wachstum dreimal hintereinander überschritten wäre, dann müssten der Bundesrat und die Bundesversammlung zu Massnahmen greifen, z.[NB]B. im Asylbereich und beim Familiennachzug. Vorläufig Aufgenommene würden dann beispielsweise ab diesem Zeitpunkt kein Bleiberecht mehr erhalten, und im Bereich der Personenfreizügigkeit müsste der Bundesrat die Schutzklausel aktivieren. Damit wäre ein wesentlich strengerer Hebel vorgesehen, als wir ihn heute kennen. Heute werden schwerwiegende wirtschaftliche oder soziale Probleme vorausgesetzt, damit die Schutzklausel angerufen werden kann. Diese Regelung ist aber zu wenig griffig. Es stellt sich nämlich die Frage, wann diese schwerwiegenden Probleme denn tatsächlich vorliegen. Deshalb beantrage ich die Verknüpfung mit einem Bevölkerungswachstum von 0,8 Prozent der ständigen Wohnbevölkerung während drei Jahren hintereinander, weil das dann einfach klar definiert ist.
Lassen Sie mich abschliessend noch auf folgenden Punkt eingehen: Ein Vorwurf, den ich immer wieder gehört habe, ist, dass die Massnahmen in diesem Gegenvorschlag zu wenig konkret seien. Sind Sie tatsächlich dieser Auffassung, dann müssten Sie eigentlich heute dem Gegenvorschlag zustimmen, weil wir nur dann eine Differenz zum Erstrat schaffen würden und der Nationalrat diesen Gegenvorschlag weiterentwickeln könnte. Möglichkeiten gibt es viele. Man könnte einen Verfassungsartikel einfügen, der Massnahmen im Mietwesen verlangt. In der Kommission haben wir einen Inländervorrang diskutiert. Einen solchen Inländervorrang könnte man auch bei Artikel 110 der Bundesverfassung vorsehen, der die Arbeit auf Verfassungsstufe regelt. Da müssten wir aber zuerst eine Differenz zum Erstrat schaffen. Deshalb bitte ich Sie, einem Gegenvorschlag zuzustimmen.
Ich werde sämtliche Gegenvorschläge unterstützen, weil ich überzeugt bin, dass wir in der Abstimmung unsere Lösungsbereitschaft zeigen müssen. Das heisst, ich werde bei einer allfälligen Ausmehrung zuerst für meine Minderheit I stimmen, danach aber auch jeden anderen obsiegenden Gegenvorschlag unterstützen, wie ich das bereits in der Kommission zum Ausdruck gebracht habe. Für die Begründung der Gegenvorschläge der Minderheiten II (Fässler Daniel) und III (Z'graggen) gebe ich nun gerne das Wort weiter.