Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-15
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-15
Wortprotokoll
Ich spreche zuerst zur Motion 25.4392. Sie haben gehört, dass der Bundesrat beantragt, sie abzulehnen.
Wie Sie wissen, wurde die Integrity Rule Anfang dieses Jahres vom Inclusive Framework on BEPS von der OECD und der G-20 verabschiedet. Die Verhandlungen fanden vor einem Jahr quasi über Weihnachten statt. Die Integrity Rule besagt, dass gewisse steuerliche Vorteile, die Unternehmen nach dem im Jahr 2021 festgelegten Stichtag vom 30.[NB]November gewährt wurden, ab 2026 durch die Ergänzungssteuer neutralisiert werden müssen, falls sie fortbestehen. Für die Jahre 2024 und 2025 gelangt eine Übergangsfrist mit einer Begrenzung der steuerlichen Vorteile zur Anwendung.
Ich muss nicht wiederholen, dass die Integrity Rule kein Wunsch der Schweiz war. Die Schweiz war hier jedoch international isoliert. Wir konnten mit grösster Anstrengung wenigstens eine zweijährige Übergangsfrist aushandeln. Wir hatten damals auch die Kantone konsultiert, und eine grosse Mehrheit stützte die Verhandlungsposition der Schweiz. Weil die Schweiz der Integrity Rule im Sinne der Rechtssicherheit und nach Rücksprache mit den Kantonen schliesslich zustimmte,[NB]wurde[NB]uns[NB]auch[NB]der[NB]Q-Status[NB]bis Ende 2025[NB]erteilt.
Die Motion verlangt nun, dass die Schweiz die sogenannte Integrity Rule erst mit zeitlicher Verzögerung anwendet, oder [PAGE 2338] etwas präziser: Die Integrity Rule soll nur für steuerliche Vorteile gelten, die einem Unternehmen ab dem 1.[NB]Januar 2025 gewährt werden.
Angesichts der Entwicklungen in der OECD habe ich ein gewisses Verständnis für den Unmut der Motionäre. Die Motion schafft für die betroffenen Unternehmen aber eben keine Rechtssicherheit, wie es im Titel steht, sondern Rechtsunsicherheit. Bei einer Annahme der Motion in den beiden Räten wird der Bundesrat auftragsgemäss eine Vernehmlassung zu einer Änderung der Mindestbesteuerungsverordnung durchführen müssen. Im Lichte der Ergebnisse dieser Vernehmlassung wäre dann über das weitere Vorgehen zu entscheiden, und dies ist nicht zuletzt auf der Zeitachse von Bedeutung. Der Bundesrat wird frühestens im zweiten Halbjahr 2026 über eine Verordnungsänderung entscheiden können, während die betroffenen Unternehmen ihre Steuererklärung für die Steuerperiode 2024 bereits bis Mitte 2026 einreichen müssen.
Zudem dürfte die Motion auch nicht die entlastende Wirkung entfalten, die man sich von ihr für die betroffenen Unternehmen erhofft. Der Grund dafür ist, dass andere Staaten die steuerlichen Vorteile mit ihren internationalen Ergänzungssteuern kompensieren könnten, zumindest dann, wenn es sich bei den Unternehmen nicht um Gesellschaften von US-Konzernen handelt, für die ab 2026 möglicherweise das Side-by-Side-System gelten könnte.
Seit die Motionen im Oktober eingereicht wurden, sorgen sie denn auch für einige Verunsicherung in den betroffenen Wirtschaftskreisen. Ich habe jetzt zur Kenntnis genommen, dass auch der Kommissionssprecher eine engere Interpretation des Wortlauts für möglich hält. Ich äussere mich gerne dazu, auch zuhanden der Materialien. Sie würde bedeuten, dass die Wirkung der Motion auf das Jahr 2024 beschränkt ist. Steuerliche Vorteile in der Periode 2025 und in den folgenden Perioden wären demzufolge nicht vom Motionstext erfasst, und zwar unabhängig davon, wann eine Vereinbarung über diese Steuervorteile getroffen wurde. Mithin wäre die Integrity Rule ab der Steuerperiode 2025 gemäss administrativer Leitlinie anzuwenden. Mit dieser engeren Interpretation würden die vom Bundesrat in seiner Stellungnahme erwähnten Risiken zwar etwas verringert, aber die grundsätzliche Unsicherheit bliebe bestehen.
Ungeachtet der möglichen Interpretationen ist die Motion aus Sicht des Bundesrates nicht die richtige Antwort, und sie kommt zu früh. Es sollten zuerst die Verhandlungsergebnisse zum Side-by-Side-System und zu den Steuergutschriften abgewartet werden, die derzeit in der OECD gestützt auf die Vereinbarung der G-7-Staaten laufen. Im Lichte dieser Entwicklungen ergeben sich bestenfalls neue und mit dem Regelwerk der OECD konforme steuerliche Möglichkeiten, welche zukunftsgerichtet und wirkungsvoll sind, um die Standortbedingungen in der Schweiz zu verbessern.
Zusammenfassend anerkennt der Bundesrat die Probleme, die sich aus der Mindestbesteuerung und deren Umsetzung ergeben. Derzeit sind aber noch zu viele Fragen offen. Ein Entscheid im Sinne der Motion käme damit zur Unzeit.
Ich komme noch kurz zur zweiten Motion, zur Motion 25.4393. Ich kann es hier kurz machen. Wie Sie wissen, arbeitet der Bundesrat bereits am Bericht zum Postulat Walti Beat 23.3752, "Attraktiv bleiben, Finanzen sichern. Die Schweiz braucht eine langfristige Steuer- und Standortstrategie". Der Bericht wird im ersten Halbjahr 2026 zugestellt. In diesem Postulatsbericht werden all diese Fragen, die Sie hier stellen, adressiert werden - es wäre also einfach doppelt gemoppelt. Sollten beide Räte die Motionen annehmen, würde sich der Bundesrat vorbehalten, mit dem Bericht in Erfüllung des Postulates Walti Beat die Abschreibung der Motionen zu beantragen.
[VS]