Rechsteiner Thomas · Nationalrat · 2025-12-15
Rechsteiner Thomas · Nationalrat · Appenzell I.-Rh. · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-15
Wortprotokoll
Immer mehr Menschen sind nach der Pensionierung weiterhin berufstätig, meistens zu einem reduzierten Pensum, für einige Jahre. Das ist angesichts des Fachkräftemangels und auch aus gesellschaftspolitischer Sicht sehr erstrebenswert und auch durchaus erwünscht, denn Menschen, die über das AHV-Referenzalter hinaus teilweise arbeiten, können ihre Zeit sinnvoll nutzen und sich noch etwas dazuverdienen. Zudem bleiben sie meistens länger gesund und auch geistig fitter als jene, die sich vom Arbeitsmarkt vielleicht schon definitiv verabschiedet haben.
Unser heutiges Steuersystem, vor allem bei der direkten Bundessteuer, wirkt jedoch eher demotivierend, indem nicht nur die dann laufenden AHV-Renten und Pensionskassenrenten, sondern auch noch ein allfälliger Zusatzverdienst voll versteuert werden muss. Und weil die Progression bei der direkten Bundessteuer sehr hoch ist, ist der Grenzsteuersatz für das Erwerbseinkommen, also derjenige Satz, mit welchem ein zusätzliches Einkommen versteuert werden muss, dermassen hoch, dass auf eine Weiterbeschäftigung über das AHV-Referenzalter hinaus meistens verzichtet wird.
Deshalb möchte ich, dass Anreize dafür geschaffen werden, dass die Pensionierten in der Schweiz vermehrt über das AHV-Rentenalter hinaus weiterarbeiten. Ich möchte den Bundesrat beauftragen, auf Basis dieses Postulates einen entsprechenden Bericht zu erstellen. Ich will genau vier Punkte:
Erstens will ich, dass das Erwerbseinkommen in Bezug auf die direkte Bundessteuer steuerfrei erzielt werden kann.
Zweitens will ich ein Maximum festlegen, es soll nicht nach dem Giesskannenprinzip geschehen. Der Medianlohn in der Schweiz beträgt rund 84[NB]000 Franken. Die Hälfte davon sind etwa 42[NB]000 Franken. Deshalb möchte ich den Bundesrat beauftragen, für das Einkommen, das man erzielt, wenn man über das Referenzalter hinaus arbeitet, etwa 150 Prozent der maximalen einfachen AHV-Rente als steuerfreies Maximum anzurechnen. Dies würde vor allem diejenigen belohnen, die nur einen kleinen Teil zusätzlich verdienen; es gäbe nicht denjenigen einen grossen Vorteil, die über das Referenzalter hinaus sowieso viel mehr verdienen.
Drittens möchte ich, dass dies nur ab dem ordentlichen Referenzalter 65 möglich ist. Konkret bedeutet das: Wer mit 62 in Rente gehen würde und dann noch einen Zusatzverdienst hätte, dem würde dieser als normales Einkommen angerechnet und wäre nicht steuerfrei. Profitieren können soll also nur, wer über das ordentliche Referenzalter hinaus arbeitet.
Viertens: Ich möchte, dass der Bundesrat in diesem Bericht aufzeigt, wie es sich mit dem Bundesgesetz über die direkte Bundessteuer verhält. Eine Kombination mit dem Steuerharmonisierungsgesetz, welches die Kantone verpflichten würde, fordere ich nicht.
Und letztlich: Bitte beachten Sie, es ist ein Postulat. Das bedeutet, dass der Bericht, der vorgelegt wird, auch dann nochmals beurteilt werden kann, wenn bereits Arbeiten für die AHV 2030 im Gange sind.
Ich danke Ihnen deshalb, wenn Sie diesem Postulat zustimmen.