AB 367691
von Falkenstein Patricia · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2025-12-16
Wortprotokoll
Wer etwas tun will, damit Sozialhilfeabhängigkeit nicht lebenslang dauert, muss auf diese Vorlage eintreten. Politik, die Überschuldeten einen Neustart ermöglicht, fördert Eigenverantwortung und beendet die Abhängigkeit von staatlicher Hilfe. Um das bitte ich Sie im Namen der Mehrheit derFDP-Liberalen Fraktion.
Ein grosser Teil der Menschen, die von ihren Gemeinden oder Kantonen Sozialhilfe erhalten, ist stark überschuldet. Die heutige Gesetzgebung fordert im Fall, in dem der Einstieg in den ersten Arbeitsmarkt gelingt, eine Rückzahlung der Schulden; der Lohn wird gepfändet. Die entsprechenden Raten führen dazu, dass für den persönlichen Bedarf wenig bleibt. Es besteht unter Umständen kein Anreiz, aus der Sozialhilfe herauszukommen und eine Erwerbsarbeit anzunehmen. Es geht hier um Menschen, die keine Chance haben, ihre Schulden komplett zurückzuzahlen. Die Schuldenlast wie auch die Aussicht, jahrelang Abzahlungen leisten zu müssen, belastet diese Menschen. Es gibt für viele von ihnen keine positive Perspektive.
In den Diskussionen in der Politik und in der Gesellschaft wird immer wieder gefragt, ob man mit der Möglichkeit der Schuldensanierung nicht Tür und Tor öffne für bedenkenloses Konsumverhalten auf Kosten anderer.
Einerseits zeigen die Erfahrungswerte aus Ländern wie Deutschland, Österreich und Frankreich, die ähnliche Verfahren kennen, dass es keinen signifikanten Anstieg im Bereich der leichtfertigen Verschuldung gibt. Folge davon ist in diesen Ländern, dass Kreditgeber ihre Prüfungen über die Kreditwürdigkeit anpassen, was präventiv wirkt.
Andererseits setzt die Vorlage voraus, dass vor einem Schuldenerlass während einer Zeitdauer, die wir heute festlegen, alles Zumutbare getan werden muss, um die Schulden abzubauen. Auch besteht eine Offenlegungspflicht aller Vermögenswerte. Wer in diesem Bereich unehrlich ist, verliert den Anspruch auf dieses Sanierungsverfahren. Auch kann ein solches Verfahren nicht beliebig wiederholt werden; wir entscheiden heute auch darüber. Wir dürfen also davon ausgehen, dass unser Beschluss zu dieser Vorlage keine Einladung zum Schuldenmachen darstellt.
Ein Blick auf die Situation der Gläubiger: Ja, sie erfahren eine Einschränkung ihrer Forderungsrechte. Die grösste Gruppe der Gläubiger sind Krankenkassen und Steuerbehörden, aber auch Schuldenbewirtschaftungsfirmen und Kreditinstitute gehören oft dazu. Praktisch nicht betroffen sind Handwerksbetriebe und andere Gewerbefirmen, weil hoffnungslos überschuldete Menschen selten oder nie Aufträge an Spengler-, Schreiner- oder Malerbetriebe erteilen. Es ist dennoch nicht so, dass sie völlig leer ausgehen. Während einiger Jahre - die Anzahl wird heute bestimmt - muss alles Zumutbare getan werden, um die Schulden abzubauen. Wenn neue Vermögenswerte dazukommen, besteht eine Rückzahlungspflicht.
Was sind die Ursachen für hoffnungslose Überschuldung? Es gibt keine genaue Statistik, dennoch lässt sich sagen, dass Schicksalsschläge wie Krankheit, Scheidung, Jobverlust und weitere schwer verkraftbare Einschnitte in ein normales Leben die Auslöser sind. Solche Ereignisse führen zu Desintegration und auch zu gesundheitlichen Problemen. Denken wir auch an die Angehörigen dieser Menschen, auch sie leiden unter dieser Situation, darunter auch Kinder.
Wer kann von der Umsetzung der neuen Regelung profitieren? Zuerst einmal natürlich die Betroffenen. Sie können eine Stelle auf dem Arbeitsmarkt annehmen, ohne ausrechnen zu müssen, wie viel Geld ihnen am Ende des Monats nach Abzug der Schuldenrate bleibt. Sie haben eine Perspektive. Das gilt auch für die Angehörigen. Entlastet wird der Staat. Die Sozialhilfeabhängigkeit kann beendet werden. Im Falle einer Anstellung werden neu auch Steuern bezahlt.
Ob man jetzt für oder gegen diese Vorlage ist: Niemand kann behaupten, dass der Status quo frei von Nebenwirkungen sei, die sich mehrfach auf die Betroffenen, ihre Angehörigen und auch auf den Staat negativ auswirken - ein Beispiel ist Sozialhilfeabhängigkeit. Das erwünschte Ziel, die vollständige Tilgung aller Schulden aus eigener Kraft, erfolgt bei dieser Gruppe von Menschen selten bis nie. Dass neue Wege gesucht werden, zeigt, dass die Politik bereit ist, bessere Bedingungen für diese Menschen und die Gesellschaft zu schaffen.
Ja, die Vorlage hat Nachteile für eine Gruppe zur Folge: für die Gläubiger. Dies gilt es aber mit den auf geltendem Recht basierenden Prognosen abzuwägen, die besagen, dass eine vollständige Schuldentilgung fast nie erfolgt. Die Prognose im Rahmen der neuen Regelung ist für die Betroffenen insgesamt besser - mit positiven Folgen auch für den Staat und die Gesellschaft.
Mit Blick darauf bitte ich Sie im Namen der grossen Mehrheit der FDP-Liberalen Fraktion, einzutreten.