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Bally Maya · Nationalrat · 2025-12-16

Bally Maya · Nationalrat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-16

Wortprotokoll

Es gibt Personen, die dermassen verschuldet sind, dass nicht die geringste Chance und Aussicht besteht, dass sie jemals wieder aus den Schulden kommen können. Die Erfahrung zeigt, dass die Gläubiger so kaum jemals wieder zu ihrem Geld kommen sowie hohe Kosten für die Gesellschaft entstehen, vor allem im Gesundheits- und Sozialbereich, aber auch bei den Steuern. Das Geschäft 25.019, "Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (Sanierungsverfahren für natürliche Personen). Änderung", ist genau auf solch dauerhaft zahlungsunfähige Personen ausgerichtet.

Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP unterstützt ein solches Verfahren im Grundsatz. Wir sind der Meinung, dass es tatsächlich sinnvoll ist, diesbezüglich einen Effort zu leisten, um unter anderem zu verhindern, dass verschuldete Personen dauerhaft hohe Kosten für die Allgemeinheit verursachen. Zudem scheint uns das Verfahren so konzipiert, dass Missbrauch grösstmöglich ausgeschlossen werden kann und auch seitens der betroffenen Personen sehr viel geleistet werden muss, damit sie überhaupt für eine Schuldensanierung infrage kommen. Es ist nicht so, wie einem zum Teil glauben gemacht werden möchte, dass man neu einfach locker Schulden machen kann, um sich dann sanieren zu lassen. Dem ist natürlich nicht so. Die Prüfung ist sehr strikt. Die Person muss gute Aussichten haben, nach der Sanierung schuldenfrei bleiben zu können, und sie muss während drei Jahren, allenfalls vier, sehr viel leisten und sich aktiv begleiten lassen. Der Teil der Vorlage mit der Möglichkeit des vereinfachten Nachlassverfahrens, bei dem im Rahmen eines Vergleichs dem Schuldner ein Teil seiner Schulden erlassen wird, war auch in unserer Fraktion unbestritten.

Mit dem Teil betreffend die Möglichkeit eines konkursrechtlichen Sanierungsverfahrens für Personen, bei denen kein Nachlassvertrag gelingen kann, ist unsere Fraktion nun angesichts der erarbeiteten Verschärfungen ebenfalls einverstanden. Für die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP war es wichtig, dass ein solches Verfahren grundsätzlich nur eine absolut einmalige Chance im Leben eines Menschen sein darf und nicht, wie vorgesehen, grundsätzlich nach zehn Jahren wieder möglich sein kann. Deshalb haben wir die Verschärfung angestrebt, dass ein zweites Sanierungsverfahren [PAGE 2353] wirklich nur in absolut aussergewöhnlichen Fällen möglich sein kann, damit der Grundsatz eben folgender bleibt: "Once in a lifetime."

Bezüglich der Frage, ob es nun besser sei, die Abschöpfungsdauer auf drei oder fünf Jahre anzusetzen, waren die Haltungen unterschiedlich. Eine Mehrheit unserer Fraktion kann sich nun hinter den Kompromissantrag der Mehrheit stellen, der grundsätzlich eine Abschöpfungsdauer von drei Jahren vorsieht; diese kann jedoch durch das Konkursgericht auf vier Jahre verlängert werden, wenn bezüglich der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit keine aussichtsreiche Prognose gestellt werden kann. Wir vertrauen auf das Urteil der Expertinnen und Experten aus der Anhörung, welche die Variante mit drei Jahren klar favorisieren, und auch auf die Erfahrungen, die im Ausland gemacht wurden. Darum soll davon eben nur in Ausnahmefällen abgewichen werden können.

Aus Sicht der Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP soll die Handhabung der Ausnahmen restriktiver sein, wie es auch vom Bundesrat gefordert wurde. Wir sind der Meinung, dass Rückerstattungsforderungen wegen unrechtmässig bezogener Leistungen der Sozialhilfe und der Sozialversicherungen klar von einer Sanierung ausgenommen werden müssen. Wir folgen hier der Minderheit, die gemäss Bundesrat entschieden hat; Sie werden später noch detaillierte Ausführungen dazu hören. Auch bezüglich des ausserordentlichen Vermögensanfalls nach Verfahrensende sind wir der[NB]Meinung,[NB]dass[NB]die[NB]Regelung[NB]schärfer sein sollte; auch diesbezüglich hören Sie später, bei der Minderheit II (Bregy), noch mehr.

Worauf unsere Fraktion bestimmt nicht eingehen wird, ist die Forderung, das Sanierungsverfahren vollends zu streichen. Wir sind der Meinung, dieses müsse nur schon aus einem volkswirtschaftlichen Gedanken heraus versucht werden.

Meinen Ausführungen können Sie entnehmen, dass für die Mitte-Fraktion das Eintreten unbestritten ist und dass wir mit Ausnahme von zwei Minderheiten, die in der Detailberatung noch genauer erläutert werden, immer der Mehrheit folgen werden.