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Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2025-12-16

Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2025-12-16

Wortprotokoll

Seit der letzten Revision von 2016 haben sich die Anforderungen an die internationale Zusammenarbeit und die Amtshilfe der Aufsichtsbehörden stark gewandelt. Die Finanzmärkte sind heute wesentlich enger verflochten, während der bestehende Rechtsrahmen diese Entwicklungen nur teilweise abbildet. Mit der vorliegenden Revision schlagen wir daher gezielte Anpassungen im Finanzmarktaufsichtsgesetz, im Revisionsaufsichtsgesetz und im Nationalbankgesetz vor. Dabei verfolgt der Bundesrat zwei zentrale Ziele: Erstens [PAGE 1374] verstärkt er den Schutz der Finanzstabilität, der Marktintegrität und der Transparenz sowie das reibungslose Zusammenspiel der Märkte. Diese übergeordneten Interessen sind für die Schweiz wie auch für die internationale Kooperation essenziell. Zweitens soll der Marktzugang unserer Finanzinstitute erhalten und gestärkt werden. In einer Zeit zunehmender regulatorischer Fragmentierung ist eine verlässliche Kooperationsfähigkeit entscheidend, um den diskriminierungsfreien Zugang zu den wichtigsten Auslandmärkten sicherzustellen.

Die Vorlage enthält sieben Hauptthemen:

1.[NB]Das Kundenverfahren. Hier geht es um die Information der betroffenen Kundinnen und Kunden über ein Amtshilfeverfahren sowie deren Beschwerdemöglichkeit gegen die Übermittlung der sie betreffenden Daten an eine ausländische Aufsichtsbehörde. Neu soll dieses Verfahren in klar abgegrenzten Fällen mit hohem Missbrauchspotenzial, konkret bei Insiderhandel oder Marktmanipulation, eingeschränkt werden.

2.[NB]Die Mitwirkung in Anerkennungs- und Prüfverfahren ausländischer Behörden.

3.[NB]Die direkte Informationsübermittlung durch Beaufsichtigte. Bereits heute dürfen beaufsichtigte Institute in gewissen Fällen Informationen direkt an ausländische Behörden weiterleiten. Es hat sich jedoch gezeigt, dass die geltende Regelung zu Rechtsunsicherheiten für die Beaufsichtigten führen kann. Deshalb soll die Bestimmung präzisiert werden.

4.[NB]Die grenzüberschreitende Zustellung von Dokumenten.

5.[NB]Die grenzüberschreitenden Prüfungen. Hier werden die Regeln für die grenzüberschreitenden Prüfungen präzisiert. Die Finma soll ausdrücklich die Möglichkeit haben, solche Prüfungen zuzulassen und selbst durchzuführen, auch dann, wenn das betroffene Unternehmen in der Schweiz nicht direkt beaufsichtigt wird. Damit wird der Realität globaler Auslagerungsstrukturen Rechnung getragen.

6.[NB]Die Fernprüfungen im Revisionsaufsichtsrecht.

7.[NB]Die Zusammenarbeit der Nationalbank mit ausländischen Behörden.

Ich habe es eingangs gesagt: Zehn Jahre nach der letzten Revision zeigt diese Vorlage den Weg zu einer modernen Weiterentwicklung auf. Es geht hier auch um die Glaubwürdigkeit und die internationale Anschlussfähigkeit unseres Finanzplatzes. Es geht um die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes. Die Vorlage dient in erster Linie der Stabilität, Integrität und Transparenz unseres Finanzsystems. Und wir wollen über diese Kooperationsmechanismen auch verhindern, dass der Marktzugang für die Schweiz allenfalls erschwert würde.

Die Vernehmlassung hat ergeben, dass die Vorlage als ausgewogen betrachtet wird; insbesondere die Wirtschaft und der Finanzplatz unterstützen diese Vorlage.

Ich danke Ihnen, wenn Sie auf die Vorlage eintreten und ihr in der Fassung des Bundesrates zustimmen.