Badran Jacqueline · Nationalrat · 2025-12-16
Badran Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-16
Wortprotokoll
Die parlamentarische Initiative Burgherr verlangt, dass Artikel 94 der Bundesverfassung mit einem Absatz ergänzt werden soll, der einer eidgenössischen Industriepolitik sehr enge Grenzen setzt oder sie allenfalls sogar verbietet. Die Kommission beantragt mit 15 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben. Eine Minderheit der Kommission beantragt, ihr Folge zu geben.
Artikel 94 der Bundesverfassung regelt die Grundsätze der Wirtschaftsordnung und legt in Absatz 1 den Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit fest. In den folgenden Absätzen werden weitere Ziele der Wirtschaftsordnung grundsätzlich geregelt, etwa die Wahrung der Interessen der schweizerischen Gesamtwirtschaft, die wirtschaftliche Sicherheit der Bevölkerung und die Sicherung von guten Rahmenbedingungen für die Privatwirtschaft. Im Weiteren verlangt Absatz 4, dass Abweichungen vom Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit eine Verfassungsgrundlage oder ein kantonales Regalrecht brauchen, wenn sie sich gegen den Wettbewerb richten.
Mit Artikel 94 Absatz 1 der Bundesverfassung, also dem Grundsatz der Wirtschaftsfreiheit, sowie den in den nachfolgenden Absätzen und Artikeln vorgesehenen Abweichungen von diesem Grundsatz besteht also eine verfassungsrechtliche Grundlage für zahlreiche Massnahmen zur Unterstützung verschiedener Branchen. Vorhin, bei den Fragen an den Initianten, Kollege Burgherr, wurde ja auch schon klar, wie mannigfach wir verschiedene Branchen unterstützen, im Übrigen auch die Holzwirtschaft. Dort betreiben wir sogar intensiv Industriepolitik. Wir haben gerade letzte Woche eine Exportgarantie beschlossen, welche die Maschinenindustrie unterstützt, gar nicht zu reden von der Tourismusindustrie und der Agrarindustrie. Es existiert ein mannigfacher Strauss an gezielten, sachlich begründeten Aktivitäten.
Die Mehrheit der Kommission lehnt eine Einschränkung oder gar ein Verbot dieser Massnahmen ab, da sie eine Abkehr von der bisherigen erfolgreichen Politik bedeuten würden und daher nicht erstrebenswert seien. Weiter wurde in der Diskussion auf die internationale Lage verwiesen. Verschiedene Länder hätten in den letzten Jahren ihre Industriepolitik ausgeweitet, was sich beispielsweise an den extrem hohen Zöllen auf Stahl oder an der gesteuerten Allokation von Computerchips zeige. Die Schweiz tue deshalb gut daran, ihren Handlungsspielraum für industriepolitische Massnahmen nicht weiter einzuschränken. Ausserdem möchte die Mehrheit keine Regelung auf Verfassungsstufe verankern, die im Falle einer Krise möglicherweise wieder geändert werden müsste.
Die Minderheit argumentierte für die Einschränkung der Industriepolitik auf Verfassungsstufe. Die negativen Folgen einer Industriepolitik für die Wirtschaft wie höhere Preise, starre Unternehmensstrukturen und Subventionsspiralen seien offensichtlich. Deshalb müssten einer Ausweitung der Industriepolitik Grenzen gesetzt werden. Ausserdem sei es schwierig, zu entscheiden, welche Branchen tatsächlich unterstützungsbedürftig und erhaltenswert sind.
Die klare Mehrheit der Kommission bittet Sie, der parlamentarischen Initiative keine Folge zu geben.