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Regazzi Fabio · Ständerat · 2025-12-16

Regazzi Fabio · Ständerat · Tessin · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-16

Wortprotokoll

Zur Erinnerung: Dieser Rat nahm in der Frühjahrssession 2025 die Motion Stark 23.3452, "Limitierung der Vergütungen im Bankenwesen", knapp an, nachdem die Kommission beantragt hatte, die Motion abzulehnen. In der Herbstsession hiess der Nationalrat diese Motion in einer abgeänderten Form gut. Dabei wurde der Anwendungsbereich auf systemrelevante Banken beschränkt, zudem wurde auf eine fixe Obergrenze verzichtet. Stattdessen soll sichergestellt werden, dass Vergütungssysteme keine falschen Anreize setzen und dass variable Vergütungen insbesondere dann nicht ausgerichtet werden, wenn der Geschäftserfolg ausbleibt.

Die zuständige Kommission befasste sich erneut vertieft mit dieser abgeänderten Fassung. Sie kam zum Schluss, dass auch diese Version abzulehnen sei, und lehnte die modifizierte Motion mit 8 zu 2 Stimmen ab. Diese Entscheidung bedeutet nicht, dass die Mehrheit der Kommission exzessive Bonuszahlungen oder risikoreiches Verhalten gutheisst. Im Gegenteil, die Kommission teilt das Ziel, mit stabilen, verantwortungsvollen Anreizsystemen zu arbeiten. Sie gelangt jedoch aus mehreren Gründen zur Überzeugung, dass diese Motion auch in der revidierten Fassung nicht das geeignete Instrument ist.

Zunächst erachtet die Kommissionsmehrheit die Motion als weitgehend redundant. Die in der abgeänderten Version enthaltenen Grundsätze - keine falschen Anreize und keine Boni ohne Erfolg - sind heute bereits Bestandteil der Vergütungsmodelle der Banken, der aufsichtsrechtlichen Praxis sowie der bestehenden Finma-Vorgaben. Zudem wurden mit den überwiesenen Vorstössen aus der PUK sowie mit dem Too-big-to-fail-Paket des Bundesrates bereits weitergehende, gezieltere und operativ wirksamere Massnahmen auf den Weg gebracht, etwa im Bereich Malus, Clawback oder Frühinterventionsmechanismen. Eine weitere Motion, die bekannte Prinzipien wiederholt, schafft aus Sicht der Mehrheit der Kommission keinen zusätzlichen regulatorischen Mehrwert. [PAGE 1392]

Die Mehrheit der Kommission ist auch der Auffassung, dass die abgeänderte Motion zu unbestimmt formuliert ist. Weder ist klar definiert, was konkret unter falschen Anreizen zu verstehen ist, noch anhand welcher Kriterien der Geschäftserfolg zu messen wäre. Die Gefahr besteht, dass eine solche Norm vor allem Symbolcharakter hätte, ohne in der Praxis eine klare, überprüfbare Wirkung zu entfalten.

Aus Sicht der Mehrheit stellen sich zudem erhebliche Umsetzungsfragen, insbesondere hinsichtlich der Rolle der Finma. Die Motion würde der Aufsichtsbehörde eine vorgängige Beurteilung komplexer Vergütungssysteme auferlegen, ohne dass der Gesetzgeber klare materielle Kriterien vorgibt. Eine solche prospektive Bewertung ist rechtlich heikel, stark vom Ermessen abhängig und potenziell konfliktträchtig. Die Kommission sieht hier das Risiko einer schwer durchsetzbaren oder gar wirkungslosen Scheinregulierung.

Die Mehrheit weist weiter auf mögliche unerwünschte Nebenwirkungen hin. Eine starke Einschränkung variabler Vergütungen kann dazu führen, dass fixe Lohnbestandteile erhöht werden. Dies reduziert die Flexibilität, erhöht die strukturellen Kosten und kann letztlich den Zielen einer vorsichtigen Risikosteuerung widersprechen. Entsprechende Risiken wurden auch in Analysen auf Bundesebene aufgezeigt.

Auch wirft der sektorspezifische Ansatz der Motion Abgrenzungsfragen auf. Wenn das zentrale Argument das potenzielle Risiko für die öffentliche Hand ist, stellt sich die Frage, weshalb ausschliesslich systemrelevante Banken erfasst werden sollen. Eine Ausdehnung auf andere systemrelevante Unternehmen würde jedoch eine wesentlich breitere und grundlegendere Gesetzesrevision erfordern, die klar über den Rahmen der Motion hinausgeht.

Schliesslich weist die Kommissionsmehrheit darauf hin, dass zusätzliche starre staatliche Vorgaben im Bereich der Vergütungssysteme auch negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit des Schweizer Finanzplatzes haben könnten. Stabilität und Attraktivität schliessen sich nicht aus, sondern bedingen einander.

En résumé, la majorité de la commission arrive à la conclusion que la motion, tant dans sa version originale que dans sa version modifiée par le Conseil national, n'est pas appropriée pour atteindre les objectifs visés. Les instruments existants et ceux déjà décidés sont mieux adaptés pour traiter efficacement les problèmes soulevés.

La majorité de la commission vous propose dès lors de rejeter la motion Stark et de ne pas adopter la version modifiée par le Conseil national. Une minorité demande l'adoption de la motion dans sa forme modifiée. Les arguments seront développés par la porte-parole de la minorité.