Gafner Andreas · Nationalrat · 2025-12-17
Gafner Andreas · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Die Ernährungs-Initiative fordert eine weitere Verschärfung der Verfassung, insbesondere für die Landwirtschaft, und will in die Entscheidungsfreiheit der Bürger eingreifen. Kurz gesagt, will die Vegan-Initiative uns Bürgern vorschreiben, was wir in Zukunft zu essen haben und was nicht mehr. [PAGE 2412]
Zuerst ein paar Zahlen: Die Schweiz ist ein Grasland. Rund 60 Prozent der Landwirtschaftsfläche sind Grünland. Die landwirtschaftliche Nutzfläche in der Schweiz beträgt gut 1 Million Hektar. 60 Prozent davon sind Alpweiden und Naturwiesen, die gemäht und geweidet werden. Dass unsere Grünflächen in der Schweiz so gepflegt aussehen, ist nicht naturgegeben. Da steckt viel Arbeit dahinter, man nennt das Offenhaltung. Für diese Offenhaltung braucht es raufutterverzehrende Tiere, die Gras in hochwertige tierische Eiweisse umwandeln können.
Die Fruchtfolgeflächen, auch ackerfähige Böden genannt, betragen noch knapp 40 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche. Wer weiss, dass eine geregelte Fruchtfolge in den Ackerkulturen nötig ist, kann auch verstehen, dass etwa ein Drittel der gesamten Ackerfläche mit Kunstwiesen bepflanzt ist, um die Bodenfruchtbarkeit zu erhalten, Nährstoffkreisläufe zu schonen, den Befall mit Krankheiten, Schädlingen und Unkraut zu reduzieren und dadurch den Einsatz von Düngemitteln und Pflanzenschutzmitteln zu verringern. Das führt dazu, dass die Erträge stabilisiert werden.
Auf den Fruchtfolgeflächen besteht momentan ein hoher Druck. Wird für Siedlungsgebiet, für den Schienen- und Strassenverkehr oder auch für ökologische Ausgleichsmassnahmen Land benötigt, kommen Fruchtfolgeflächen regelmässig unter Druck. Daher ist die Forderung der Initiative, den Selbstversorgungsgrad innert zehn Jahren auf 70 Prozent zu erhöhen, in meinen Augen utopisch.
In der Schweiz leben momentan etwa 1,5 Millionen Rinder. Der Bestand ist rückläufig. Im Vergleich zu den grossen Getreideproduzenten im Ausland wird bei uns viel organischer Dünger aus der Tierhaltung eingesetzt. Zudem werden grosse Mengen an Abfall- und Nebenprodukten aus der Lebensmittelindustrie in der Tierfütterung verwertet. Gemäss "Agrarforschung Schweiz" fallen nur schon bei den pflanzlichen Nebenprodukten 1000 Tonnen pro Tag an, die in der Tierhaltung eingesetzt werden.
Wir haben in unserer Verfassung wirklich ausreichend geregelt, wie die Bewirtschaftung der landwirtschaftlichen Fläche zu bewerkstelligen ist, zum Beispiel in Artikel 73 zur Nachhaltigkeit, in Artikel 74 zum Umweltschutz und im ausführlichen Artikel 104 zur Landwirtschaft. Das können Sie dort auch nachlesen. Sie sehen, unsere Verfassung liefert genügend Grundlagen. Es braucht keine weitere Verschärfung. Was die Landwirtschaft braucht, ist weniger Bürokratie, keine Ökodiktatur und mehr marktwirtschaftliche Freiheit und Verantwortung. Die Herausforderung in der Landwirtschaft ist heute vielmehr, der nächsten Generation Perspektiven aufzuzeigen, zu zeigen, dass die Landwirtschaft eine Zukunft haben kann. Da braucht es mehr Gestaltungsfreiheit, nicht mehr Regulation.
Ich komme zum Schluss. Die EDU-Vertreter sind der Kommission für Wirtschaft und Abgaben, die die Initiative vorberaten hat, sehr dankbar, dass niemand aus der Kommission dieser Initiative zugestimmt hat. Das zeigt doch deutlich auf, wie realitätsfremd diese Forderungen sind.
Wir lehnen die Vegi-Initiative und auch den Gegenvorschlag ab, weil wir überzeugt sind, dass wir keine weiteren Regelungen brauchen.