Salzmann Werner · Ständerat · 2025-12-17
Salzmann Werner · Ständerat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Es geht hier in Artikel 70 Absatz 3 um die Anzahl Angehörige der Armee (AdA), die bewaffnet mehr als drei Wochen im Ausland eingesetzt werden können. Sie erinnern sich, wir haben das letzte Mal die Anzahl auf 50 AdA limitiert. Der Nationalrat hat an der Zahl 18 festgehalten. In der Einigungskonferenz wurde mit 36 bewaffneten AdA ein gutbürgerlicher Kompromiss getroffen. Das bedeutet, dass man drei Detachemente mit je 12 AdA einsetzen kann, um diese Auslandeinsätze zu machen. Das macht auch Sinn. Wir haben einfach keine Reserve mehr - das hätten wir mit 50 AdA gehabt.
In dem Sinn empfehle ich Ihnen ohne Gegenantrag aus der Einigungskonferenz, diesen Antrag anzunehmen. Der Bundesrat hat diesen Antrag in der Kommission auch unterstützt.