Herzog Eva · Ständerat · 2025-12-17
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2025-12-17
Wortprotokoll
1,6 Millionen Erwachsene in der Schweiz verfügen über ungenügende Grundkompetenzen. Das ist keine Schätzung, sondern das sind harte Zahlen, die das Bundesamt für Statistik erst vor einem Jahr veröffentlicht hat. Diese Personen können einfache Texte nicht verstehen, oder sie haben Schwierigkeiten, elementare Rechenaufgaben zu lösen. Sehr viele können nicht mit dem Computer umgehen. Erwachsene mit tiefen Grundkompetenzen haben Mühe, sich im Alltag zurechtzufinden und mit den Entwicklungen auf dem Arbeitsmarkt Schritt zu halten. Das Problem fehlender Grundkompetenzen verursacht zudem grosse volkswirtschaftliche Kosten. Eine Studie zeigt, dass alleine die fehlenden Lesekompetenzen jährlich volkswirtschaftliche Kosten von 1,3 Milliarden Franken verursachen.
Das Problem ist nicht neu. Wir haben in diesem Rat erst vor neun Jahren das Weiterbildungsgesetz verabschiedet, welches das Thema Grundkompetenzen aufgenommen hat. Das Gesetz gibt dem Bund die Kompetenz, die Kantone in Ergänzung zu Massnahmen nach der Spezialgesetzgebung bei der Förderung der Grundkompetenzen zu unterstützen und die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Der Zusatz "in Ergänzung zu Massnahmen nach der Spezialgesetzgebung" ist dabei sehr wichtig. Im Rahmen von arbeitsmarktlichen [PAGE 1420] Massnahmen und der Integrationsförderung werden Grundkompetenzen schon gefördert. Ein grosser Teil der Erwachsenen, die über ungenügende Grundkompetenzen verfügen, wird über die bestehenden Spezialgesetze aber nicht erreicht. Dazu gehören mehrere hunderttausend Schweizerinnen und Schweizer mit deutscher, französischer oder italienischer Muttersprache, die nicht arbeitslos sind. Genau für diese Zielgruppe wurde mit dem Weiterbildungsgesetz eine Lücke geschlossen, was enorm wichtig war. Die Kantone haben in diesem Bereich seit der Einführung des Gesetzes sehr erfolgreich Angebote und Strukturen geschaffen, die es Erwachsenen ermöglichen, ihre Grundkompetenzen zu verbessern. Die Berichte aus den Kantonen zeigen, dass die Nachfrage nach diesen Angeboten hoch ist und dass diese Bildungsmassnahmen auch etwas bewirken.
In der BFI-Botschaft 2025-2028 hat der Bundesrat die Weiterbildung und die Förderung der Grundkompetenzen zu einer Priorität erklärt. Wir haben diese Botschaft erst im September letzten Jahres verabschiedet. Mit Massnahme 29 schlägt der Bundesrat nun, Sie haben es gehört, eine komplette Kehrtwende vor. Der Bundesrat will das Gesetz aufheben und so jährlich 19 Millionen Franken sparen.
Immerhin wollen alle drei Anträge, die wir hier vorliegen haben, jener der Mehrheit der Finanzkommission und jene der Minderheiten I und II, die gesetzliche Grundlage nicht aufheben. Aber auch wenn man so vorgeht, wenn man das geltende Gesetz belässt und die Mittel streicht: Was passiert dann? Auch dann werden ausgerechnet die Mittel für die Schwächsten gestrichen. Und wenn man das Gesetz anpassen würde - ich hoffe nicht, dass Sie das tun werden -, dann könnte man diese Mittel nicht mehr neu aufnehmen.
Kommen wir jetzt zu den Argumenten. Es wurden auch jetzt zwei Argumente genannt, die ich in der letzten Zeit immer wieder gehört habe. Das erste Argument lautet, die Kantone könnten dann ja die Kürzung kompensieren. Da mache ich mir wenig Illusionen. Viele Kantone ergreifen zurzeit selber Sparmassnahmen. Es würde Folgendes passieren: Die Unterstützungsstrukturen würden abgebaut, und es ist eben zu befürchten, dass sie, wenn sie einmal abgebaut sind, nicht so einfach wieder aufgebaut werden können.
Das zweite Argument lautet, der Weiterbildungsmarkt in der Schweiz funktioniere ja sehr gut und der Staat müsse nicht eingreifen. Wir haben einen Weiterbildungsmarkt, das ist richtig, aber nicht für die Grundkompetenzen, nicht für das, worum es hier geht. Bei diesem Thema funktioniert der private Markt nicht. Die Förderung von Grundkompetenzen ist finanziell nicht interessant, und deshalb braucht es diese Förderprogramme.
Als drittes Argument heisst es manchmal auch, man solle das Problem der Grundkompetenzen doch in der Schule lösen und nicht mit Weiterbildung. Ja, das ist sicher richtig. Tatsache ist einfach, dass es heute 1,6 Millionen Erwachsenen gibt, die diesen Unterstützungsbedarf haben. Und da kann man nicht sagen: hätte, hätte. Diese Erwachsenen gehen heute nicht mehr zur Schule. Sie sind aber noch im[NB]Erwerbsleben,[NB]vielleicht noch 20, 30 oder 40 Jahre. Deshalb lohnt es sich, dass man ihnen diese Weiterbildung zukommen lässt.
Ich spreche für die Minderheit I; natürlich würde ich mich auch über eine Unterstützung der Minderheit II freuen. Ich möchte Ihnen wirklich ans Herz legen, mindestens, allermindestens die Mehrheit der Kommission zu unterstützen und das Gesetz nicht zu streichen. Ich lege Ihnen aber sehr ans Herz, die Minderheit I, die eine Kürzung der Beiträge vornimmt, aber noch 10 Millionen Franken stehenlässt, zu unterstützen. Es ist überhaupt nicht effizient und sinnvoll, jetzt die Strukturen abzubauen und dann in drei Jahren, wenn man sieht, dass es keine gute Idee war, zu sagen: Wir[NB]bauen[NB]die[NB]Strukturen[NB]jetzt wieder auf. Deshalb: eine Kürzung als Kompromiss, aber bitte nicht den ganzen Betrag streichen. [GZ]
Unterstützen Sie mindestens die Minderheit I.