Dettling Toni · Ständerat · 2000-03-21
Dettling Toni · Ständerat · Schwyz · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2000-03-21
Wortprotokoll
Erlauben Sie mir zwei kurze Bemerkungen zum Eintreten: Zum einen bin ich überzeugt, dass die nunmehr von der Kommission vorgenommene Zweiteilung der Vorlage richtig und unerlässlich ist. Wir alle wissen, dass wir bei dieser Vorlage unter zeitlichem Zugzwang stehen, denn Lothar nimmt keine Rücksicht auf unsere Verfahrensordnung und verlangt ein sofortiges Handeln. Dennoch müssen wir angesichts der Dringlichkeit ruhig Blut bewahren und dürfen vor allem nicht das Füllhorn der Subventionen flächendeckend und schweizweit ausgiessen, und dies notabene ohne dass die nötigen Auflagen an den Subventionssegen geknüpft werden. Vor allem aber müssen wir im Einzelnen hinterfragen, wie sich die Massnahmen gemäss der hier zur Diskussion stehenden Verordnung zu den bereits im Waldgesetz vorgesehenen Massnahmen und dem dortigen Beitragssystem verhalten. Die Vorkehren des ordentlichen Rechtes - sprich Waldgesetz - und jene der heutigen Verordnung müssen - sowohl bezüglich ihrer Mittel als auch ihrer finanziellen Folgen - im Einzelnen aufeinander abgestimmt sein. Gerade diese Koordination fehlt aber leider den vom Erstrat getroffenen Entscheidungen, was selbst die "NZZ" zur ernüchternden Feststellung veranlasste, dass nach den Beschlüssen der Grossen Kammer wohl niemand mehr den genauen Überblick habe.
Die Zweiteilung der Vorlage ist gerade auch deshalb unerlässlich, weil nur diese uns die notwendige Überlegungs- und Denkpause verschafft.
Noch eine zweite kurze Bemerkung: Als Mittel zur Schadenbehebung sind nicht nur Beiträge adäquat und zweckmässig. Diese vermögen zwar in gewissen Fällen durchaus eine zielkonforme Lenkungsfunktion auszuüben, sofern sie unter gewissen Bedingungen und verbunden mit den notwendigen Auflagen erfolgen. Daneben sind aber auch andere Massnahmen von ebenso grosser Wichtigkeit. Ich denke hier an den in Artikel 6 vorgesehenen, zeitlich befristeten Einsatz von 40-Tonnen-Fahrzeugen. Solche Vorkehren bieten in der Regel die Chance, die Schadenbehebung rasch und erst noch kostengünstig vorzunehmen. Wie mein Einzelantrag zu Artikel 6bis zeigt, bin ich der Meinung, dass die Zulassung eines zeitlich und zahlenmässig befristeten Ausländerkontingentes von ebenso grosser Wirkung sein kann wie eine zusätzliche Subventionsregelung.
In diesem Sinne ersuche ich Sie um Eintreten und Zustimmung zur Vorlage. Ich werde mich vor allem bei Artikel 6bis wieder zu Worte melden.