Lexipedia

Würth Benedikt · Ständerat · 2025-12-17

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2025-12-17

Wortprotokoll

Ich bitte Sie, auch hier der Mehrheit zu folgen. Wir haben vorhin gehört, dass die EnDK als einzige Gruppe, das hat Herr Rieder gesagt, einen Kompromissvorschlag bzw. einen Alternativvorschlag auf den Tisch gelegt hat. Hier haben wir die zweite Gruppe, das muss man einfach klar sagen. Der Berichterstatter hat es erwähnt, dass[NB]wir[NB]hier[NB]Alternativlösungen haben, die auch zu Kostensenkungen führen und schlussendlich dann den Bund entlasten.

Der Bundesrat verweist auf Artikel 87b der Bundesverfassung. Dort heisst es in Litera c, dass Beiträge an Massnahmen zur Förderung eines hohen technischen Sicherheitsniveaus im Luftverkehr geleistet werden können. Der Bundesrat macht dann eigentlich ein Dreiecksgeschäft; es ist noch wichtig, dass Sie das verstehen: Man kürzt im ersten Schritt bei den Regionalflugplätzen. Im zweiten Schritt wird man, so ist das zumindest in der Botschaft als Möglichkeit aufgelistet, Mittel an Skyguide für die Ausfinanzierung der angrenzenden ausländischen Lufträume bereithalten. Im dritten Schritt führt dies zu einer Entlastung des Bundeshaushalts, weil diese Mittel für die angrenzenden Lufträume heute aus dem Bundeshaushalt geleistet werden. Das ist dieses Dreiecksgeschäft. Man kann darüber diskutieren, ob das auch noch der Sinn der Verfassung ist, aber sei's drum.

Wenn man sagt, Kollege Zopfi, der Kostendeckungsgrad sei verschwindend klein, dann müssen Sie schon präzise sein. Grundsätzlich sind die Regionalflugplätze selbsttragend. Ein Element in dieser Gesamtkostenbasis, die An- und Abflugsicherung, ist durch den Bund subventioniert. Lesen Sie die Botschaft, dort heisst es, die Nutzerinnen und Nutzer decken durchschnittlich nur 12 Prozent der Kosten der An- und Abflugsicherung auf Regionalflugplätzen. Aber die gesamte Kostenbasis oder die restlichen Kostenelemente sind eine private Veranstaltung. Sie dürfen so nicht insinuieren, der Bund finanziere quasi vollständig die Regionalflugplätze. Es gibt vielmehr ein Element, mit dem eben auch Sicherheitsinteressen, also öffentliche Interessen, verbunden sind, nämlich die An- und Abflugsicherung. Diese wird heute subventioniert.

Wie der Kommissionsberichterstatter erwähnt hat, gibt es zwei Achsen, die entwickelt wurden, einerseits durch die Flugplätze selbst, nämlich die wettbewerbliche Ausschreibung, andererseits durch die Finanzkommission. Beide Achsen führen schlussendlich zu einer grundsätzlichen Lösung der Probleme der Unterfinanzierung im Bereich der Flugsicherung. Wir haben ja in der Finanzkommission, aber auch in der Öffentlichkeit verschiedentlich gesehen, dass Skyguide einige grundsätzliche Probleme hat. Das Luftfahrtgesetz, das jetzt auf dem Tisch ist, bietet auch die Chance, hiermit grundsätzliche Probleme zu lösen.

Zu dieser wettbewerblichen Ausschreibung, die von den Regionalflugplätzen erwähnt und eingebracht wurde: Das führt zu einer gewissen Kostensenkung; wie weit dies geht, wird man sehen. Rechtlich ist das heute schon möglich, aber der Bund muss hier zuerst einmal das Leistungsportfolio definieren. Das muss die Aufsichtsbehörde tun. Man muss ja wissen, welche Leistung man erbringen muss. Danach kann man ausschreiben. Diese Arbeit muss getan werden.

Dann, das wurde so an der Anhörung durch die Herren Ryf, Krutzler und auch durch unseren ehemaligen Kollegen Didier Berberat dargelegt, braucht dieser Prozess etwas Zeit. In der Anhörung wurde gesagt, die Einführung könnte 2029 stattfinden. Das ist eigentlich auch der Hauptgrund, wieso die Mehrheit beim geltenden Recht bleiben will.

Wie erwähnt, wenn diese Massnahmen gelingen, führt das zu Entlastungen. Das ist ganz im Sinne des Bundeshaushalts. Die Vertreter der Regionalflugplätze haben erwähnt, dass sie auch bereit seien, eine gewisse Erhöhung der Nutzergebühren anzuvisieren, und zwar von 3,7 auf 5 Millionen Franken. Aber sie können natürlich nicht den ganzen Betrag vollständig über Nutzergebühren finanzieren; das ist völlig unrealistisch.

Wir haben hier im Parlament ja auch meine Motion 20.4412, "Regionalflugplätze als Schlüsselinfrastrukturen sichern", überwiesen. In diesem Rahmen wurde vom Parlament sehr deutlich gesagt, es wolle keine neue Verbundaufgabe einführen.

Der Bundesrat argumentiert mit dem Subsidiaritätsprinzip. Es wurde erwähnt, dass eine Aufgabenentflechtungsübung stattfindet - "qui fait quoi"; man sagt jeweils, wer was macht. Es ist klar, dass die Luftfahrtgesetzgebung Sache des Bundes ist. Hier müssen wir also eine Lösung auf Bundesebene finden. Der Berichterstatter hat es erwähnt: Bundesinteressen nehmen alle Flugplätze wahr, nicht nur Grenchen und Bern; es geht um die Ausbildung und um die Staatsflüge. Es betrifft insbesondere auch die Reservekapazitäten. Der Trend in der Kleinaviatik ist klar: Er geht hin zu den Regionalflugplätzen, weil die Landesflughäfen Zürich und Genf Kapazitätsprobleme haben. Hinzu kommt, dass solche Einrichtungen der Fluginfrastruktur strategisch von hohem Nutzen sind; das ist auch eine Lehre aus dem Ukraine-Krieg.

Mir ist es also wichtig, zu unterstreichen, dass Regionalflugplätze nicht einfach eine private Veranstaltung sind. Wir haben beim Element der An- und Abflugsicherung gemäss unserer Gesetzgebung einen Subventionstatbestand; das ist richtig.

Die Argumentation in der Kommission gegen den Antrag, der jetzt als Antrag der Minderheit Zopfi vorliegt, war auch, dass die beantragte Bestimmung gewissermassen eine Blackbox wäre. Denn es ist etwas unklar, wie die Referenzbasis der anrechenbaren Kosten dann schlussendlich aussehen würde. [PAGE 1440] Das ist eigentlich die gleiche Problematik, die wir im Zusammenhang mit dem Subventionsgesetz diskutiert hatten. Man weiss nicht genau, von welcher Absprungbasis aus dann gerechnet würde.

Darum ist es zweckmässig, beim Status quo zu bleiben, die Selbsthilfemassnahmen, die hier aufgegleist werden, an die Hand zu nehmen und den Regionalflugplätzen die Chance und die Zeit zu geben, diese Massnahmen zu entwickeln. Auch wir seitens des Parlamentes sollten ästimieren, dass eine Anspruchsgruppe hier konkrete Vorschläge auf den Tisch gelegt hat. Wir als Parlament müssen, wie erwähnt, im Rahmen der Luftfahrtgesetzgebung die Chance wahrnehmen, die Probleme rund um die Flugsicherung etwas grundsätzlicher anzuschauen und sie einer Lösung zuzuführen.

Das sind für mich die Gründe, wieso die Kommissionsmehrheit zu unterstützen ist - nicht, weil man den Antrag der Minderheit einfach nicht will, sondern weil hier ein Prozess in Gang gebracht wurde, der schlussendlich im Interesse des Bundes, im Interesse der Finanzen, aber auch im Interesse der Flugsicherung ist.