Stark Jakob · Ständerat · 2025-12-17
Stark Jakob · Ständerat · Thurgau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2025-12-17
Wortprotokoll
Für die Kosten der Entsorgung tierischer Nebenprodukte, also Tierkörper, Knochen, Innereien usw., richtet der Bund heute Beiträge an die Tierhalter und Schlachtbetriebe aus. Diese Beiträge wurden im Zusammenhang mit der Bekämpfung des Rinderwahnsinns gewährt, da ein Verbot der Verfütterung von Tiermehl an alle Nutztiere eingeführt wurde, das es immer noch gibt. Der Bundesrat ist der Ansicht, dass hier eine Entlastung möglich ist, und möchte die Ausgaben um 48 Millionen Franken pro Jahr reduzieren. Die Finanzkommission empfiehlt Ihnen, insbesondere hier die geltende gesetzliche Grundlage nicht zu streichen, da die Situation es nicht zulässt, das bereits jetzt zu tun. Dazu müssten ganz andere Bedingungen in Bezug auf die Verfütterung von Tiermehl herrschen.
Während die Minderheit Friedli Esther jegliche Entlastung ablehnt, kann sich die Kommission vorstellen, hier die Entlastung auf einen Drittel zu reduzieren, d.[NB]h., um 16 Millionen Franken statt um 48 Millionen Franken zu kürzen. Sie hält dies für vertretbar, weil es auch darum geht, die Tierverkehrsdatenbank zu betreiben. Heute werden die Beiträge direkt mit den Mitteln für die Tierverkehrsdatenbank verrechnet, die für alle Beteiligten sehr wichtig ist.