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Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-29

Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-29

Wortprotokoll

Die Auswirkungen eines Transitverbotes für Euro-0-Lastwagen auf die Luftqualität können so nicht explizit beziffert werden. Dass nur 6 Prozent des so genannten S-Verkehrs am Gotthard auf diese Emissionskategorie entfallen, lässt die relativ geringen Auswirkungen einer derartigen Massnahme erahnen. Der Grossteil der rund 1300 im Kanton Tessin immatrikulierten Euro-0-Lastwagen wäre vom Verbot nicht betroffen und würde im regionalen Güterverkehr nach wie vor eingesetzt.

Wirksamer ist die gesamthafte Erneuerung der Fahrzeugflotten, wofür mit der Einführung der LSVA Anreize geschaffen wurden. Euro-0-Lastwagen verfügen im Vergleich zu neueren Lastwagen wegen den technischen Entwicklungen tatsächlich nicht über den gleichen Sicherheitsstandard; sie können aber deshalb nicht als Sicherheitsrisiko eingestuft werden. Ansonsten müssten Euro-0-Lastwagen auch auf anderen Strecken generell verboten werden. Mit der Intensivierung der Schwerverkehrskontrollen und den ab Juni 2004 jedes Jahr notwendigen Fahrzeugprüfungen wird allfälligen Risiken zusätzlich entgegengewirkt.

Zur zweiten Frage: Aufgrund des Transitabkommens mit der EG von 1992 - das ist nicht das bilaterale Abkommen mit der EU - ist ein Transitverbot für Euro-0-Lastwagen aus EU-Staaten auf den schweizerischen Alpenübergängen bis zum Vertragsende, nämlich im Jahre 2005, nicht möglich.

Und zur dritten Frage: Die auch vom Kanton Tessin erhobenen Statistiken verdeutlichen, dass bisher keine Verlagerung von Euro-0-Lastwagen vom Montblanc und Fréjus auf den Gotthard festgestellt werden kann. Der Bund wird die Entwicklung aber weiter genau beobachten und falls nötig einschreiten.