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Bezzola Duri · Nationalrat · 2003-09-29

Bezzola Duri · Nationalrat · Graubünden · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-29

Wortprotokoll

Bei der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler geht es um die Läden in den Bahnhöfen, um die unbefriedigende Situation im Zusammenhang mit den Ladenöffnungszeiten. Die Situation ist vor allem deshalb unbefriedigend, weil Unternehmungen in Bahnhöfen und Flughäfen ihre Geschäfte an Sonntagen offen halten können, Personal aber nicht oder nur mit [PAGE 1557] Ausnahmebewilligungen beschäftigen können. Unbefriedigend ist die Situation aber auch, weil Autobahnraststätten- und Tankstellenshops nicht die strengen arbeitsgesetzlichen Bestimmungen einhalten müssen. Unbefriedigend ist die Lage aber auch nach dem Bundesgerichtsentscheid vom 22. März 2002. Das Bundesgericht will im Wesentlichen seine bisherige restriktive Praxis zementieren und diese Praxis auch für die Flughäfen bestätigen.

Welche Position nimmt die Kommissionsmehrheit ein? Mit 10 zu 7 Stimmen bei 2 Enthaltungen beantragt die Kommission, der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Folge zu geben. Dies aus folgenden Gründen: Die Entwicklung der letzten Jahre hat landesweit eine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten gebracht. Diese Liberalisierung steht in Widerspruch zum bestehenden starren Verbot der Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz. Diese starre Haltung hat zu einer unhaltbaren Situation in den Zentren des öffentlichen Verkehrs geführt. Die Läden an Bahnhöfen auch an Sonntagen offen zu halten entspricht natürlich einem Bedürfnis der Geschäfte, der Arbeitnehmer, der Bahnen und damit des öffentlichen Verkehrs der Kantone und Gemeinden, vor allem aber auch der ganzen Bevölkerung. Es könnten damit Arbeitsplätze erhalten und neue geschaffen werden. Auch die Sicherheit für alle Reisenden kann durch flexible Ladenöffnungszeiten in Bahnhöfen nachweislich erhöht werden. Die Mehrheit der Kommission hält zudem fest, dass die Förderung der Läden in den Zentren des öffentlichen Verkehrs auch raumplanerisch und umweltpolitisch sinnvoll ist, weil diese in einer starken Konkurrenz zu den Tankstellen- und Autobahnraststättenshops stehen, in welchen dem Automobilisten an sieben Tagen die Woche das volle Verkaufssortiment angeboten wird.

Nun noch kurz zur Position der Minderheit - Kollege de Dardel hat das bereits erwähnt -: Die Minderheit der Kommission wehrt sich grundsätzlich gegen eine Aushöhlung des Arbeitsgesetzes. Sonntagsarbeit sei sehr oft mit unbefriedigenden Arbeitsverhältnissen verbunden. Ohne sozialpolitische Leitplanken sei Sonntagsarbeit undenkbar. Sonntagsverkäufe generierten gemäss Minderheit keinen zusätzlichen Mehrwert, sondern die gleichen Verkäufe würden über einen längeren Zeitraum erfolgen. Die Sonntagsarbeit solle nur für Tätigkeiten zugelassen werden, die den Bedürfnissen der Reisenden dienen.

Die Mehrheit der Kommission kommt zum Schluss, dass hier Handlungsbedarf besteht, und zwar im Sinne einer Liberalisierung der Öffnungszeiten, insbesondere in Zentren des öffentlichen Verkehrs.

Zum gegenwärtigen Zeitpunkt ist noch nicht abschliessend geklärt, in welches Gesetz die Ausnahmebewilligung für den Sonntagsverkauf in Zentren des öffentlichen Verkehrs aufgenommen werden soll - ob ins Arbeitsgesetz oder ins Eisenbahngesetz -, weil mehrere Ebenen beteiligt sind. Für die Ladenöffnungszeiten sind grundsätzlich die Kantone und Gemeinden zuständig; der Bund definiert die arbeits- und sozialpolitische Vorgabe zur Sonntagsarbeit im Arbeitsgesetz; und die SBB bzw. die Bahnen sind für die Einrichtung von Nebenbetrieben in den Bahnhöfen zuständig. Dazu kommt, dass viele Kantone in den letzten Jahren ihre Ladenöffnungszeiten weitgehend liberalisiert haben.

Im Namen der Kommissionsmehrheit bitte ich Sie, der Parlamentarischen Initiative Hegetschweiler Folge zu geben.