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Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · 2003-09-29

Leutenegger Oberholzer Susanne · Nationalrat · Basel-Landschaft · Sozialdemokratische Fraktion · 2003-09-29

Wortprotokoll

Die Kommissionsminderheit schlägt Ihnen vor, das Entlastungsprogramm für den Bundeshaushalt mit der Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer zu ergänzen. Sie haben den Entwurf der Kommissionsminderheit unter der Vorlage 7 des Programms vorliegen. Der Entwurf begründet sich insbesondere wie folgt:

1. Wie Frau Fässler bereits gesagt hat, gehören zu einem ausgeglichenen Haushalt sowohl die Ausgabenseite wie auch die Einnahmenseite. Zur Sanierung der Bundesfinanzen gehören deshalb auch Mehreinnahmen. Die Kommissionsminderheit nimmt mit ihrem Entwurf einen Vorschlag von Bundesrat Kaspar Villiger auf, nämlich den Vorschlag zur Einführung einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer.

2. Die Erbschafts- und Schenkungssteuer ist ökonomisch gesehen eine der besten Steuern überhaupt. Sie ist eine gerechte Steuer, denn sie belastet nur jene, die sich in der komfortablen Situation befinden, ohne eigenes Zutun einen Vermögenszuwachs zu erzielen. Sie entspricht damit in geradezu idealer Weise dem Grundsatz der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Die Erbschaftssteuer ist auch eine der fairsten und vernünftigsten Steuern überhaupt. Sie belastet nicht die Tüchtigen, sondern jene, deren einziges Verdienst darin besteht, durch Geburt Erbe geworden zu sein oder einen Vermögenszuwachs durch Schenkung zu erzielen. Die Erbschaftssteuer ist volkswirtschaftlich völlig unbedenklich. Sie belastet z. B. - im Gegensatz zu anderen Steuern - die Arbeitseinkommen nicht. Sie belastet auch den Konsum nicht, dies im Gegensatz zur Mehrwertsteuer, denn der Vermögensanfall ermöglicht so oder so einen Mehrkonsum.

3. Wenn man den historischen Hintergrund und die normativen Debatten zur Frage der Erbschafts- und Schenkungssteuer betrachtet, so gibt es nur eines festzustellen: Diese Steuer ist nicht primär ein linkes, sondern ein liberales Postulat. Das Institut der Erbschaft an sich war vor allem den Liberalen des vorletzten und Anfang des letzten Jahrhunderts ein Dorn im Auge, und zwar darum, weil das Erben in krassem Gegensatz zur Leistungsgesellschaft steht; meine Herren, Sie schauen mich so erstaunt an. Soziale Ungleichheiten sollten nach dieser Doktrin - meine Herren auf den liberalen Bänken, ich spreche zu Ihnen - allein durch unterschiedliche Leistungsbereitschaft und unterschiedliche Leistungsbeiträge der Individuen gerechtfertigt werden, nicht aber durch die Zufälligkeiten der Geburt. Deshalb schlug der Liberale John Stuart Mill vor, dass die Vermögenssumme, die eine Person überhaupt vererben kann, betragsmässig begrenzt werden muss. Ich bitte Sie, diesen normativen Hintergrund einmal in Ihre Überlegungen einzubeziehen.

4. Mein Vorschlag ist sehr moderat, und er betrachtet auch die vielfältigen Einwände, die gegen eine Bundeserbschaftssteuer bereits vorgebracht worden sind. Sie ist keine Konkurrenz zu den kantonalen Steuern, denn nachdem immer mehr Kantone, zumindest gegenüber den direkten Nachkommen, auf die Erbschaftssteuer verzichten, trifft dieses Argument nicht mehr zu. Von der Abschaffung der Erbschaftssteuer haben vor allem die Reichen profitiert, aber nicht die Masse der Steuerpflichtigen. Die Stimmenden in den jeweiligen Kantonen haben der Abschaffung jeweils aus Angst vor der Steuerkonkurrenz zugestimmt, aus Angst, dass die reichen Rentner und Rentnerinnen ihren Kanton verlassen würden. Auch deshalb drängt sich eine nationale Lösung geradezu auf. Mein Vorschlag lässt offen, wie die bestehenden kantonalen Steuern anzurechnen sind, und er lässt auch offen, wie der Steuerertrag zwischen Bund und Kantonen verteilt wird. Mein Vorschlag ist auch KMU-freundlich, indem ausdrücklich festgehalten wird, dass Unternehmensübergänge nicht behindert werden sollen.

Zum Schluss: Treten Sie auf den Beschlussentwurf einer eidgenössischen Erbschafts- und Schenkungssteuer ein! Wenn der Bund schon neue Einnahmen braucht, und er braucht sie für den Haushaltausgleich, wählen Sie die ökonomisch sinnvollste und sozial gerechteste Steuer überhaupt!

Bedenken Sie eines: Das Potenzial dieser Steuer ist steigend, denn immer mehr und immer grössere Vermögen werden in der Schweiz mittels Erbschaften übertragen. Mit der Zustimmung zu diesem Projekt unterstützen Sie nicht nur das Postulat nach mehr Steuergerechtigkeit in diesem Land, [PAGE 1575] sondern Sie schaffen damit zugleich fiskalisch gute Voraussetzungen für einen Wirtschaftsstandort, der das Wachstum nicht behindert.