Steiner Rudolf · Nationalrat · 2003-09-29
Steiner Rudolf · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2003-09-29
Wortprotokoll
Ihre Spezialkommission Entlastungsprogramm 2003 für den Bundeshaushalt hat an insgesamt acht Sitzungstagen zuhanden des Plenums beraten. Es war für die Kommissionsmitglieder und die Betroffenen eine harte und politisch schwierige Arbeit.
Erlauben Sie mir, Ihnen kurz die sieben Vorlagen vorzustellen:
Das Bundesgesetz über das Entlastungsprogramm 2003, der Erlass 1, ist ein Mantelerlass mit etwa siebzig Massnahmen. Er enthält einerseits die verschiedenen für diese Massnahmen erforderlichen Gesetzesänderungen; andererseits sind in Ziffer 7, dem Haushaltverbesserungsgesetz, die Massnahmen festgehalten, die keiner Gesetzesänderung bedürfen.
Im Erlasse 2, den dringlichen Massnahmen aus dem Entlastungsprogramm 2003, sollen jene Gesetzesänderungen, die bereits 2004 greifen sollen, im Dringlichkeitsverfahren durchgesetzt werden. Alle diese Gesetze befinden sich auch in der Vorlage 1; es handelt sich um die Bereiche Anag, Asylgesetz, Umweltschutzgesetz und AHV.
Der Erlass 3 ist das Bundesgesetz über den eidgenössischen Finanzhaushalt. Hier geht es um eine Änderung beim Ausgleichskonto der Schuldenbremse. Die Höchstbeträge der Gesamtausgaben im Rechnungsjahr 2003 erhöhen sich um das tatsächliche strukturelle Defizit gemäss Staatsrechnung: im Rechnungsjahr 2004 um 3 Milliarden Franken, im Rechnungsjahr 2005 um 2 Milliarden und im Rechnungsjahr 2006 um 1 Milliarde. Das strukturelle Defizit ist bis Ende 2007 zu beseitigen. Auch dieser Erlass 3 soll im Dringlichkeitsverfahren in Kraft gesetzt werden.
In den Erlassen 4 und 5 geht es um die Leistungsvereinbarung mit den SBB für die Jahre 2003 bis 2006 und die Änderung des Zahlungsrahmens für die Infrastruktur der SBB für dieselbe Zeit.
Der Erlass 6 betrifft die Senkung der Entschädigungen für Parlamentarier und Magistratspersonen. Die Verwaltungsdelegation hat hier vorgeschlagen, den Mitgliedern von National- und Ständerat in den Jahren 2004 bis 2007 für die Vorberatung der Ratsarbeit ein um 3000 Franken reduziertes Einkommen zuzugestehen. Wie Sie Ihre Vorbereitungsarbeit dann reduzieren müssen, ist nicht festgelegt. Zusätzlich schlägt Ihre Kommission vor, dass auch die Besoldungen von Magistratspersonen - das sind der Bundesrat, die Bundeskanzlerin und die Bundesrichter - um 5 Prozent gekürzt werden sollen.
Im Erlass 7 wird die Einführung einer eidgenössischen Schenkungs- und Erbschaftssteuer verlangt, was von der Kommissionsmehrheit klar abgelehnt worden ist.
Für die Kommission sind die Bundesfinanzen in einem schlechten Zustand. Wir sitzen auf einem Schuldenberg von rund 120 Milliarden Franken. Das zeigt sich bereits heute im Zinsendienst, und aufgepasst: Die Zinsen werden nicht ewig auf dem heutigen historischen Tiefstand bleiben! Steigen sie, so explodiert der Zinsendienst, und wir werden in unserer finanziellen Bewegungsfreiheit noch mehr eingeengt werden.
Noch bedenklicher ist aber der Ausgabentrend: In den letzten Jahren hat die Schweiz im OECD-Vergleich nach Japan den höchsten Anstieg der Staatsquote zu verzeichnen, und wie Japan gehören wir beim Wachstum zu den Schlusslichtern. Auch wenn hier die Ökonomen darüber streiten, ist die Schweiz ein Beispiel dafür, wie steigende Fiskalquote und steigende Staatsverschuldung dem Wachstum abträglich waren. Die Ausgabenentwicklung zeigt: Wir haben auch in den guten Jahren über unsere Verhältnisse gelebt, und so soll es auch gemäss Finanzplan weitergehen, wenn wir nicht jetzt die Weichen stellen und die Bremse ziehen.
Gemäss Finanzplan soll das Ausgabenwachstum zwischen 2004 und 2007 um 3,8 Prozent zunehmen. Mit dem Entlastungsprogramm wird das Ausgabenwachstum auf 2,1 Prozent gedrückt und bleibt damit noch klar über der Teuerung. Das zeigt, dass wir kein Sparprogramm beraten, sondern ein Programm, das nur das Ausgabenwachstum bremst. Das bedenkliche Ausgabenwachstum ist nicht zuletzt die Folge unserer Beschlüsse in den vergangenen Jahren. Mit dem Entlastungsprogramm haben wir in dieser Legislatur nochmals die Möglichkeit, die von uns miteingebrockte Suppe auszulöffeln.
Nun geht es darum, Prioritäten zu setzen, damit das Parlament der nächsten Legislatur etwas unbelasteter beginnen kann. Das Entlastungsprogramm 2003 ist daher nach Auffassung der Kommissionsmehrheit zwingend erforderlich. Für die Mehrheit ist das Programm in quantitativer und qualitativer Hinsicht einzuhalten. Dabei wollen Bundesrat, Ständerat und vorberatende Kommission folgende Grundsätze einhalten:
1. Schwergewichtig ist bei den Ausgaben anzusetzen, gemäss Bundesrat zu etwa 85 Prozent. Die neuen Einnahmen, rund 15 Prozent, sind grösstenteils gesonderte Vorlagen wie jene zur Tabaksteuer, zur Steuer auf Alcopops und anderes.
Minderheiten unserer Kommission fordern allerdings neue Steuern, namentlich eine Energieabgabe und eine eidgenössische Erbschafts- und Schenkungssteuer. Das entspricht klar nicht dem System des Programms. Die Mehrheit Ihrer Kommission blieb denn auch gegenüber diesen Sirenengesängen immun und hat die Anträge abgelehnt.
2. Die verschiedenen Massnahmen gehören zu einem Gesamtpaket. Die Kommission ist diesem Ziel trotz ihren Korrekturen bei den Einsparungen grundsätzlich gefolgt. Die Mehrheit ruft den Rat eindringlich auf, sich bei Einzelanträgen und Minderheitsanträgen bewusst zu sein, dass diese kompensiert werden müssen, wenn das Paket erhalten werden soll.
3. Die Lasten sollen nicht auf die Kantone abgewälzt werden. Hier hat die Kommission, etwa bei den allgemeinen Strassenbeiträgen oder den Ausgaben für die Forstwirtschaft, die Kürzungsanträge des Bundesrates reduziert.
4. Es soll, ausser im Asylbereich, auf grundlegende Systemänderungen in einzelnen Politikbereichen verzichtet werden.
5. Es darf kein Bereich geschont werden, insbesondere auch nicht jene Bereiche, die am meisten zur Ausgabenexplosion beigetragen haben. In den meisten Bereichen, zum Beispiel im Verkehrsbereich, wurde dieser Grundsatz eingehalten. Unklar ist dagegen das Resultat bei den Sozialausgaben, namentlich beim Mischindex der AHV. Der Mischindex wurde von der Kommissionsmehrheit als politisch zu [PAGE 1571] heikel angesehen, um angetastet zu werden. Der Sparbeitrag der älteren Mitbürger hätte bei 10 bis 20 Franken pro Monat gelegen. Mit den Entscheiden der Kommissionsmehrheit sind nun die Älteren die einzige Gruppe, welche vom Entlastungspaket verschont bleibt.
Basierend auf diesen Grundsätzen hat die Kommission gewisse Akzente anders gesetzt als der Bundesrat. Dabei hat sie im Sinne einer effizienten Arbeitsweise die Anträge der ständerätlichen Kommission als Anträge aufgenommen.
Materiell hat die Kommission in folgenden Bereichen Korrekturen vorgenommen: Im Bereich Bildung, Forschung und Technologie beantragt sie ein Ausgabenwachstum von 5 Prozent - statt wie der Ständerat 4,75 Prozent und der Bundesrat 4,5 Prozent Wachstum. Die Mehrausgaben betragen jährlich 100 Millionen Franken. Im Weitern werden Mindereinsparungen von insgesamt 60 Millionen Franken bei den allgemeinen Strassenbeiträgen beschlossen. Weniger Sparpotenzial sehen wir auch bei der Forstwirtschaft, minus 20 Millionen - hier soll der Schutzwald möglichst viel Geld behalten können -, sowie beim Programm "Energie Schweiz", minus 21 Millionen Franken.
Die Kommission versuchte, Kürzungen der Sparvorgabe zu kompensieren. Dies geschah einerseits in Bereichen, die nicht zu den Kernaufgaben des Bundes gehören, andererseits wurde versucht, auch beim Verwaltungsapparat die materiellen Kürzungsanträge umzusetzen und Einsparungsmöglichkeiten zu finden. Zu erwähnen sind Kürzungen beim Projekt "Schulen ans Netz", beim Sport, im Gesundheitsbereich, in der Kultur, bei den Abfall- und Abwasseranlagen, beim Hotelkredit, bei verschiedenen Massnahmen im Umweltbereich, beim Personal, in den Bereichen Publikationen und Öffentlichkeitsarbeit, allgemeine Verwaltung, Funktionsausgaben Buwal, fliegerische Ausbildung. Sie sehen, die wenigen Ausfälle, die aber ins Gewicht fallen, wurden durch eine Vielzahl kleiner Kürzungen kompensiert.
Einige Bemerkungen zu einzelnen weiteren Bereichen:
Zum öffentlichen Verkehr: Die Ausgaben werden trotz Entlastungsprogramm weiter ansteigen. Zwischen 2003 und 2007 beträgt das Wachstum über 400 Millionen Franken, was einer durchschnittlichen Wachstumsrate von rund 2,5 Prozent entspricht. Von einem Abbauprogramm kann also nicht die Rede sein; die heutigen Leistungen bleiben unangetastet, die Substanzerhaltung ist gewahrt.
Bei den kollektiven IV-Leistungen hatten wir in den letzten Jahren enorme Kostensteigerungen von jährlich bis zu 9 Prozent. Verantwortlich sind nicht nur der Ausbau der Plätze oder die Betreuungsintensität, sondern eine oft suboptimale Bewirtschaftung des Gesamtplatzangebotes. Hier soll das Wachstum auf immer noch 4,3 Prozent pro Jahr halbiert werden. Somit kann nicht von einer Vorwegnahme des NFA gesprochen werden.
Zum Verhältnis des Entlastungsprogramms zum NFA: Für die Realisierung des Finanzausgleichs ist das Entlastungsprogramm 2003 von entscheidender Bedeutung; der NFA kann nur auf der Basis eines ausgeglichenen Bundeshaushaltes verwirklicht werden.
Zur Verknüpfung des Entlastungsprogramms mit dem Voranschlag 2004: Zunächst ist der Beschluss der beiden Räte über die Vorlage 3 entscheidend, also über den Abbaupfad des strukturellen Defizits. Dadurch werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass ein schuldenbremsenkonformer Voranschlag für das Jahr 2004 überhaupt beschlossen werden kann. Die Verabschiedung und die dringliche Inkraftsetzung sollen in der Wintersession 2003 erfolgen.
Der Bundesrat hat einen Voranschlag erstellt, der die Beträge entsprechend dieser Vorlage enthält. Wenn nun aufgrund der Beratungen zum Entlastungsprogramm 2003 in der jetzigen Session vom Ständerat und vom Nationalrat übereinstimmende Änderungen beschlossen werden, so sind die Positionen entsprechend anzupassen. Wenn weiterhin Differenzen bestehen, ist offen, welche Position gilt. Festzustellen ist, dass der dannzumalige Budgetbeschluss in der Wintersession 2003 dem Entlastungsprogramm vorgeht, dass aber das Entlastungsprogramm klar eine Wegweiserfunktion hat.
Noch zu den schlechten Nachrichten: Das Entlastungsprogramm 2003 genügt nicht. Es wird weiterhin ein Sanierungsbedarf bleiben, laut Botschaft von 1,5 Milliarden Franken, nach neuesten Hochrechnungen von gegen 2,5 Milliarden Franken.
Zum Nichteintretensantrag und zum Rückweisungsantrag: Beide können mit dem gleichen pragmatischen und für Demokraten zwingenden Argument zurückgewiesen werden, nämlich mit der in der Verfassung verankerten Schuldenbremse. Die Schuldenbremse würde 2004 noch ein Defizit von 300 Millionen Franken erlauben. Das würde also bedeuten, dass ohne Entlastungsprogramm, ohne Änderung der Gesetzgebung, im Budget 2004 Kürzungen von zusätzlich 3 Milliarden Franken vorgenommen werden müssten.
Ich beantrage Ihnen im Namen der Mehrheit der Kommission, auf die Vorlage, d. h. auf die Erlasse 1 bis 6, einzutreten. Zum Eintreten auf den Erlass 7 betreffend Erbschafts- und Schenkungssteuer werden die Herren Favre und Zuppiger Stellung nehmen, denn wir haben die Diskussion zum Entlastungsprogramm in zwei Gruppen aufgeteilt. Herr Cina und ich übernehmen den einen Teil, die Kollegen Favre und Zuppiger den anderen Teil. Alles wäre zu viel.
Erlauben Sie mir abschliessend noch eine Bemerkung, nämlich Dank und Anerkennung: Wie Sie auch immer zum Entlastungsprogramm 2003 stehen - was der Bundesrat und die Verwaltung hier in kurzer Zeit erarbeitet haben, zeugt von Verantwortungsbewusstsein, Kompetenz und Effizienz. Machen wir es dem Bundesrat und der Verwaltung nach. Ebenso geht mein Dank an das Sekretariat der Spezialkommission, das rund um die Uhr aufgearbeitet hat, was in der Kommission teils hektisch und manchmal auch widersprüchlich diskutiert und beschlossen worden ist. Den Mitgliedern der Kommission danke ich für die nicht selbstverständliche Bereitschaft zu einem ausserordentlichen Effort mit Kommissionssitzungen auch an Samstagen. Tragen Sie Sorge zum Entlastungsprogramm 2003, es ist ein Teil unserer Zukunft!