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Bertschy Kathrin · Nationalrat · 2025-12-18

Bertschy Kathrin · Nationalrat · Bern · Grünliberale Fraktion · 2025-12-18

Wortprotokoll

Meine Minderheit I in Artikel 160c fordert ein Stop-the-Clock-Verfahren. Das ist wie beim Schachspielen: Wird die Zeit angehalten, läuft sie für die Zulassungsstelle nicht weiter, wenn seitens der Gesuchstellenden Verzögerungen verursacht werden und Dokumente nachgereicht werden müssen.

Ein wichtiges Argument dafür finden Sie in einem Audit, mit dem die KPMG Ende 2019 von der Bundesverwaltung beauftragt wurde. Es zeigt auf, wo die wahren Mängel des Zulassungsverfahrens liegen. Die Hauptgründe für den verlangsamten Prozess sind die Vielzahl an Gesuchen sowie oft unvollständig eingereichte Dossiers und die mangelnden Ressourcen der Behörde, um die Gesuche überhaupt zu bewältigen. Mit dem Stop-the-Clock-Verfahren erreichen wir, dass Wartefristen, die nicht von der Verwaltung verursacht werden, namentlich aufgrund von ausstehenden Nachreichungen der Gesuchstellerin oder Rechtsmitteln, nicht an die Verfahrensdauer angerechnet werden. Es ist das Verfahren, das auch in der EU angewandt wird, es sollte eigentlich im Sinne einer Mehrheit hier sein. In diesem Sinne lege ich Ihnen nahe, meine Minderheit I zu unterstützen.

Ich möchte Sie gerne noch auf meinen Einzelantrag hinweisen, der zu Artikel 160a Absatz 6 vorliegt. Die Expertinnen und Experten aus der Verwaltung haben uns in der Kommission dargelegt, dass die vorgesehene automatische Übernahme von Notfallzulassungen aus der EU ein absolutes Novum und nicht umsetzbar wäre. Der Antrag ging als Minderheit für die Fahne vergessen, darum liegt er als Einzelantrag vor. Notfallzulassungen der EU-Mitgliedstaaten, auf die sich die Schweiz beruft, sollen auf Antrag von den zuständigen Schweizer Behörden im Rahmen eines beschleunigten Anerkennungsverfahrens umgesetzt werden, und der Bundesrat soll die Anforderungen an das Gesuch und dessen Inhalt prüfen; das ist der Einzelantrag.

Der Antrag nimmt das Anliegen der Befürworter auf, ein spezielles Verfahren für Notfallsituationen einzuführen, das auf dem Prinzip der Anerkennung von Entscheidungen der zuständigen Behörden der Referenzmitgliedstaaten der EU basiert, aber nur auf Antrag und nicht automatisch durchgeführt wird. Der Vorteil eines solchen beschleunigten Verfahrens ist, dass die Besonderheiten der Schweiz, insbesondere im Zusammenhang mit dem Grundwasserschutz, berücksichtigt werden und gleichzeitig ein leichterer Zugang der landwirtschaftlichen Branche zu einer grösseren Palette von Pflanzenschutzmitteln gewährleistet ist. Was die Kommission fordert - automatisch jegliche Produkte zuzulassen, die in irgendeinem EU-Land mittels Notfallzulassung regionenspezifisch und mit Auflagen befristet zugelassen worden sind -, ist komplett unverantwortlich. Es ist auch gar nicht umsetzbar. Es gibt keine Informationen dazu. Wir würden gezwungen, etwas zuzulassen, das wir Schweiz-spezifisch bezüglich Gewässerschutz gar nicht wollen, und die Auswirkungen wären toxikologisch eine völlige Blackbox.

Ich bitte Sie, im Minimum diesem Einzelantrag zuzustimmen.