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Moser Tiana Angelina · Ständerat · 2025-12-18

Moser Tiana Angelina · Ständerat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2025-12-18

Wortprotokoll

Wie Sie gehört haben, beantrage ich im Namen der Minderheit, die Motion abzulehnen. Die Minderheit zeigt Verständnis für den geäusserten Unmut. Die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit der OECD-Besteuerung sowie die aktuelle Situation mit den USA und dem Side-by-Side-Ansatz sind alles andere als erfreulich. Unabhängig von diesem Unmut stellt sich jedoch die Frage, was in unserem übergeordneten Interesse liegt und was dem Interesse unseres Wirtschaftsstandortes entspricht. Die Schweiz hat beschlossen, die OECD-Mindeststeuer mittels Verordnung und auf Basis der Verfassung umzusetzen. Die Gründe dafür muss ich hier nicht mehr erläutern; sie sind Ihnen allen bekannt, auch wenn nicht alles davon besonders zufriedenstellend ist.

Wenn sich die Länder an das gemeinsame Regelwerk halten, erhalten sie den sogenannten Qualified-Status; das haben Sie bereits vom Mehrheitssprecher gehört. Dadurch werden nationale Abweichungen von der internationalen Umsetzung im Interesse der Unternehmen weitgehend vermieden. Wie Sie wissen, hat die Schweiz diesen Status erhalten, und es liegt auch in unserem Interesse - hier bestehen keine Differenzen zur Mehrheit -, diesen Status zu behalten.

Sie haben es vom Mehrheitssprecher gehört: Auslöser für die Motion war eine Anfang 2025 publizierte Administrative [PAGE 1494] Guidance, eine administrative Richtlinie der OECD. Auf die Schweiz übertragen, wäre das vergleichbar mit einem Kreisschreiben der Steuerbehörden. Die sogenannte Integrity Rule entsprach nicht dem Wunsch der Schweiz, war jedoch unvermeidbar, wie uns in der Kommission sehr deutlich erläutert wurde. Schlussendlich hat der Bundesrat der Lösung mit einer Übergangsfrist in Absprache mit den Kantonen zugestimmt.

Bei allem Verständnis für den Unmut über die OECD erreicht die Motion genau das Gegenteil von dem, was ihr Titel verspricht: Sie schafft nicht Rechtssicherheit, sondern Rechtsunsicherheit. Sie haben die sehr deutlichen Zuschriften aus Wirtschaftskreisen sicherlich alle erhalten. Die Motion bringt nur einzelnen wenigen Unternehmen einen Vorteil. Sie entspricht damit quasi einem Partikularinteresse. Für den überwiegenden Teil der Wirtschaft verursacht sie hingegen Rechtsunsicherheit und Nachteile. Warum? Wir gehen mit der Umsetzung der Motion das Risiko ein, den Qualified-Status ab 2026 zu verlieren.

Die Motion würde auch nicht zu einer Steuerersparnis für die Unternehmen führen. Bei einer Umsetzung der Motion könnten andere Staaten gemäss OECD-Besteuerung das Steuersubstrat aus der Schweiz abschöpfen. Die Unternehmen würden also trotzdem besteuert, und die Mittel würden ins Ausland fliessen. Es würde ohne Not das Risiko von ausländischen Steueransprüchen, Doppelbesteuerungen und administrativem Aufwand geschaffen. Selbstverständlich sind Rückwirkungen störend und staatspolitisch fragwürdig. Fakt ist einfach, dass offenbar nicht so klar ist, ob es sich wirklich um eine Rückwirkung handelt oder nicht. Tatsache ist, dass die Administrative Guidance sowohl in der Schweiz wie auch in anderen Staaten mehrheitlich als Klarstellung und nicht als Rückwirkung verstanden wird.

Ich möchte Sie deshalb bitten, trotz Ihrem Unmut eine nüchterne und realpolitische Beurteilung vorzunehmen und die Motion entsprechend abzulehnen. Sie bewirkt das Gegenteil von dem, was im Titel steht. Sie schafft in einer ohnehin schon sehr volatilen internationalen Wirtschaftslage ohne Not noch eine zusätzliche Rechtsunsicherheit für unsere exportorientierte Wirtschaft. Unser Wohlstand basiert wesentlich auf einer international vernetzten Wirtschaft. Das ist erfreulich, bringt aber auch die etwas unangenehme Konsequenz mit sich, dass wir die Spielregeln nicht ganz alleine bestimmen können. Das mag störend sein, ist aber nun einmal die Kehrseite der Medaille. Es ist weder im Interesse unseres Landes noch im Interesse unseres Wirtschaftsstandorts, hier Rechtsunsicherheit zu schaffen. Das gilt grundsätzlich, aber in der aktuellen volatilen Weltlage gilt es mehr denn je.

Ich erlaube mir noch eine prozessuale Bemerkung. Der Nationalrat hat am Montag der exakt gleichlautenden Motion zugestimmt. Wenn Sie heute der Motion zustimmen, geht sie direkt in die Umsetzung. Der Bundesrat müsste die Motion mittels Verordnungsänderung umsetzen. Wir hätten aufgrund der überwiesenen Motion aus dem Nationalrat und angesichts der aktuellen Lage keine Möglichkeit, als Zweitrat eine vertiefte Prüfung vorzunehmen oder auf zwischenzeitliche Entwicklungen einzugehen. Wenn Sie heute ablehnen, kann sich Ihre Kommission, die WAK-S, nochmals vertieft mit dem Thema auseinandersetzen.

Entsprechend möchte ich Sie bitten, die Motion abzulehnen.

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