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Weyeneth Hermann · Nationalrat · 2003-09-29

Weyeneth Hermann · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2003-09-29

Wortprotokoll

Währenddem Mehrheit und Minderheit I der Auffassung sind, der Härteausgleich solle von vier auf acht Jahre ausgedehnt und während dieser Dauer unverändert eingerichtet werden, um dann anschliessend abgebaut zu werden, wehrt sich die Minderheit II für den ursprünglichen bundesrätlichen Entwurf.

Herr Müller, wo liegt die Lebenserwartung dieses Finanzausgleichs und insbesondere des Härteausgleichs? Liegt er bei 18 oder 28 Jahren? Wahrscheinlich sind schon Zweifel am kürzeren Zeitraum angebracht. Dies ist, glaube ich, auch die Überlegung der Mehrheit der Kommission; deshalb hat sie dem Abbau um jeweils 10 Prozent zugestimmt. Zudem erinnere ich an das Votum von Herrn Zuppiger: Beachten Sie bitte Absatz 4 von Artikel 18, der ohnehin eine vorzeitige teilweise oder gänzliche Aufhebung mit einem referendumsfähigen Beschluss vorsieht. Also schon damals, anlässlich der ursprünglichen Einrichtung dieses Härteausgleichs, bestanden Zweifel über dessen mittelfristige Notwendigkeit.

Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, der kürzeren Lebenserwartung dieses Härteausgleichs zuzustimmen.

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