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Lustenberger Ruedi · Nationalrat · 2003-09-29

Lustenberger Ruedi · Nationalrat · Luzern · Christlichdemokratische Fraktion · 2003-09-29

Wortprotokoll

Darf ich Sie daran erinnern, dass sich unser Rat, zusammen mit dem Bundesrat, anfänglich einig war, den Härteausgleich, über den wir jetzt befinden, zeitlich nicht zu befristen, und das im Gegensatz zum Ständerat? Nun, nachdem der Ständerat eine akzeptable Mittellösung vorschlägt, hat es die Kommissionsmehrheit tatsächlich geschafft, eine Haarnadelkurve zu fahren. Sie ist von einem Extrem ins andere gefallen. Plötzlich soll nun das Tempo der Befristung - einer Befristung, die anfänglich überhaupt keine war - übermässig, mit 10 Prozent pro Jahr, beschleunigt werden, entgegen dem Beschluss des Ständerates, der eine Reduktion von 5 Prozent jährlich vorschlägt.

Die Minderheit I ist mit dem Ständerat und der Kommissionsmehrheit einig, dass eine zeitliche Befristung des Härteausgleichs durchaus Sinn macht. Wir glauben auch, dass eine Frist von acht Jahren, während denen der ursprüngliche Betrag unverändert bleiben soll, den Empfängerkantonen genügend Zeit gibt, ihre Prozesse den mit der NFA geschaffenen neuen Gegebenheiten anzupassen und die mit der Aufgabenentflechtung gebotenen Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung auszunützen.

Wir glauben aber, dass wir beim anschliessenden Abbau der ständerätlichen Fassung zustimmen sollten und die ursprünglichen Beträge jährlich nur um 5 Prozent statt, wie es die Kommissionsmehrheit vorschlägt, um 10 Prozent abbauen.

Darf ich Sie daran erinnern, dass unser Rat, wie ich einleitend gesagt habe, seinerzeit beschlossen hat, an der ursprünglichen Fassung, am Entwurf des Bundesrates gemäss Botschaft, ohne zeitliche Befristung des Härtefallausgleichs festzuhalten? Ich sehe keinen Grund, nun den vom Ständerat vorgeschlagenen Kompromiss zulasten der ressourcenschwachen Empfängerkantone noch zu verschärfen.

Zudem mache ich Sie darauf aufmerksam, dass gemäss der im Auftrag des Ständerates durchgeführten Konsultation 17 Kantone - 17 Kantone! -, darunter auch potenzielle Empfängerkantone, dem Kompromissvorschlag zugestimmt haben. Nur 2 Kantone möchten ausdrücklich eine restriktivere Fassung, während 5 Kantone keine zeitliche Befristung möchten.

Bei einer Zustimmung zur restriktiveren Fassung der Kommissionsmehrheit könnte die Akzeptanz der Vorlage bei den ressourcenschwachen Kantonen gefährdet sein.

Ich bitte Sie deshalb, der Minderheit I zu folgen und der Fassung des Ständerates zuzustimmen. Kollege Zuppiger hat bei Artikel 135 der Bundesverfassung den Ständerat gerühmt, er habe einen guten Vermittlungsvorschlag gefunden. Auch hier in dieser Frage ist es dem Ständerat gelungen, den von Herrn Zuppiger so gerühmten Vermittlungsvorschlag vorzulegen. Folgen Sie ihm!