Leuenberger Moritz · Bundesrat · 2003-09-29
Leuenberger Moritz · Bundesrat · Zürich · 2003-09-29
Wortprotokoll
Der Bundesrat hat am 21. Mai 2003 eine ganz kleine Ergänzung der Raumplanungsverordnung beschlossen und sie auf den 1. Juli 2003 in Kraft gesetzt. Auf Wunsch verschiedener Kantone hat das Bundesamt für Raumentwicklung (ARE) anschliessend ein kurzes Dokument mit Erläuterungen zu dieser Revision erarbeitet. Dieses Dokument wurde am 22. August dreisprachig in das Internet aufgeschaltet und per E-Mail den kantonalen Fachstellen zugestellt. Am 9. September hat das ARE in einem Newsmail über Internet darauf aufmerksam gemacht. In diesem Newsmail hiess es irrtümlich, die Erläuterungen seien "seit heute" - also seit dem 9. September - verfügbar.
Die Erläuterungen des ARE zu Artikel 42a der Verordnung stehen mithin in keinerlei Zusammenhang mit dem Entscheid des Bundesrates vom 3. September betreffend die Motionen Lauri 03.3343 und der SVP-Fraktion 03.3393. Inhaltlich kritisiert das ARE in seinen Erläuterungen zu Artikel 42a den Entscheid des Bundesrates vom 3. September in keiner Weise. Vielmehr wird darin getreulich ausgeführt, welches die Intentionen des Bundesrates bei seinem Entscheid vom 21. Mai waren. Die damals beschlossene Verordnungsbestimmung bleibt denn auch in Kraft, bis eine Änderung von Gesetz oder Verordnung erfolgt.
Die Motion Lauri wurde übrigens letzte Woche, am 25. September, vom Ständerat überwiesen; der Nationalrat wird sie auch noch behandeln müssen, bevor sie dann für den Bundesrat definitiv verbindlich ist.