Marti Min Li · Nationalrat · 2026-03-02
Marti Min Li · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-02
Wortprotokoll
Ich werde sowohl meine Minderheit begründen als auch für die Fraktion zum Eintreten sprechen. Gerne lege ich auch meine Interessenbindung offen: Ich bin Verlegerin der Wochenzeitung "P.S." und Vizepräsidentin des Verbandes "Medien mit Zukunft".
Das Leistungsschutzrecht will sogenannte Snippets, also Vorschauelemente von Webseiten, im Urheberrecht verankern und ihre Nutzung abgeltungspflichtig machen. Das wird vor allem von den Medienunternehmen gepusht, weil sie der Meinung sind, dass Suchmaschinen wie Google von diesen Vorschauen finanziell profitieren und deshalb die Verlage abgelten sollen. Dieses Leistungsschutzrecht ist hoch umstritten, auch in unserer Fraktion. Es gibt Befürworterinnen und Gegner, aber in der Analyse sind wir uns einig, denn es spricht ein reales Problem an. Es ist nur nicht sicher, ob die vorgesehene Bestimmung wirklich die wirkungsvollste Lösung dieses Problems ist.
Die Medien leiden seit Jahren unter sinkenden Werbeeinnahmen und rückläufigen Leserzahlen. Die Werbeeinnahmen sind auf digitale Kanäle abgewandert, und das Internet hat die Leserinnen und Leser an Gratisangebote gewöhnt. Gleichzeitig übernehmen die Plattformen keine Verantwortung für ihre Inhalte, und sie sind nicht an journalistische Prinzipien gebunden. Hierzu eine kritische Bemerkung: Die Verlage, zumindest die grossen, sind an diesen Entwicklungen auch nicht ganz unschuldig. Kein Digitalkonzern hat sie gezwungen, Gratiszeitungen herauszugeben, und niemand hat ihnen aufoktroyiert, die Werbeeinnahmen aus ihren eigenen digitalen Kanälen nicht in den Journalismus zu investieren. Aber die Grundanalyse der Problematik ist richtig. Um die Krise des Journalismus abzuwenden, braucht es nicht nur ein Nein an diesem Sonntag, sondern auch eine lebendige und vielfältige private Medienlandschaft.
Das Problem am Leistungsschutzrecht ist, dass die Lage nicht so einseitig ist, wie sie teilweise dargestellt wird. Die Medien können selbst bestimmen, was sie veröffentlichen, und sie profitieren zugleich vom zusätzlichen Verkehr, den die Suchmaschinen ihnen bringen. Die Problematik besteht vor allem darin, dass diese Vorlage der technologischen Entwicklung etwas hinterherhinkt; die Kommissionssprecher haben das ausgeführt. Large Language Models, d.[NB]h. auf künstlicher Intelligenz basierende Sprachmodelle, haben die Funktionen von Suchmaschinen übernommen. Bei der Google-Suche gibt es mittlerweile KI-Zusammenfassungen, bei denen die Snippets praktisch nicht mehr sichtbar sind. Genau diese Art von Vorschauen hat in angelsächsischen Ländern dazu geführt, dass der Traffic auf den Newsseiten um bis zu 80 Prozent eingebrochen ist. Die Entwicklung der künstlichen Intelligenz stellt die Medienverlage auch sonst vor grosse Herausforderungen - auch urheberrechtlich, wenn es um den Einsatz urheberrechtlich geschützter Daten und Materialien zum Training dieser Sprachmodelle geht. Das ist eine Frage, die im Rahmen der angenommenen Motion Gössi 24.4596 geklärt werden soll.
Als SP-Fraktion unterstützen wir die Haltung der Kommission, wonach es keinen Sinn ergibt, zweimal eine Urheberrechtsrevision durchzuführen, die im Kern dasselbe Ziel verfolgt: einen geeigneten urheberrechtlichen Schutz von Medieninhalten und eine Form der Abgeltung für die Medienverlage zu schaffen. Wir befürworten daher die Rückweisung.
Das Urheberrecht, egal, wie wir es am Schluss ausformulieren, wird höchstens einen kleinen Beitrag zur Lösung dieser Medienkrise leisten, dessen muss man sich bewusst sein. Dazu müsste man eine sehr viel grundsätzlichere Diskussion zum Stellenwert des Journalismus für eine demokratische Gesellschaft und über die Rolle der Plattformen und Tech-Konzerne führen. Diese Diskussion wird mit der Entwicklung der künstlichen Intelligenz noch verschärft.
Wir brauchen effektive Mittel, um diese Medien auch in Zukunft zu finanzieren. Die Lex Netflix hat gezeigt, dass eine Digitalabgabe ein sehr effektives Mittel sein kann. In diesem Sinne ist unser Rückweisungsantrag zu verstehen. Man soll weitere Formen prüfen, wie man die Digitalkonzerne in die Pflicht nehmen kann, um die Medien und die Kultur zu unterstützen.
Wir bitten Sie daher um Rückweisung sowie um die Unterstützung der Minderheit Marti Min Li.