Jans Beat · Bundesrat · 2026-03-02
Jans Beat · Bundesrat · Basel-Stadt · 2026-03-02
Wortprotokoll
Mit dieser Vorlage zur erleichterten Stiefkindadoption sollen Kinder, die bei Geburt nur einen rechtlichen Elternteil haben, schneller rechtlich abgesichert werden. Das Kindesverhältnis zum zweiten Elternteil, dem sogenannten Wunschelternteil, soll im Interesse und zum Schutz der betroffenen Kinder rascher errichtet werden - etwas, das heute eigentlich unbestritten sein sollte.
Es geht konkret um Kinder, die ein Paar unter Inanspruchnahme von Verfahren ausserhalb des Fortpflanzungsmedizingesetzes zeugt. Das kann mithilfe einer privaten Samenspende im In- oder Ausland, möglicherweise auch einer anonymen Samenspende im Ausland, oder weiteren im Ausland zulässigen fortpflanzungsmedizinischen Verfahren geschehen. Heute haben diese Kinder bei der Geburt in aller Regel nur einen rechtlichen Elternteil. Der zweite Elternteil kann erst über den Weg einer Stiefkindadoption rechtlicher Elternteil des Kindes werden. Von dieser Konstellation sind sowohl gleichgeschlechtliche als auch verschiedengeschlechtliche Paare betroffen. Es geht aber, das ist klar - wir haben es heute schon gehört -, seit der Einführung der "Ehe für alle" vor allem um verheiratete Frauenpaare.
Vor diesem Hintergrund hat das Parlament vom Bundesrat mit der Motion 22.3382, "Keine unnötigen Hürden bei der Stiefkindadoption", eine Vorlage zur raschen rechtlichen Absicherung der betroffenen Kinder durch einen zweiten Elternteil verlangt. Diese Vorlage beraten Sie heute. Zum Wohl der betroffenen Kinder soll bei diesen Stiefkindadoptionen auf das heute vor der Adoption verlangte einjährige Pflegeverhältnis verzichtet werden. Dieses Grundanliegen ist unbestritten und in der Vernehmlassung überwiegend unterstützt worden. Es handelt sich aus Sicht des Bundesrates um eine wichtige Verbesserung für die betroffenen Kinder.
Mit dieser Vorlage soll eine punktuelle Verbesserung für diese Kinder und die Wunscheltern erfolgen, eine, die rasch umsetzbar ist. Weitergehende Regelungen und Vereinfachungen zur Begründung des Kindesverhältnisses sollen im Rahmen der Revision des Abstammungsrechts in einem Gesamtkonzept erfolgen. Im Sinne des Auftrags der erwähnten Motion hat der Bundesrat vorgeschlagen, das heute erforderliche Pflegejahr zu streichen.
Ihre Kommission für Rechtsfragen möchte aber nicht abwarten und bereits in dieser Vorlage weiter gehen. Sie schlägt daher weitere Anpassungen vor. Ebenso möchte die RK-N zusätzlich verschiedene Bestimmungen zur Beschleunigung des Adoptionsverfahrens aufnehmen. Auf ähnliche Bestimmungen hatte der Bundesrat nach der Vernehmlassung und der verbreiteten Kritik bewusst verzichtet. Aber auch wenn der Bundesrat ein anderes Vorgehen vorgezogen hätte, kann er sich dem geänderten Konzept Ihrer Kommission im Grundsatz anschliessen. Er hofft, dass sich der Ständerat als Zweitrat gewissen Unsicherheiten betreffend Vollzug noch annimmt, dass er gewisse Dinge vielleicht noch klären kann. Aber im Grundsatz ist der Bundesrat der Meinung, dass die Kommission einen guten Vorschlag gemacht hat, den man weiterverfolgen sollte.
Die Vorlage setzt, wie gesagt, ein wichtiges Anliegen um. Kinder dürfen nicht wegen der Umstände ihrer Entstehung benachteiligt werden. Diese Kinder wachsen mit Menschen auf, die ihre Eltern sein wollen. Das Kindesverhältnis zum Wunschelternteil soll rasch entstehen. Diese Kinder haben das Recht, zu ihrem Schutz möglichst zeitnah nach der Geburt durch zwei Elternteile rechtlich abgesichert zu sein. Daher ist die Stiefkindadoption in diesen Fällen zu erleichtern. Dieser gesetzgeberische Handlungsbedarf ist anerkannt.
Ich bitte Sie daher, den Antrag der Minderheit Golay Roger abzulehnen, der Kommissionsmehrheit und dem Bundesrat zu folgen und auf die Vorlage einzutreten.