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Metzler Ruth · Bundesrat · 2003-09-29

Metzler Ruth · Bundesrat · Appenzell I.-Rh. · 2003-09-29

Wortprotokoll

Herr Triponez, ich finde es falsch, hier von Heuchelei zu sprechen. Eine der drei Flaschen, die Sie vorhin aufs Pult gestellt haben, hat einen Marktanteil von 75 Prozent; nehmen wir das zusammen mit einer zweiten Flasche, die 20 Prozent Marktanteil hat, sprechen wir von 95 Prozent des Marktanteils. Ich habe auf Folgendes hingewiesen: Wenn Getränke, die Bier- oder Weingeschmack haben, heute anders behandelt werden, um eben diesen Geschmack, der den Jugendlichen nicht passt, zu eliminieren, dann werden sie dem Alkoholgesetz unterstellt und entsprechend auch als Alcopops besteuert. Es geht also in erster Linie jetzt um diese Produkte, die heute schon als Alcopops anerkannt und besteuert werden. Dem Bundesrat ist schon klar, dass die Branche versuchen wird, andere Wege zu finden, um diese jugendpolitische Schutzmassnahme zu umgehen, aber dagegen wehren wir uns. Ich bitte Sie, zur Kenntnis zu nehmen, dass das keine finanzpolitische Vorlage ist.

Was die EU-Kompatibilität betrifft: Die EU-Kommission hat uns ihre Befürchtung mitgeteilt, die Sondersteuer auf Alcopops sei diskriminierend. Aber Artikel 18 des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und der EG wird nicht verletzt, in- und ausländische Produkte werden gleich besteuert. Die Sondersteuer ist ganz klar jugendpolitisch ausgerichtet und bezweckt den Schutz der Gesundheit. Sie ist keine Massnahme zur Beschaffung von zusätzlichen Finanzen. Es liegt also klar in der Autonomie unseres Landes, eine solche Steuer zu erheben. Wohin würde es führen, wenn das Ausland uns vorschreiben würde, welche Steuern wir zu erheben haben? So viel zur EU-Kompatibilität!