Binder-Keller Marianne · Ständerat · 2026-03-03
Binder-Keller Marianne · Ständerat · Aargau · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-03
Wortprotokoll
Frau Kollegin Franziska Roth will mit ihrer Motion hinterfragen, dass die Schweiz zwar die Sanktionen der EU gegenüber Russland übernimmt, aber als einziges Land der Ukraine dieselben Sanktionen im Technologiebereich auferlegt. Dies ist auf eine Notverordnung gemäss Artikel 184 Absatz 3 der Bundesverfassung gestützt, aufgrund dessen der Bundesrat handeln kann, wenn es um die Sicherheitsinteressen der Schweiz geht.
Was im Sicherheitsinteresse der Schweiz steht, ist natürlich umstritten. Der Bundesrat kommt zum Schluss, die Ukraine sei im technischen Bereich nicht zu unterstützen und mit den gleichen Sanktionen zu belegen wie der Aggressor[NB]Russland. Man kann aber auch, gestützt auf den gleichen Artikel, zu einem anderen Schluss kommen, nämlich dass es im Interesse der Schweiz ist, dass die Ukraine nicht fällt - dies schlicht und ergreifend deshalb, weil die Schweiz in die westliche Werte- und Sicherheitsarchitektur eingebettet ist, von einer potenziellen terrestrischen Eskalation ebenso betroffen ist wie alle Länder in Europa und weil letztendlich klipp und klar ist, dass der Krieg im Cyberraum längst stattfindet und in diesem Sinne die Schweiz auch längst[NB]angegriffen[NB]wird,[NB]deshalb[NB]auch[NB]die Sanktionen gegenüber[NB]Russland. Dass aber aus der Ukraine ein Cyberangriff gegen die Schweiz stattfindet, wird niemand im Ernst behaupten.
Gemäss diesem Artikel muss der Bundesrat aus einer Verordnung eine ordentliche gesetzliche Grundlage schaffen; dies tut er im Moment auch. Momentan ist eine Vorlage in der Vernehmlassung, welche die notrechtliche Rechtsgrundlage durch eine ordentliche gesetzliche Grundlage ersetzen soll. Nach Ansicht des Bundesrates bietet es sich an, dieses gesetzgeberische Vorhaben zu gegebener Zeit im Parlament zu behandeln, ohne mit der vorliegenden Motion den laufenden Arbeiten vorzugreifen. Da wiederum, in der Begründung, bin ich gleicher Meinung wie der Bundesrat.
Ich bitte deshalb aus dieser gemeinsamen Logik heraus, die Motion der entsprechenden Kommission zuzuweisen, in welcher im Besonderen die neutralitätsrechtlichen Fragen geklärt werden können, welche sich im Zusammenhang mit den Handlungsoptionen der Schweiz stellen, die sich auch gemäss den Verlautbarungen des Bundesrates im aktuellen Cyberkrieg selber längst als angegriffen sieht.