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Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-03-03

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-03

Wortprotokoll

Der Titel der parlamentarischen Initiative sagt, was sie will. Sie möchte, dass die Polizei bei der Orientierung der Bevölkerung das Alter, das Geschlecht und die Staatsangehörigkeit von Täterinnen und Tätern, Tatverdächtigen und Opfern bekannt gibt, sofern keine Gründe des Persönlichkeitsschutzes dagegen sprechen oder Personen dadurch identifiziert werden können.

Die Kommission beantragt mit denkbar knappem Ergebnis, nämlich mit 6 zu 6 Stimmen mit Stichentscheid des Präsidenten, der Initiative keine Folge zu geben, und das aus folgenden Überlegungen.

Schauen wir die verschiedenen Verfahrensschritte an: Zunächst ist ein Verfahren hängig, und das ist auch der Moment, in dem die Polizei respektive die Staatsanwaltschaft zuständig ist respektive die Verfahrenshoheit hat. Hier sehen nun 50 Prozent der Kantone bereits vor, dass entsprechende Informationen erfolgen. Das heisst, mit Bezug auf die Hälfte der Kantone rennt die Initiative offene Türen ein, und die andere Hälfte sieht offenbar keine Notwendigkeit, das vorzusehen. Wenn jetzt eine Entscheidung, also eine rechtskräftige Verurteilung, vorliegt, dann werden die entsprechenden Informationen in die polizeiliche Kriminalstatistik aufgenommen, respektive sie finden Eingang in die Urteilsstatistik.

Aufgrund dieser Situation - bei Verurteilungen ist die Sache eigentlich schon geregelt und bei hängigen Verfahren in 50 Prozent der Kantone - sieht Ihre Kommission da keinen Handlungsspielraum respektive ist der Meinung, dass es nicht notwendig ist, in die kantonale Hoheit einzugreifen, denn eben: 50 Prozent der Kantone haben das schon so entschieden, die anderen 50 Prozent zum Teil auch, im negativen Sinne. Es handelt sich hier um eine kantonale Kompetenz, und es ist nicht einsehbar, warum man hier eingreifen sollte.

Dann stellt sich grundsätzlich auch die Frage, was für ein Bild man vermittelt, wenn man diese Information gibt. Die Information über die Staatsangehörigkeit kann im konkreten Fall von Bedeutung oder von Interesse sein, sie muss es aber nicht zwingend, das Gleiche gilt für das Opfer, also welche Nationalität das Opfer hat; das kann interessant, das kann wichtig sein, muss es aber nicht und kann natürlich auch das Gegenteil bewirken.

Das alles hat die eben denkbar knappe Mehrheit Ihrer Kommission dazu bewogen, der Initiative keine Folge zu geben.