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Zybach Ursula · Nationalrat · 2026-03-03

Zybach Ursula · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-03

Wortprotokoll

Ich spreche zu Massnahme 49, "Verzicht auf die Förderung der Obstverwertung". Diese Massnahme würde zu Einsparungen von 2,4 Millionen Franken pro Jahr führen. Der Antrag der Minderheit I (Zybach) ist identisch mit dem Finanzplan des Bundesrates. Man würde im Bundesamt für Landwirtschaft bei den Beihilfen Pflanzenbau 2,4 Millionen Franken einsparen. Das heisst, wir hätten dort immer noch 67 Millionen Franken. Der entsprechende Artikel 58 des Landwirtschaftsgesetzes würde ersatzlos gestrichen.

Der Bund bezahlt Beiträge für die Herstellung von Produkten aus Beeren-, Kern- und Steinobst. Beim Obst kommt es zu Ernteschwankungen, das ist so. Mit den Beiträgen an die Lagerung einer Reserve an Apfel- und Birnensaftkonzentrat können die Angebotsschwankungen minimiert werden; man macht daraus Apfelsaft usw. Beitragsberechtigt sind Verarbeitungsbetriebe der ersten Verarbeitungsstufe, das heisst natürliche und juristische Personen, die frisches und ganzes Obst verarbeiten. Es handelt sich hier um eine produktbezogene Subvention, die der Stärkung und Marktorientierung des Agrar- und Ernährungssektors zuwiderläuft. Der Bundesrat hat uns erläutert, er sei der Ansicht, dass in diesem speziellen Bereich nicht der Staat, sondern die Branche selbst Massnahmen zur Stabilisierung des Marktes ergreifen müsse. Er sieht daher vor, diese Beiträge komplett zu streichen. Da ein solcher Betrag ja verwaltet werden muss - mit 0,8 Vollzeitäquivalenten -, ist klar, dass auch die Vollzeitäquivalente wegfallen, wenn man die Beiträge streicht.

Ich bitte Sie, der Minderheit zuzustimmen, deren Antrag identisch mit dem Finanzplan des Bundesrates ist. Vorhin wurde gesagt, es werde dann Food Waste geben. Ich traue all denjenigen, die Obst und überhaupt Landwirtschaftsprodukte herstellen, durchaus zu, dass sie das ohne Food Waste machen können und sie zu guten Produkten weiterverarbeiten, die länger haltbar sind.