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Jositsch Daniel · Ständerat · 2026-03-04

Jositsch Daniel · Ständerat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-04

Wortprotokoll

Wir befinden uns am Ende der Differenzbereinigung. Von diesem Geschäft hören Sie heute zum dritten Mal, deshalb versuche ich es kurz zu machen. Es geht nach wie vor - das ist wahrscheinlich selten - nur noch um die Übergangsbestimmung, über die wir hier zwischen Nationalrat und Ständerat diskutieren. Was Sie bereits entschieden haben, ist, dass zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe Verurteilte nicht mehr wie bisher frühestens nach 15 Jahren, sondern neu frühestens nach 17 Jahren bedingt entlassen werden können.

Die Frage, die nach wie vor zu Diskussionen Anlass gibt, ist jene, ob diese neue verschärfte Regelung nur für Leute in Kraft treten soll, die ab Inkrafttreten des Gesetzes zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt werden, oder ob das auch für diejenigen Personen gelten soll, die sich bereits im Strafvollzug befinden. Artikel 388 Absatz 3 StGB sieht vor, dass dieses neue Regime ab Inkrafttreten des Gesetzes für alle gelten soll, die bereits im Vollzug sind, und natürlich auch für diejenigen, die erst noch verurteilt werden. Es gibt tatsächlich keinen Anspruch für Verurteilte, dass das Vollzugsregime so bleibt wie in dem Moment, in dem sie den Vollzug der Strafe angetreten haben. Lebenslänglich Verurteilte haben grundsätzlich keinen Anspruch auf Entlassung nach einer gewissen Zeit. Artikel 86 Absatz 5 StGB sagt deshalb: "Bei einer lebenslangen Freiheitsstrafe ist die bedingte Entlassung nach Absatz 1 frühestens nach 15" - neu nach 17 Jahren - und "nach Absatz 4 frühestens nach 10 Jahren möglich." Das Gesetz spricht also von der Möglichkeit einer Prüfung. Es gibt keinen Anspruch, dass diese tatsächlich stattfindet, respektive es gibt keinen Anspruch, nach dieser Zeit bedingt entlassen zu werden.

Um wie viele Personen geht es nun? Wie viele Personen gibt es, die davon betroffen wären, die sich also jetzt schon wegen einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe im Vollzug befinden und dieses verschärfte Regime zu gewärtigen hätten? Gemäss der Verwaltung geht es um 42 Personen, wobei unklar ist, für wie viele dieser 42 Personen nach 15 Jahren eine Entlassung überhaupt denkbar wäre.

Jetzt gibt es in dieser Sache zwei Philosophien. Die Mehrheit der Kommission für Rechtsfragen ist der Ansicht, das neue Regime solle sowohl für die neu Verurteilten wie auch für die bereits Verurteilten in Kraft treten; dies erstens aus der Überlegung heraus, dass es keinen Anspruch darauf gibt, dass das bisherige Regime erhalten bleibt, und zweitens, weil wir sonst während längerer Zeit, also während mehr als einem Jahrzehnt, für verschiedene Leute unterschiedliche Regeln hätten - je nachdem, wann jemand verurteilt wurde. Deshalb möchte die Mehrheit am Beschluss des Ständerates festhalten.

Die Minderheit stellt sich auf den Standpunkt - Sie erinnern sich an die flammenden Voten von Herrn Sommaruga und Frau Z'graggen, die die Minderheit vertreten haben -, dass die Aussicht auf eine solche Prüfung jemandem, der im Vollzug ist, eine Perspektive gibt, dass er die Tage zählt bis zum Moment, an dem diese Prüfung stattfindet.

Das sind so ein bisschen die beiden Sichtweisen. Der Nationalrat teilt die Position der Minderheit, und ich vertrete hier die Mehrheit, die das neue Regime direkt bzw. für alle anwenden möchte.

Nun, wenn man sich in der dritten Runde eines Differenzbereinigungsverfahrens befindet, stellt sich natürlich immer die Frage, worauf es hinausläuft. Im Nationalrat ist das Abstimmungsresultat sehr knapp ausgefallen, es wird immer knapper: Während es in der ersten Runde noch 107 zu 84 Stimmen lautete, schrumpfte die Differenz beim letzten Mal auf 99 zu 86 Stimmen. Der Nationalrat ist also auf dem Weg, in unsere Richtung zu kippen. Bei uns ist die Situation umgekehrt: Das Verhältnis hat sich von 27 zu 14 Stimmen auf 28 zu 12 Stimmen verschoben; bei uns ist also die Richtung eine andere.

Die Kommission für Rechtsfragen - und ich muss sagen, dass die RK nicht gerne um 7 Uhr tagt bzw. noch früher aufsteht, um an eine Einigungskonferenz zu gehen - hat angesichts dieser Stimmungslage im Nationalrat und der bisherigen im Ständerat Mut gefasst und schlägt Ihnen vor, weiterhin an unserem Beschluss festzuhalten.