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Schwander Pirmin · Ständerat · 2026-03-04

Schwander Pirmin · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04

Wortprotokoll

Der Kommissionssprecher hat mit dem unermesslichen Leiden begonnen. In diesem Umfeld dürfte es sehr schwierig sein, eine Gegenposition einzunehmen. Unsere Aufgabe ist es, jetzt diese Katastrophe aufzuarbeiten. Wenn Sie eine Katastrophe aufarbeiten, müssen Sie eine gewisse Distanz einnehmen. Ich versuche, diese Distanz einzunehmen, auch wenn es um unermessliches Leiden geht.

Eine Vorbemerkung: Wenn Eltern ein Kind bei einem Autounfall verlieren, wenn Eltern Kinder - ich spreche nicht von einem Kind, sondern von Kindern - in den Flammen des eigenen Elternhauses verlieren, wenn Eltern ein Kind bei einem tödlichen Absturz in den Bergen verlieren und es tagelang nicht finden, sind für sie Schock, Trauer, Wut, Verzweiflung, Leid, Qualen, Not, Hoffnungslosigkeit, Schwermut, Selbstaufgabe, Vorwürfe, Selbstvorwürfe nicht anders, als wenn sie ein Kind mit anderen Kindern zusammen in den Flammen von Crans-Montana verlieren.

Wie läuft das heutige Verfahren ab? Sie haben eine Phase 1 der Soforthilfe, und Sie haben eine Phase 2 der Überbrückungshilfe. Bei dieser Überbrückungshilfe geht es darum, die Familien zu unterstützen, damit sie nicht in finanzielle Notlagen geraten, weil die Verfahren langwierig und schwierig sind. In dieser Phase geht es darum, nach dem Grundsatz der Bedürftigkeit finanzielle Beiträge zu sprechen. In dieser Phase geht es darum, nach dem Grundsatz der Verletzungen bzw. nach dem Grundsatz der Schwere entsprechende finanzielle Beiträge zu sprechen. Diese Phasen funktionieren in all diesen Fällen, die ich sehr genau kenne.

Anschliessend kommt, parallel zur Soforthilfe und zur Überbrückungshilfe, das rechtsstaatliche Verfahren mit Aufarbeitung, Abklärungen und der Feststellung der Verantwortlichen. Wenn die Verantwortlichen rechtskräftig feststehen, steht auch fest, wer bezahlen muss. Wenn feststeht, wer bezahlen muss, können wir feststellen, ob allenfalls Deckungslücken bestehen.

So läuft das heutige Verfahren mit den entsprechenden Phasen ab. Es ist ein Netz, ein enges Netz, mit welchem versucht wird, die betroffenen Familien vor finanziellen Schwierigkeiten zu bewahren.

Mit dieser Vorlage nehmen wir die Phase der Soforthilfe und die Phase der Überbrückungshilfe fälschlicherweise, und das ist meines Erachtens nicht nachvollziehbar, zusammen, betiteln diese zwei Phasen, das ist ebenfalls nicht nachvollziehbar, mit "Solidaritätsbeitrag", setzen einen runden Tisch ein, mit dem Ziel, möglichst schnell Vergleichslösungen zu erzielen, und nehmen gleichzeitig ein mögliches Ergebnis vorweg, indem wir jetzt schon davon ausgehen, dass es eine Deckungslücke gibt und dass diese Opfer wegen der grossen Zahl schlechtergestellt sind als alle bisherigen. Das machen wir im vollen Bewusstsein, dass damit der Rechtsstaat verwässert, missachtet, ausser Kraft gesetzt und im besten Fall übersteuert wird. Eine Missachtung und Übersteuerung des Rechtsstaates ist meines Erachtens nur geboten, wenn der Rechtsstaat nicht funktioniert oder wenn der Rechtsstaat offensichtliche Lücken aufweist.

Werfen wir einen Blick in die Vergangenheit. 1998 hat unser System den Swissair-Absturz in Halifax mit 229 Toten gut gemeistert. Unser System hat im Katastrophenjahr 2011 den Flugzeugabsturz in Bassersdorf, die Frontalkollision im Gotthardtunnel und das Attentat in Zug mit insgesamt 38 Toten und mehreren Verletzten gut gemeistert. Unser System hat 2013 das Car-Unglück in Siders mit 28 Toten, darunter 22 belgische und niederländische Kinder, und 24 Verletzten gut gemeistert. Es gibt noch viele Beispiele. Das letzte ist der Absturz der Tante Ju 2018 in Flims mit 20 Toten. Unser System hat das gut gemeistert, weil es nach diesen Phasen, die ich vorhin erwähnt habe, vorgegangen ist.

Hätte der Rechtsstaat in diesen Fällen in der Vergangenheit nicht funktioniert, dann hätte meines Erachtens der Bundesrat dem Parlament schon längstens Verbesserungsvorschläge unterbreiten müssen. Es gab aber in der[NB]Vergangenheit[NB]und[NB]es[NB]gibt[NB]auch heute keine Anzeichen, dass unser Rechtsstaat nicht funktioniert. Die Schweiz hat viele Katastrophen mit unzähligen Toten, Schwerverletzten und unzähligem Leiden in den beschriebenen Verfahren gemeistert.

Mein persönliches Zwischenfazit: Die Anzahl Opfer ist nach den Erfahrungen, die ich jetzt aufgezeigt habe, noch kein Grund, unseren bewährten Rechtsstaat und unser bewährtes System mit den Kantonen im vorliegenden Fall ausser Kraft zu setzen bzw., wenn Sie das nicht gerne hören möchten, zu übersteuern.

Jetzt kommt meines Erachtens der letzte Grund: Es wird gesagt, wir müssten international ein Zeichen setzen, wir[NB]müssten ein Zeichen der Solidarität setzen. Ja, da bin ich mit allen einig. Dann setzen wir ein Zeichen, bewilligen wir einen fixen Beitrag in den Fonds des Kantons Wallis und lassen den Kanton Wallis für die Opfer im Rahmen des bisherigen, bewährten Systems arbeiten.

Mit dieser Vorlage setzen wir international, da bin ich fest überzeugt, ein falsches Zeichen. Indem sich der Bund des runden Tisches und des Falles annimmt, setzen wir international ein Zeichen, dass unser Rechtsstaat offensichtlich nicht funktioniert, dass unser bewährtes System offensichtlich nicht funktioniert und dass wir deswegen unseren mangelhaften Rechtsstaat übersteuern müssen. Was ist das für ein Zeichen, was ist das für ein internationales Zeichen? Meines Erachtens ist es ein falsches Zeichen. Warum? Mit diesem Zeichen rufen wir offensichtlich und geradezu nach internationalen Begehrlichkeiten. Zur Erinnerung: Die italienische Regierungschefin hat sich zur persönlichen Anwältin der italienischen Opfer erklärt. Damit werden die Anwälte der italienischen Opfer zu nichts anderem als zum verlängerten Arm der Regierungschefin, und die Schweiz kann sich aus diesen Fesseln nur lösen, wenn sie sich mit einem namhaften Beitrag am runden Tisch beteiligt - was nicht vorgesehen ist, der Beitrag ist auf 20 Millionen Franken begrenzt -; da mache ich mir nichts vor.

Sie mögen diese Gedanken als falsch oder gar als Gedanken eines Irrläufers abtun. Damit könnte ich sicher leben. Eines muss ich dennoch festhalten. Wir haben in den letzten dreissig, vierzig Jahren offensichtlich verlernt, Undenkbares zu denken. Auch in Zukunft wird es Katastrophen geben.

Ich äussere zwei letzte Gedanken:

1.[NB]Die geplanten Vergleichsverhandlungen schonen nach meiner Erfahrung die Versicherungen, die Vergleichsverhandlungen schonen die Verantwortlichkeiten, die Vergleichsverhandlungen schonen die verantwortlichen Behörden. Das kann ich nicht unterstützen. Das Schlimmste für die Opfer ist, wenn die Verantwortlichen geschont werden und nicht mit allen Mitteln des Rechtsstaates zur Rechenschaft gezogen werden.

2.[NB]Am runden Tisch können wir den Fall nicht regeln, wenn sich nach zwanzig Jahren die Verletzungen verschlimmern. Oder gibt es einen zweiten runden Tisch, wenn die internationale Reputation zu wahren ist?

Auf die gesetzlichen Mängel komme ich in der Detailberatung zurück.

Ich bitte Sie aus all diesen Gründen, nicht auf die Vorlage einzutreten. Damit geben wir dem Bundesrat die Möglichkeit, im ordentlichen Verfahren eine Vorlage auszuarbeiten, die auf dem bewährten System aufbaut.

Ich bitte Sie entsprechend, meinem Antrag oder zumindest dem Einzelantrag Friedli Esther zu folgen.