Herzog Eva · Ständerat · 2026-03-04
Herzog Eva · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
Der Präsident hat es erwähnt: Zwei Kommissionen haben sich mit der Vorlage befasst, wobei sich die Finanzkommission im Wesentlichen nur mit Entwurf 2 mit den finanziellen Auswirkungen, also dem Nachtrag Ia, beschäftigt hat. Aber [PAGE 60] selbstverständlich kann man kein Geld sprechen, ohne über die Inhalte zu sprechen, und genau das haben wir in der Finanzkommission ausführlich getan. Deshalb ist es sinnvoll, dass ich diese Berichterstattung gleich zu Beginn mache, weil es eben nicht nur um Geld geht, sondern auch darum, dass wir uns mit denselben Fragen befasst haben wie die Kommission für Rechtsfragen. Heute liegen uns zudem neue Anträge vor, die wir nicht alle besprechen konnten. Dazu werde ich mich später äussern, denn diese Anträge beziehen sich ebenfalls auf unsere Diskussion. Unter Umständen kann ich im Namen der Kommission noch einen Beitrag leisten.
Ganz allgemein: Wir konnten das Spezialgesetz, also Entwurf 1, nicht beraten. Deshalb kann ich nicht wirklich zur Rückweisung sprechen. Trotzdem haben wir die gesamte Vorlage ausführlich diskutiert. In der Finanzkommission ging es dabei um die Dringlichkeit und die Frage, wie sinnvoll es ist, diese Beträge im Dringlichkeitsverfahren zu sprechen und das Gesetz in dieser Form zu verabschieden. Dabei entstand die Idee, die Vorlage aufzuteilen, unter anderem in einen dringlichen Teil. Dazu gehörte nach unserer Auffassung ganz klar der Solidaritätsbeitrag. Wenn man diesen Beitrag nicht jetzt spricht, muss man ihn später auch nicht mehr sprechen. Darin liegt die Dringlichkeit, die wir erkannt haben. Wir fanden, dass es ebenso dringlich ist, den runden Tisch jetzt einrichten zu können, wobei wir viele Fragen zur Ausgestaltung des runden Tisches und zu den Leistungen hatten, die der Bund im Rahmen von Vergleichen allenfalls erbringen sollte, insbesondere zu den 20 Millionen Franken. Deshalb fanden wir, dass dieser Teil im ordentlichen Verfahren beraten werden sollte. Der dritte Teil umfasst das Opferhilfegesetz und die Möglichkeit des Bundes, die Kantone zu unterstützen. Nach ausführlicher Diskussion waren wir der Meinung, dass dieser Bereich zum ersten Teil gehören sollte. Die RK hat diesen Vorschlag aufgenommen, was wir sehr begrüsst haben.
Wir hielten zwei Sitzungen ab, die eine am Freitag, 27.[NB]Februar 2026, die andere gestern. Dabei diskutierten und prüften wir die Beschlüsse der RK. Uns lagen in der Kommission verschiedene Anträge vor, auf die ich zwar bei den einzelnen Artikeln eingehen könnte, was aber wenig Sinn ergibt, da sie unsere Diskussion sehr gut widerspiegeln und aus Sicht der Finanzkommission auf den Inhalt und die Problematik eingehen, die wir heute Morgen insgesamt diskutieren werden. Gewisse Anträge, darunter der Antrag Friedli Esther, lagen uns in dieser Form nicht vor. Ich werde auf den Antrag Friedli Esther eingehen, nachdem Kollegin Friedli ihn begründet hat.
Bei Artikel 1 hat die Kommission zur Kenntnis genommen, dass die RK den Solidaritätsbeitrag von 50[NB]000 Franken nicht infrage stellt, jedoch ein Regressrecht vorschlägt. Über dieses Regressrecht muss man sich Gedanken machen; darum hatten wir in unserem Mitbericht auch gebeten. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass unsere Bedenken aufgenommen und im Spezialgesetz mit Artikel 7b entsprechend ausformuliert wurden. Zudem war es uns ein Anliegen - und das ist dort aufgenommen worden und für uns sehr wichtig -, dass sich mögliche Rückforderungen nicht gegen die Opfer richten, sondern gegen die verantwortlichen Akteure. Gestern hatten wir zudem eine ausführliche Diskussion über den Kreis der Begünstigten; ich glaube, dieser Punkt ist auch für die heutige Debatte wichtig. Wir haben über die Definition mit dem Begriff "stationäre Spitalbehandlung" ausführlich gesprochen. Unter anderem haben wir uns gefragt, ob diese Definition wirklich praxistauglich ist. In seiner Botschaft hat der Bundesrat diese Definition verwendet. Es ist dieselbe Definition, wie sie der Kanton Wallis verwendet hat. Es gehört zum Konzept des Kantons Wallis, auf dessen Grundlage er den Opfern 10[NB]000 Franken zugesprochen hat, und die 50[NB]000 Franken Solidaritätsbeitrag sollen sich am selben Konzept orientieren. Nach ausführlicher Diskussion hat unsere Kommission zugestimmt, dass dasselbe Konzept angewendet wird.
Damit war die Diskussion noch nicht beendet. Der Betrag, den wir für die Solidaritätsbeiträge sprechen, die 7,8 Millionen Franken im Nachtrag Ia, ergibt sich aus der Rechnung "156 Anspruchsberechtigte mal 50[NB]000 Franken".
Es gab dann eine Unsicherheit. Wir fragten uns, ob die Definition mit "stationär", also stationär verstorbene und stationär behandelte Opfer, was 156 Personen ergibt, eine sinnvolle Definition ist. Es gab eine Unsicherheit zur Unterscheidung von "ambulant" und "stationär" behandelten Opfern. Man konnte uns zeigen, dass man eine Definition wählen muss. Man hätte auch mit den Kategorien leicht, mittel und schwer verletzt arbeiten können, aber das wären auch schwierige Kategorien gewesen. Man konnte uns also zeigen, dass es Sinn ergibt, mit der gewählten Definition zu arbeiten. Es muss aber ein gewisser Handlungsspielraum gegeben sein. Wenn also ein Verletzter in einem ersten Moment vielleicht nicht stationär, sondern ambulant behandelt wurde, soll dies nicht ein Kriterium sein, um diese Person vom Genuss eines Solidaritätsbeitrages auszuschliessen. Wir wollen hier einen Handlungsspielraum geben, es soll die Summe von 7,8 Millionen Franken gesprochen werden, auch wenn das Geld vielleicht nicht ganz ausgeschöpft wird. Die Kommission hat einen Antrag, der die Summe auf 7 Millionen Franken reduzieren wollte, mit 7 zu 2 Stimmen bei 3 Enthaltungen abgelehnt.
Wir mussten das Ganze auch finanzpolitisch diskutieren. Uns liegt der Entwurf 2 vor, der die Auszahlung und die Berichterstattung durch den Kanton regelt. Es ist eine Ausgabenbewilligung; wenn der Kredit nicht ausgeschöpft wird, wird er nicht ausgeschöpft. Aber die Summe soll zur Verfügung stehen, um möglichst eine Gleichbehandlung der Opfer zu gewährleisten. Das ist uns sehr wichtig, wie unsere Diskussion gezeigt hat. Der Kanton Wallis ist ja verpflichtet, alle zwei Monate Bericht zu erstatten. So sollte garantiert werden können, dass alles korrekt erfolgt. Dies zum Solidaritätsbeitrag.
Zum runden Tisch: Die Kommission hat Artikel 2 mit 10 zu 0 Stimmen bei 2 Enthaltungen klar zugestimmt. Wir sind klar der Ansicht, dass der runde Tisch seine Arbeit aufnehmen und dass die genaue Ausgestaltung, wie die Kommission für Rechtsfragen vorschlägt, im ordentlichen Verfahren erarbeitet werden soll.
Artikel 3 hat die Kommission, entsprechend dem Konzept der Aufteilung, aus dem Gesetz gestrichen, und zwar mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen. Ob sich der Bund mit 20 Millionen Franken oder mit wie viel Geld subsidiär an Vergleichslösungen beteiligt und wie der runde Tisch genau aussehen wird, soll im ordentlichen Verfahren geklärt werden und muss also später entschieden werden. Es ist nicht ein Entscheid gegen eine allfällige Beteiligung, sondern für eine Aufteilung der Vorlage. Die Ausgestaltung des runden Tisches soll im ordentlichen Verfahren erfolgen.
Zu Artikel 4, den Entschädigungen der Opfer: Uns war in der ganzen Diskussion bewusst, dass die Gleichbehandlung der Opfer eine wichtige Frage ist, vor allem auch für die Opfer von anderen Unglücksfällen. Wir haben deshalb beschlossen, dieser Logik der Gleichbehandlung in Artikel 4 Rechnung zu tragen und gleich vorzugehen wie in anderen Fällen. Wir sind dafür, dass der Bund sich qua Opferhilfegesetz an den Kosten der Kantone beteiligt, aber nicht bis maximal zur Hälfte, sondern bis maximal zu einem Drittel der Kosten, wie dies in anderen Fällen, zum Beispiel nach dem Anschlag von Luxor, schon der Fall war. Mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen haben wir hier einen Änderungsantrag beschlossen.
Die Kommission hat in der Gesamtabstimmung mit 9 zu 0 Stimmen bei 3 Enthaltungen der Vorlage 2, also dem Nachtrag Ia, zugestimmt.
Aufgrund der Schwierigkeiten, mit welchen wir in dieser Diskussion konfrontiert waren, entstand die Idee für ein Kommissionspostulat, mit welchem die Frage der Entschädigung von Opfern in der Schweiz und insbesondere eben auch die bestehenden Mängel im Opferhilfegesetz evaluiert werden sollten. Der Antrag auf ein Postulat wurde indes vor allem aus formalen Gründen - weil dies vielleicht eher nicht Sache der Finanzkommission ist - mit 8 zu 3 Stimmen bei 1 Enthaltung abgelehnt; dies zu Ihrer Kenntnisnahme.
Fazit: Die Finanzkommission hat dem Nachtrag Ia und einem Änderungsantrag zugestimmt. Ich bitte Sie, diesem Beschluss zuzustimmen. Ich werde mich zu den Anträgen dann noch im Einzelnen äussern. [PAGE 61]