Lexipedia

Friedli Esther · Ständerat · 2026-03-04

Friedli Esther · Ständerat · St. Gallen · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2026-03-04

Wortprotokoll

Wir haben am Montag mit einer Schweigeminute der furchtbaren Tragödie in Crans-Montana gedacht. Diese Tragödie hat in den letzten Wochen und Monaten die Leute in der ganzen Schweiz und noch viele mehr aufgewühlt und mitgenommen. Sie bewegt die Leute noch immer. Vor diesem Hintergrund sind wir es allen Betroffenen und den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Land schuldig, dass wir eine sorgfältige Analyse und eine sorgfältige Gesetzgebung machen. Wir sind es aus meiner Sicht auch wirklich allen schuldig, dass wir den Grundsatz des Ständerates - wir nehmen uns Zeit, wir wollen keine Schnellschüsse, wir überlegen, was richtig und wichtig ist, und legiferieren sehr präzis - ernst nehmen.

Der Bundesrat hat uns letzten Mittwoch eine Botschaft überwiesen, die wir in den vergangenen Tagen in verschiedenen Kommissionen intensiv beraten haben. Ich bin Mitglied der Finanzkommission. Wir haben letzten Freitag eine sehr lange Diskussion geführt; wir führten gestern nochmals eine lange Diskussion. Auch die Kommission für Rechtsfragen hat getagt. Ich bin immer mehr zum Schluss gekommen, dass in dieser Vorlage noch viele Fragen offen sind und vieles unklar ist, dass wir deshalb auf das Bremspedal drücken, einen Schritt zurückgehen und die Vorlage dem Bundesrat nochmals zur Überarbeitung mitgeben sollten.

Ich bin nicht gegen einen Solidaritätsbeitrag, auch der runde Tisch ist eine wichtige Sache, aber es stellt sich die Frage, wie dieser Solidaritätsbeitrag ausgestaltet ist. Es stellen sich auch sehr viele Fragen zu diesem runden Tisch. Das hat mich dazu bewogen, diesen Rückweisungsantrag zu stellen.

Ich erlaube mir, etwas detailliertere Ausführungen zu machen. Zum Solidaritätsbeitrag: Wir hatten gestern - die Sprecherin der Finanzkommission hat es ausgeführt - eine längere Diskussion darüber, welches die anspruchsberechtigten Personen bei diesem Solidaritätsbeitrag seien. Die Verwaltung hat uns aufgelistet, wie viele Personen verstorben sind - diese Gewissheit haben wir leider - und wie viele Leute stationär behandelt wurden. Gemäss der Liste, die uns abgegeben wurde, kommt man auf 41 Verstorbene und 85 Personen, die stationär behandelt wurden. Das ergibt 126 Personen. Rechnet man die Zahl mal 50[NB]000, kommt man auf 6,3 Millionen Franken. Der Bundesrat geht aber von 156 Personen aus. Er orientiert sich am Entscheid des Staatsrates des Kantons Wallis, wonach 30 Personen noch ambulant behandelt wurden. Wie wir gestern erfahren haben, gibt es unter den ambulant behandelten Personen gewisse Härtefälle. Das kann ich alles gut nachvollziehen, aber ich finde, es würde sich lohnen, nochmals klar zu definieren, welches die anspruchsberechtigten Personen sind und wer nicht anspruchsberechtigt ist.

Der Hintergrund ist: In Artikel 1 des Gesetzentwurfes definieren wir klar, dass der Betrag für jede verstorbene Person sowie für jede Person, die infolge der Brandkatastrophe eine stationäre Spitalbehandlung benötigt hat, ausgerichtet wird. Das steht in der deutschen Fassung. Es gab noch Diskussionen, ob die Übersetzung unklar ist. Gestern hat sich also gezeigt: Es gibt hier eine unklare Legiferierung. Das ist vielleicht auch etwas der Zeit geschuldet. Da sollten wir wirklich nochmals über die Bücher gehen.

Ich bin auch nicht sicher, und das sage ich Ihnen offen, ob es richtig ist, dass wir einfach im Giesskannenprinzip allen 50[NB]000 Franken geben, egal wie schwer die Verletzung ist, egal wie gross der Schaden ist, egal wie die wirtschaftliche Situation der betroffenen Personen ist. Kollege Schwander hat es gut ausgeführt: In unserem Rechtsstaat gibt es ganz klare Bestimmungen. Wir machen eigentlich bei allen staatlichen Leistungen eine Abwägung: Wie ist der Schweregrad, wer ist wie betroffen, wie ist die wirtschaftliche Leistung? Das wird hier nicht berücksichtigt.

Der Bundesrat hat in seiner Botschaft ausgeführt, welche anderen möglichen Varianten er geprüft hat. Aber ich glaube, er hat diese nicht wirklich vertieft geprüft.

Nach dieser viertägigen Diskussion in den Kommissionen bin ich zum Schluss gekommen: Es wäre eigentlich besser und ich würde es begrüssen, wir würden aus Solidarität in diese vom Kanton Wallis geplante Stiftung einen Beitrag einzahlen. Es ist alt Bundesrätin Doris Leuthard, die diese Stiftung präsidieren wird. Diese Stiftung ist sehr namhaft zusammengesetzt. Diese Stiftung würde dann aufgrund von Reglementen, die sie erstellen wird, beschliessen, wer wie viel bekommt. Damit würden wir einen Beitrag leisten, wir würden aufzeigen: Das ist wirklich eine ganz schlimme Katastrophe, wir wollen einen Solidaritätsbeitrag leisten, aber wir wollen das auch etwas differenziert machen. Es wäre dann an dieser Stiftung, zu entscheiden, wer wie viel Geld erhält. Ich fände das einen besseren Weg. Daher habe ich diesen Antrag gestellt und darin den Auftrag an den Bundesrat präzisiert, so wie ich mir das vorstellen könnte.

Zum runden Tisch wurde schon viel gesagt. In der Kommission für Rechtsfragen und in der Finanzkommission war klar: Dieser runde Tisch ist wichtig. Aber alle haben den Eindruck, dass keine Dringlichkeit besteht. Es gibt sehr viele Fragen. Die Finanzkommission hat einen zweiseitigen Fragenkatalog zuhanden der Kommission für Rechtsfragen und der Verwaltung verabschiedet. Ich habe die Antworten bisher nicht gesehen. In Anbetracht der auch internationalen Tragweite dieses runden Tisches ist es wichtig, dass wir hier seriös nochmals über die Bücher gehen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, auf die Vorlage einzutreten, sie aber an den Bundesrat zurückzuweisen. Er soll uns eine überarbeitete Vorlage zukommen lassen. Manchmal lohnt es sich, etwas nochmals zu überdenken. Das ist eine der ganz grossen Stärken unseres Systems: Wir machen keine überhastete Politik. Wir wollen eine Politik, die im Rahmen unseres Rechtsstaates funktioniert. Wir wollen verlässlich sein.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen.