Mühlemann Benjamin · Ständerat · 2026-03-04
Mühlemann Benjamin · Ständerat · Glarus · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
In der Eintretensdebatte habe ich mich bewusst nicht gemeldet, da ich der Ansicht bin, dass wir heute bereits wesentliche Teile der Vorlage verabschieden können. Meinen Fokus lege ich daher auf den[NB]1.[NB]Abschnitt des Bundesgesetzes, und einleitend erlaube ich mir einige allgemeine Bemerkungen.
Solidarität scheint angesichts der Tragödie wirklich wichtig, gerade um den Opfern, den Helferinnen, den Medizinern, den Familien und den Angehörigen in dieser sehr schlimmen und schwierigen Situation Kraft zu geben. Wenn der Bund angesichts des Ausmasses ein Zeichen setzen will, sollte man dabei nicht allzu pedantisch sein. Ein runder Tisch unter Moderation des Bundes erscheint mir ein sinnvolles Instrument, zumal die gesetzlichen Grundlagen dafür nun auf dem ordentlichen Weg geschaffen werden sollen. So, wie die RK es vorschlägt, beurteile ich das als positiv. Auch die angestrebte Entlastung der Justiz beurteile ich positiv. In diesem Punkt bin ich grundlegend anderer Ansicht als Kollege Schwander, der sich dazu geäussert hat. [PAGE 71]
Beim Solidaritätsbeitrag wird es für mich etwas schwieriger - nicht grundsätzlich, was den Beitrag betrifft, sondern im Detail. Wir haben dazu vieles gehört. Auch nach der Beratung in der FK, deren Mitglied ich bin, bleiben sehr viele Fragen offen. Es ging alles sehr schnell, was man merkt, sobald man in die Details geht. Man muss auch sagen, dass der Bundesrat hier Fakten geschaffen hat, wohl auch aufgrund der internationalen Dimension dieses Ereignisses. Das möchte ich an dieser Stelle so festhalten.
Aber gerade angesichts der internationalen Dimension der Ereignisse von Crans-Montana und der grossen Solidarität unserer Nachbarländer scheint ein Engagement des Bundes grundsätzlich möglich. Andere Staaten haben sofort unbürokratisch geholfen, haben schwerstverletzte Patientinnen und Patienten in Verbrennungszentren aufgenommen, Ermittlungsteams in die Schweiz geschickt und vieles mehr. Diese Nachbarschaftshilfe erfolgte mit einer gewissen Selbstverständlichkeit, und das darf man wirklich sehr positiv würdigen. Wenn die Schweiz nun ebenfalls Solidarität zeigen soll, kann dies kein ausgeklügeltes Schadenersatzsystem sein, sondern muss in erster Linie ein Ausdruck staatlicher Verantwortung in einer ausserordentlichen Lage sein. Der Vollzug soll möglichst dort erfolgen, wo das Ereignis stattgefunden hat. Der Bund soll diese Aufgabe daher auch delegieren.
Die RK schlägt ergänzend zum Bundesrat vor, dass der Bund diesen Ausdruck der Solidarität lediglich bevorschusst und dass später haftpflichtig identifizierte Dritte den Solidaritätsbeitrag nachträglich finanzieren müssen. Das halte ich im Sinne der Subsidiarität für sachgerecht, denn es ist staatspolitisch durchaus fraglich, weshalb der Bund überhaupt eine Rolle einnimmt. Ich kann die von der RK-S in Entwurf 1 vorgeschlagenen Ergänzungen mittragen.
Was mich jedoch nicht befriedigt, auch nicht nach der stundenlangen Kommissionsarbeit, sind die Mechanismen rund um diesen Solidaritätsbeitrag, ähnlich wie es Kollegin Friedli bereits geschildert hat. Dennoch habe ich bewusst keinen Rückweisungsantrag gestellt, sondern konzentriere mich hier auf die ersten drei Artikel. Es ist klar, dass der Solidaritätsbeitrag unbürokratisch helfen soll, denn sonst wäre er kein Solidaritätsbeitrag mehr. Daran soll sich auch nichts ändern. Angesichts der öffentlichen Diskussion scheint es mir wichtig, wie dieser Beitrag konkret ausgestaltet wird. Wenn der Bund hier grosszügig sein will, muss der Betrag auch in sich stimmig sein. In der Bevölkerung wird das Thema sehr heiss diskutiert, das wissen Sie selbst; ich nehme das jedenfalls so wahr. Häufig fallen dabei die Stichworte Ungleichbehandlung und Willkür, die heute ebenfalls bereits genannt worden sind.
Mit einer einfachen Differenzierung nach Betroffenheit, die der zuständige Kanton vorzunehmen hat, lässt sich gewährleisten, dass die Beiträge in der Öffentlichkeit als gerecht und nachvollziehbar wahrgenommen werden. Dazu trägt auch der Regressantrag der RK wesentlich bei. Im Gesetzentwurf ist festgehalten, dass neben den Angehörigen verstorbener Personen auch diejenigen den Bundesbeitrag erhalten, die eine stationäre Spitalbehandlung benötigt haben. Bereits hier findet also eine gewisse Differenzierung statt. Würde man sich an den Begrifflichkeiten des Krankenversicherungsgesetzes orientieren, wäre rasch klar, was genau unter dieser stationären Behandlung zu verstehen ist.
Nichtsdestotrotz, die Kommissionspräsidentin hat es gesagt, haben wir uns in der Finanzkommission lange über genau diesen Begriff unterhalten. Erstens hiess es plötzlich, dass einige der ambulant behandelten Opfer anscheinend auch den Solidaritätsbeitrag erhalten, weil eine Expertengruppe daran sei, individuell zu prüfen und Härtefälle zu identifizieren; zweitens fand diese Diskussion statt, weil zum Mengengerüst unterschiedliche Zahlen kursieren, wie wir vorhin gehört haben.
Auf der einen Seite kam der Hinweis aus der Verwaltung, dass die Zahlen höher sind, auf der anderen Seite hat das Sekretariat der Kommission für Rechtsfragen offenbar direkt beim Staatsratspräsidenten des Kantons Wallis Zahlen erfragt, die sich von den anderen Zahlen unterscheiden. Letztlich basiert das Konzept der Bundesbeiträge darauf, dass all diejenigen, welche den Solidaritätsbeitrag des Kantons Wallis erhalten, auch den Beitrag des Bundes bekommen, also 50[NB]000 Franken. Aber wenn die Begrifflichkeiten und das Zahlenwerk nicht zusammenstimmen, dann ist das für mich einfach konsternierend. Ein Kern dieses Gesetzes stiftet mehr Verwirrung als Klarheit. Ich komme wieder auf den Punkt zurück, den ich vorhin angesprochen habe: Auf diese Art und Weise schafft man in der Bevölkerung sicher nicht das Vertrauen, dass die Politik hier seriöse Arbeit macht.
Ich glaube, wir sollten hier nachbessern. Es geht überhaupt nicht darum, Einzelfälle detailliert zu prüfen oder ein aufwendiges System zu installieren. Es geht einzig und allein darum, zu vermeiden, dass der Eindruck entsteht, dass Geld undifferenziert verteilt wird. Ein Solidaritätsbeitrag lebt nicht nur von seiner Höhe, sondern auch davon, dass er in sich stimmig ist. Grosszügigkeit bedeutet nicht Gleichmacherei. Differenzierung ist auch kein Mangel an Solidarität. Die Politik muss transparente und klare Spielregeln schaffen, die der Kanton Wallis als Beitragsempfänger dann pragmatisch vollziehen kann. Wenn man dem Kanton einen Spielraum geben will, ist das absolut legitim. Dies sollte dann aber bitte auch ehrlich vom Gesetzgeber auf Bundesebene deklariert werden.
Mein Antrag ist, dass sich die Kommission für Rechtsfragen nochmals über die Artikel 1 bis 3 beugt und die Unklarheiten beseitigt. Das würde erstens bedeuten, den Kreis der Anspruchsberechtigten zu präzisieren und insbesondere zu klären, inwieweit auch ambulant behandelte Personen und Härtefälle berücksichtigt werden können. Zweitens würde es bedeuten, die Höhe des Solidaritätsbeitrags vielleicht nach Schwere der Fälle zu differenzieren. Der Kanton könnte hier zu einer gewissen Abstufung aufgefordert werden. Das würde der Massnahme ebenfalls zur Akzeptanz verhelfen. Man kann das schon rasch in der Differenzbereinigung machen, wie es der Präsident der Kommission für Rechtsfragen vorgeschlagen hat. Auch die Hinweise von Kollege Würth gingen in diese Richtung. Ich bin mir einfach nicht sicher, ob die Zeit reicht, um in der Differenzbereinigung in den nächsten drei, vier Tagen ein gescheiteres Konzept zu finden. Aber das wissen Sie sicher besser, das können Sie sicher besser beurteilen als ich.
Ich glaube, dass sich die Kommission für Rechtsfragen ohnehin über die Vorlage beugt. Sie wird einen Entwurf 3 entwickeln und kann im Zuge der Behandlung auch das Thema der Solidaritätsbeiträge vertiefen. Ja, das würde eine gewisse Verzögerung geben. Ich meine aber, dass wir dies in Kauf nehmen können, wenn die Kommission für Rechtsfragen dadurch die Möglichkeit erhält, ein einfacheres und praktikableres Modell zu finden, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen. Vielleicht wird der Entwurf sogar noch schlanker als der jetzige Gesetzentwurf und sieht noch mehr Delegationen an die Kantone vor. Ich glaube auch, dass diese Verzögerung in Kauf zu nehmen ist, damit die Vorlage an Fairness und an Glaubwürdigkeit gewinnt, und vor allem, damit sie an Akzeptanz im Inland und im Ausland gewinnt.