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Würth Benedikt · Ständerat · 2026-03-04

Würth Benedikt · Ständerat · St. Gallen · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-04

Wortprotokoll

Ich gebe Kollege Mühlemann recht, wenn er sagt, es dürfte schwierig werden, im Rahmen einer Differenzbereinigung zwischen Erst- und Zweitrat ein besseres Konzept zu finden. Ich gebe ihm aber nur dann recht, wenn er die Ambition hat, die Details dieser Auszahlungsmodalität im Gesetz zu regeln; das wird, glaube ich, nicht funktionieren.

Der Zweitrat - ich habe es beim Eintreten schon angetönt - muss meines Erachtens eine Rechtsgrundlage prüfen, beispielsweise in einem Absatz 4 zu Artikel 1 in Entwurf 1, wonach der Bundesrat die Auszahlungsmodalitäten mit dem Kanton Wallis in einer Verwaltungsvereinbarung regelt und dabei eben auch den Schweregrad der Verletzungen berücksichtigt. Das wäre keine Hexerei. Wenn man das politisch will, was ich gut nachvollziehen kann - es ist etwas, was auch viel Druck wegnehmen würde, davon bin ich überzeugt -, kann man das machen. Das ist nicht gewaltig schwierig. Es würde bedeuten, dass man in Artikel 1 Absatz 2 nicht von einem "Pauschalbetrag" redet, denn das würde natürlich für alle den gleichen Betrag bedeuten, sondern stattdessen von einem "Höchstbetrag" oder einem "Maximalbetrag". Ich glaube, in diese Richtung muss es nach den Debatten in den Kommissionen und heute Morgen hier im Rat gehen, und das traue ich unserem Zweikammersystem zu. Wir haben schon komplexere Probleme gelöst.

Was aber klar ist: Wenn wir die Details regeln wollen, dann können wir es vergessen. Wir sollten stattdessen eine Delegationsnorm schaffen, und der Zweitrat soll sich dann en détail darüber beugen. Er hat auch die nötige Zeit dafür.