Schmid Martin · Ständerat · 2026-03-04
Schmid Martin · Ständerat · Graubünden · FDP-Liberale Fraktion · 2026-03-04
Wortprotokoll
Wie Sie der Traktandenliste entnehmen können, habe ich eine Motion eingereicht, die den Bundesrat beauftragt, die sogenannte Kompass-Initiative dem Volk zur Abstimmung vorzulegen, bevor eine allfällige Volksabstimmung über neue Verträge mit der Europäischen Union stattfindet. Die Motion will in diesem Verfahren festlegen, dass der Bundesrat die Verträge, die er aufgrund seines Entscheides nicht dem doppelten Mehr unterstellen will, dem Volk erst nach einer allfälligen Abstimmung über die Kompass-Initiative vorlegt. Warum?
Die Kompass-Initiative nimmt genau diesen Punkt auf. Sie will, dass Volk und Stände künftig mit dem doppelten Mehr über europapolitische Staatsverträge entscheiden, die auch inhaltlich wichtig sind. Das ist der Inhalt der Volksinitiative. Die Kompass-Initiative wurde am 29.[NB]August 2025 mit 110[NB]000 gültigen Unterschriften eingereicht. Relativ kurz darauf, am 26.[NB]November 2025, hat der Bundesrat entschieden, der Initiative keinen Gegenvorschlag gegenüberzustellen und sie zur Ablehnung zu empfehlen. Mit meiner Motion geht es - das möchte ich betonen - nicht darum, ob es Bilaterale Verträge braucht oder nicht und ob dort ein Ständemehr erforderlich ist. Mir geht es um eine staatspolitische Klärung der Abstimmungskaskade.
Letztlich hat es der Bundesrat gerade in den Fällen, in denen er wie hier bei den Bilateralen Verträgen ein obligatorisches Referendum ausschliesst und nur ein fakultatives Referendum vorsieht, selbst in der Hand, den Zeitpunkt der Abstimmung zu bestimmen. Bei Vorlagen, gegen die das Referendum ergriffen wird, gibt es keine gesetzliche Verpflichtung, sie in einer bestimmten Frist vors Volk zu bringen. Das ist der staatspolitische Punkt - und zugleich der Unterschied zu Verfassungsinitiativen, die klare Fristen haben, innerhalb derer der Bundesrat sie dem Volk vorzulegen hat. Auch bei obligatorischen Referenden ist der Bundesrat an Verpflichtungen und Fristen gebunden. Aber gerade dort, wo er selbst entscheidet, dass eine Vorlage nicht dem obligatorischen Referendum unterstehen soll, und das Parlament dies akzeptiert, ist er frei. Das ist vielleicht ein Schönheitsfehler, den man in Zukunft mit einer Motion - wie in der Begründung zu meinem Vorstoss ausgeführt - korrigieren will. Es ist aber die geltende Rechtslage.
Innerhalb dieses Kontextes bin ich persönlich der Überzeugung, dass es gerade aus demokratiepolitischer Sicht und im Hinblick auf das Initiativrecht im Sinne der politischen Klarheit wäre, der Bevölkerung bei hängigen Volksinitiativen eine Abstimmungskaskade aufzuzeigen. Bis heute ist weder die Botschaft zur Kompass-Initiative beim Parlament, noch sind die Botschaften zu den Bilateralen III oder zu den Staatsverträgen mit der EU beim Parlament. Wir hören, dass diese Botschaften sehr bald kommen sollen, diejenige zur Kompass-Initiative spätestens im August, diejenige zu den Bilateralen III bereits in nächster Zeit. Wenn Sie meiner[NB]Motion[NB]heute[NB]zustimmen, könnte der Bundesrat noch einen Satz in diese Botschaften aufnehmen, in dem er darlegt, wie er die entsprechende Abstimmungskaskade sieht - [PAGE 77] auch in dem Fall, in dem er ein fakultatives Referendum vorsieht.
Hier muss ich noch einen Punkt anfügen: Der Bundesrat hat in seiner Begründung der Ablehnungsempfehlung zur Kompass-Initiative festgehalten, dass ein völkerrechtlicher Vertrag in Ausnahmefällen einem Referendum sui generis unterstehen kann, wenn er einen schwerwiegenden Eingriff in die innere Struktur der Schweiz bewirkt oder eine grundlegende Neuorientierung der schweizerischen Aussenpolitik mit sich bringt. Beim Paket Schweiz-EU sind diese Voraussetzungen nach Auffassung des Bundesrates jedoch nicht erfüllt. Ausgehend von dieser Beurteilung erscheint es mir demokratiepolitisch richtig, dass man diese Abstimmung vorzieht.
Der Bundesrat argumentiert auch, er lehne das ab, weil das Volk das obligatorische Staatsvertragsreferendum in der Vergangenheit abgelehnt habe. Das kann man so sehen. Aber wenn es eine hängige Initiative gibt, hat das Volk auch das Anrecht, darüber abzustimmen. Ob die Beurteilung die gleiche ist wie in der Vergangenheit, wird erst die Volksabstimmung zeigen. Deshalb besteht hier aus meiner Sicht eine andere Ausgangslage.
Wenn ich die Erkenntnisse bezüglich Abstimmungskaskade und Planbarkeit zusammenfasse, bin ich der Überzeugung, dass es richtig wäre, wenn der Bundesrat die Kommunikation von sich aus so ändern würde, dass er sagt, die Frage sei höchstwahrscheinlich geklärt, wenn es bei den Bilateralen III kein doppeltes Staatsvertragsreferendum mit Volk- und Ständemehr gebe. So habe ich das auch von den Initianten gelesen. Dann würden sie die Initiative zurückziehen. Wenn der Bundesrat dazu aber nicht bereit ist, kann er gemäss den gesetzlichen Grundlagen die Referendumsabstimmung so lange hinauszögern, bis über die Kompass-Initiative abgestimmt worden ist. So hätten wir einen staatspolitisch klaren Auftrag, eine Vision, wie wir mit diesen Verträgen umgehen.
Ich möchte auch darauf hinweisen, dass die Bilateralen Verträge nicht Besitzstand wären, wenn danach die Kompass-Initiative angenommen würde. Sie müssen sich darüber im Klaren sein, dass es nochmals eine Volksabstimmung geben müsste, weil die Übergangsbestimmung der Kompass-Initiative eine Rückwirkung enthält. Das ist alles unschön und würde zu einer ungewollten Situation führen, die wir als politisch Verantwortliche dieses Landes nicht verantworten können.
Ich bitte Sie aufgrund dieser Abwägung, der Motion zuzustimmen. Ich bin mir bewusst, dass wir das als Parlament durch Verzögerungen auch selbst verursachen könnten. Aber filibustern ist nicht das übliche Vorgehen des Ständerates bei solchen Themen. Von der Führung wird verlangt, einen klaren Plan zu haben, und meine Motion könnte hier einen Ausweg aufzeichnen. Mindestens die Frage der Sui-generis-Unterstellung wäre bei meinem Vorgehen in jedem Fall geklärt. Ich gebe offen zu, es könnte natürlich später auch aus anderen Gründen eine Unterstellung der Bilateralen Verträge unter das doppelte Mehr geben, wenn nämlich die Kommissionen feststellen würden, dass die Verträge entgegen der Auffassung des Bundesrates direkt auch allfällige Normen der Bundesverfassung verletzen würden. Vielfach wird hier über den Zuwanderungsbereich gesprochen. Dann wäre selbstverständlich in jedem Fall nochmals eine Abstimmung und eine Zustimmung von Volk und Ständen notwendig, selbst wenn die Kompass-Initiative zurückgezogen würde.
Aufgrund dieser Ausgangslage bitte ich Sie, meiner Motion zuzustimmen. Der Bundesrat kann das bei der entsprechenden Ausarbeitung der Botschaften zur Kompass-Initiative und zu den Bilateralen III berücksichtigen.