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preparatory:AB 369956

Badertscher Christine · Nationalrat · Bern · Grüne Fraktion · 2026-03-04

Wortprotokoll

Die Grüne Fraktion lehnt die Neutralitäts-Initiative in aller Deutlichkeit ab. Die Initiative ist nicht nur unnötig - der Grundsatz der Schweizer Neutralität ist bereits heute in der Bundesverfassung verankert -, sondern sie schadet auch den aussenpolitischen Interessen und der Sicherheit der Schweiz. Die Neutralität wird von niemandem infrage gestellt.

Mit der Initiative soll jedoch ein Problem gelöst werden, das gar nicht existiert, und dadurch werden neue, unnötige, wenn nicht gar gefährliche Probleme geschaffen. Als besonders problematisch erachten wir den eigentlichen Kern der Initiative, den Umstand, dass der Schweiz verboten werden soll, eigenständige Sanktionen zu erlassen oder sich den Sanktionen ihrer Partner anzuschliessen - dies sogar in Fällen schwerster Völkerrechtsverletzungen oder Kriegsverbrechen, wie sie etwa Russland in der[NB]Ukraine[NB]begeht.[NB]Das[NB]käme[NB]nicht nur einer moralischen Bankrotterklärung der Schweiz gleich, sondern würde auch ihren aussenpolitischen Interessen und ihrer Sicherheit erheblich schaden.

In der heutigen, äusserst schwierigen geopolitischen Lage sollte, ja muss sich die Schweiz für eine Stärkung des Multilateralismus und der internationalen Zusammenarbeit einsetzen, insbesondere auch im sicherheitspolitischen Bereich. Die Schweiz darf sich nicht zurückziehen, denn für einen Alleingang ist sie zu klein. Als neutraler Staat ist die Schweiz existenziell auf eine regelbasierte internationale Ordnung angewiesen. Sanktionen, wie sie etwa die EU infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs Russlands auf die Ukraine ergriffen hat, sind zentrale Instrumente der Staatengemeinschaft, um auf Völkerrechtsverletzungen zu reagieren und eine friedliche sowie gerechte internationale Ordnung aufrechtzuerhalten und zu stabilisieren. Ein Verzicht auf Sanktionen hingegen öffnet aggressiver Grossmachtpolitik international Tür und Tor und schadet damit sowohl der Stabilität der internationalen Ordnung als auch den Sicherheitsinteressen der Schweiz.

Auch die neutralitätsrechtlichen Rechte und Pflichten der Schweiz ergeben sich aus dem Völkerrecht. Die Achtung und Durchsetzung des Völkerrechts sind daher zentral für die Aufrechterhaltung der schweizerischen Neutralität und für ihren Nutzen für unser Land. Darüber hinaus droht der Schweiz ein erheblicher Reputationsschaden, wenn sie sich künftig [PAGE 148] gegenüber Völkerrechtsverletzungen neutral verhält und damit faktisch die Position des Aggressors stützt.

Schliesslich erachten wir den von den Initianten vorgeschlagenen Neutralitätsbegriff als zu starr. Er würde den aussenpolitischen Handlungsspielraum der Schweiz unnötig einschränken, indem er die Neutralität zum Selbstzweck erhebt, anstatt sie als aussenpolitisches Instrument zur Wahrung der aussen- und sicherheitspolitischen Interessen der Schweiz zu verstehen. Zu diesen Interessen gehören die guten Dienste und die Friedensförderung. Sie sind aus unserer Sicht sehr wichtige Instrumente für eine ganzheitliche Sicherheitspolitik. Die Schweiz hat hier viel zu bieten und ist auch dank ihrer gelebten Neutralität eine glaubwürdige Akteurin. Wir haben uns immer für den Ausbau dieser Instrumente eingesetzt.

Nun ist es grundsätzlich zu begrüssen, dass das Initiativkomitee immer wieder auf die guten Dienste und die Friedensförderung verweist. Tatsächlich ist es, wie gesagt, wichtig, dass die Schweiz ihr Engagement in diesem Bereich ausbaut. Doch genau hier liegt der Widerspruch. Wer bekämpft regelmässig die Aufstockung der Mittel für die Friedensförderung oder für die guten Dienste, etwa bei der Unterstützung des internationalen Genf? Es sind ausgerechnet die Unterstützerinnen und Unterstützer der Initiative. Deshalb ist das Hervorheben der guten Dienste in diesem Zusammenhang nicht glaubwürdig. Die guten Dienste und die Friedensförderung benötigen nicht mehr Neutralität, sondern mehr Ressourcen. Wir müssen das internationale Genf stärken, wir müssen mehr in die zivile und militärische Friedensförderung investieren. Diesen Einsatz gilt es zu unterstützen. Doch genau diese Investitionen werden von jenen abgelehnt, die die Initiative befürworten.

Nun zur Sicherheitspolitik: Die Initiative stellt ein sicherheitspolitisches Risiko dar. Mit ihrer Annahme würden wir uns ohne Not isolieren und die Schweiz in eine ernsthafte Gefahrenlage bringen. Im Initiativtext heisst es, eine Zusammenarbeit mit Verteidigungsbündnissen sei im Fall eines direkten militärischen Angriffs auf die Schweiz möglich. Doch dann ist es zu spät! Eine Zusammenarbeit mit unseren benachbarten Ländern ist ein langfristiger Prozess. Sie erfordert zahlreiche Absprachen, gemeinsame Übungen und vor allem eine verlässliche, kontinuierliche Kooperation. Wenn es brenzlig wird, ist es zu spät. Niemand wird in einer akuten Krise auf die Schweiz warten.

Deshalb ist es zentral, dass die Schweiz über die notwendige Flexibilität verfügt, um die internationale Zusammenarbeit mit ihren wichtigsten Partnern, insbesondere mit der EU, weiterzuentwickeln. Die Schweiz kann sich nicht alleine verteidigen. Und Neutralität alleine bietet keinen ausreichenden Schutz mehr. Der Bundesrat hat dies erkannt und schlägt in seiner sicherheitspolitischen Strategie eine Reihe von Massnahmen vor, um die internationale Zusammenarbeit im Sicherheitsbereich zu stärken. Dies ist insbesondere im Hinblick auf die grossen Bedrohungen wie hybride Kriegsführung, Cyberangriffe und ähnliche Risiken von zentraler Bedeutung. Hier kann sich die Schweiz keinen Alleingang leisten. Eine enge Zusammenarbeit mit unseren Nachbarstaaten ist unabdingbar. Die Neutralitäts-Initiative würde diese Zusammenarbeit erheblich einschränken und stellt daher ein ernsthaftes Sicherheitsrisiko für die Schweiz dar.

Noch ein Wort zum Gegenvorschlag: Es ist weder notwendig noch zielführend, der Initiative einen Gegenvorschlag gegenüberzustellen. Die schweizerische Neutralität ist bereits heute auf Verfassungsstufe verankert. Keine der vorgeschlagenen Varianten eines Gegenvorschlages würde einen echten Mehrwert schaffen oder bestehende Probleme lösen.

Ein Gegenvorschlag käme vielmehr einem unnötigen Entgegenkommen gegenüber der Initiative gleich. Darüber hinaus würde er suggerieren, es bestehe ein Handlungsbedarf, was klar nicht der Fall ist. Auch die Vernehmlassung hat gezeigt, dass zahlreiche Organisationen und Kantone einen Gegenvorschlag ablehnen, weil sie ihn als überflüssig erachten. Die Diskussion um einen Gegenvorschlag entstand aus der Sorge, die Initiative könnte angenommen werden, da die Neutralität in der Bevölkerung einen guten Ruf geniesst. Eine Umfrage von Sotomo zeigt nun jedoch deutlich, dass die Neutralität zwar geschätzt wird, die Bevölkerung aber sehr wohl differenziert und die Initiative ablehnen würde. Dank dieser Erkenntnis können wir ohne Gegenvorschlag in die Abstimmung gehen und darauf vertrauen, dass die Mehrheit der Bevölkerung erkennt, dass diese Initiative unnötig, wenn nicht gar gefährlich ist, und dass sie sie deshalb ablehnt, und zwar gerade deshalb, weil sie die bisherige Neutralitätspraxis als sinnvolles Instrument unterstützt.

Die Grüne Fraktion beantragt Ihnen daher, nicht auf einen Gegenvorschlag einzutreten und die Initiative zur Ablehnung zu empfehlen, das heisst, in allen Punkten der Mehrheit der Aussenpolitischen Kommission zu folgen.