Keller-Sutter Karin · Bundesrat · 2026-03-05
Keller-Sutter Karin · Bundesrat · St. Gallen · 2026-03-05
Wortprotokoll
Ich kann Ihnen versichern, dass ich nicht hier übernachtet habe; ich war zwischen der Beratung des Entlastungspakets und diesem neuen Geschäft noch einmal zurück im Büro.
Ich möchte zunächst der Kommission für die Beratung dieser Vorlage herzlich danken. Es ist ja jeweils auch eine gewisse Herausforderung, sich mit solchen technischen Fragen zu beschäftigen.
Der Bundesrat unterbreitet Ihnen heute einen Verpflichtungskredit in der Höhe von 66,1 Millionen Franken für den Zeitraum 2026-2032 zur Unterstützung der digitalen und organisatorischen Transformation der Zentralen Ausgleichsstelle in Genf. Diese Reform ist eine strategische Investition in die Zukunft der Schweizer Sozialversicherung. Sie wird es der ZAS ermöglichen, ihre wesentlichen Aufgaben nachhaltig zu erfüllen: die Auszahlung von AHV- und IV-Renten ins Ausland, die Abwicklung des Zahlungsverkehrs mit den Ausgleichskassen, die Führung der Zentralregister und die Gewährleistung der Datenzuverlässigkeit für das gesamte Sozialversicherungssystem. Heute steht die ZAS vor mehreren Herausforderungen: veraltete IT-Systeme, zunehmende Komplexität infolge von Gesetzesreformen, ein kontinuierlicher Anstieg der Zahl der Leistungsempfänger und die Pensionierung eines hohen Anteils des Personals.
Das Programm zur digitalen Transformation zielt darauf ab, die Organisation und die Technologien der ZAS zu modernisieren. Es gliedert sich in vier Schwerpunkte:
1.[NB]Neugestaltung der Geschäftsprozesse für einfachere, kohärente und digitalisierte Dienstleistungen;
2.[NB]Modernisierung der IT-Infrastruktur auf der Grundlage einer modularen Architektur, die den Standards der Bundesverwaltung entspricht;
3.[NB]Automatisierung und integrierte Datenverwaltung zur Gewährleistung von Sicherheit und Effizienz;
4.[NB]Begleitung des Wandels, um die Beteiligung des Personals und den Kompetenztransfer sicherzustellen.
Dieses Programm wird es ermöglichen, das Wachstum des Leistungsvolumens ohne Personalaufstockung zu bewältigen und gleichzeitig die Sicherheit, Zuverlässigkeit und Transparenz zu erhöhen. Es wird auch zur Strategie des Bundes zur Digitalisierung der Verwaltung und zur Nutzung einer souveränen IT-Infrastruktur des Bundes beitragen.
Der Verpflichtungskredit deckt die Planung, Umsetzung und Konsolidierung des Programms bis 2032 ab. Er stellt eine Zukunftsinvestition dar, die notwendig ist, um die Kontinuität und Leistungsfähigkeit der ersten Säule zu gewährleisten.
Die ZAS ist das operative Rückgrat der ersten Säule. Sie betreibt zentrale Register, verwaltet die finanziellen Flüsse und zahlt weltweit über 1 Million Franken an Renten aus. Ihre Systeme sind jedoch technisch überaltert und stark fragmentiert. Um die Leistungsfähigkeit und Datensicherheit langfristig zu gewährleisten, braucht es eine tiefgreifende Modernisierung. [PAGE 170]
Das Programm zur digitalen und organisatorischen Transformation (PDIT) besteht aus rund einem Dutzend Projekten und verläuft von 2025 bis 2032 in drei Phasen. Es schafft die Grundlage für eine einheitliche, sichere und effiziente Daten- und Prozesslandschaft. Durch Automatisierung und Standardisierung kann die ZAS steigende Rentenvolumina ohne zusätzliches Personal bewältigen und gesetzliche Anpassungen künftig schneller umsetzen.
Der beantragte Verpflichtungskredit deckt die Projektkosten für die Entwicklung, Integration, Migration sowie das Change-Management ab. Die Investition stärkt die digitale Handlungsfähigkeit der ZAS und trägt zur Modernisierung der Bundesverwaltung bei. Die Umsetzung erfolgt im Einklang mit den Standards des Bundes sowie in Koordination mit den Vorhaben des BSV.
Der Bundesrat bittet Sie, auf das Geschäft einzutreten und den Verpflichtungskredit zu bewilligen.