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Hegglin Peter · Ständerat · 2026-03-05

Hegglin Peter · Ständerat · Zug · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-05

Wortprotokoll

Gerne stelle ich Ihnen den Inhalt der Vorlage vor. Mit dieser Vorlage soll das Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel stärker auf dasjenige der EU und ihrer Mitgliedstaaten abgestützt werden. Bei der Genehmigung der Wirkstoffe, der wichtigsten Bestandteile von Pflanzenschutzmitteln, soll die Schweiz die Entscheidungen der EU neu automatisch übernehmen. Was die konkreten Pflanzenschutzmittel betrifft, soll die Schweiz Neuzulassungen in den Nachbarländern sowie in den Niederlanden und in Belgien in einem vereinfachten Zulassungsverfahren anerkennen. Anders gesagt, was die Österreicher, die Deutschen und die Franzosen gutheissen, soll auch in der Schweiz gutgeheissen werden, da wir alle sehr ähnliche wirtschaftliche und ökologische Ziele verfolgen und auch die Gesundheitsrisiken für den Körper ungefähr gleich sind.

Ist ein Pflanzenschutzmittel in einem dieser Länder zugelassen, darf es auch in der Schweiz eingesetzt werden, wenn dafür ein Gesuch gestellt wird; es muss also zuerst ein Gesuch gestellt werden. Wenn ein Pflanzenschutzmittel ein unannehmbares Risiko in einem in der Schweiz besonders geregelten Bereich wie zum Beispiel im Gewässerschutz darstellt, kann die Schweizer Zulassungsbehörde die Zulassung jedoch einschränken oder verweigern. Zudem soll die Zulassungsbehörde die Anwendungsvorschriften an das Schweizer System anpassen, wenn dies ohne Beurteilung möglich ist. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass dieses Verfahren nicht mehr als zwölf Monate in Anspruch nehmen darf.

Was sind die Auslöser für diese parlamentarische Initiative? Dass die Schweizer Behörden laufend Pflanzenschutzmittel vom Markt nehmen, dies in Anlehnung an die Entscheidungen der EU. Im Gegensatz dazu verläuft die Zulassung neuer Mittel nicht im Einklang mit den Entscheidungen der EU. Die Zulassung moderner Pflanzenschutzmittel erfolgt nur schleppend. Im Ergebnis stehen der Schweizer Landwirtschaft immer weniger Pflanzenschutzmittel zur Verfügung, dies bei wachsenden Herausforderungen durch extreme Wetterereignisse, neuartige Schadorganismen und zunehmende Resistenzen, mit der Folge, dass unsere Kulturen Krankheiten und Schädlingen ungeschützt ausgesetzt sind und Früchte nicht verkauft werden können, weil sie krank sind oder Schädlinge beinhalten. Am Schluss entsteht dadurch Food Waste.

Mit dem vorliegenden Entwurf soll die beschriebene Asymmetrie zwischen Zulassungserteilungen und Rückzügen behoben und die Harmonisierung des Schweizer Zulassungsverfahrens mit demjenigen der EU weitergeführt werden. Pflanzenschutzmittel, die in gewissen Ländern der EU zugelassen sind, sollen auch in der Schweiz eingesetzt werden können, ohne dass das Zulassungsverfahren wiederholt werden muss.

In der EU arbeiten die Mitgliedstaaten bei der Zulassung von Pflanzenschutzmitteln innerhalb von geografischen Zonen zusammen. Die Schweiz hingegen beurteilt jedes Gesuch selbstständig und profitiert nicht von den Beurteilungen, die andere Länder bereits vorgenommen haben, obwohl sich die Gegebenheiten hinsichtlich Landwirtschaft und Umwelt nicht grundlegend unterscheiden. Durch die Berücksichtigung von in EU-Ländern wie den Niederlanden und Belgien zugelassenen Pflanzenschutzmitteln kann auch weiterhin sichergestellt werden, dass in der Schweiz nur Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden, die für die hiesigen Gegebenheiten geeignet sind. Damit werden Doppelspurigkeiten minimiert und der administrative Aufwand verringert, sowohl für die Behörden als auch für die Produzenten von Pflanzenschutzmitteln. Die Schweizer Behörden können sich darauf beschränken, die erforderlichen Risikominimierungsmassnahmen an die hiesigen Verhältnisse anzupassen. Damit sollten zukünftig auch weniger Gesuche für Notfallzulassungen gestellt werden. Es käme dann auch weniger vor, dass Importprodukte aus der EU mit Pflanzenschutzmitteln behandelt wurden, die bei uns verboten oder noch nicht zugelassen sind.

Für die Mehrheit der Kommission sind dies Gründe genug, die vorgesehenen Ergänzungen im Bundesgesetz für Landwirtschaft zu unterstützen. Die parlamentarische Initiative[NB]Bregy wurde am 16.[NB]Juni 2022 eingereicht. Unsere WAK hatte der parlamentarischen Initiative am 25.[NB]Januar 2024 Folge gegeben, worauf ein Bericht erarbeitet und in die Vernehmlassung gegeben wurde. Die Rückmeldungen gingen weit auseinander. Umweltschutzorganisationen, einige Kantone und einzelne Parteien wie die Grünen und die SP lehnten ab, während landwirtschaftsnahe Kreise wie der Schweizer Bauernverband sowie Economiesuisse, die verarbeitende Industrie, die Mehrheit der Kantone und Parteien wie die Mitte, die FDP und die SVP das von der Initiative verfolgte Ziel unterstützten.

In seiner Stellungnahme bringt der Bundesrat zum Ausdruck, dass er das Ziel der parlamentarischen Initiative unterstütze, die Gesetzesänderungen aber ablehne. Die totalrevidierte Pflanzenschutzmittelverordnung, welche am 1.[NB]Dezember 2025 in Kraft trat, nehme das Anliegen auf. Einerseits lehnte der Bundesrat ab, dass für Belgien und die Niederlande zugelassene Mittel auch einbezogen werden sollen, obwohl gemäss geltender Verordnung in Hinblick auf diese Länder bereits heute vereinfachte Verfahren möglich sind. Weiter lehnte der Bundesrat die vorgesehene Regelung für Notfallzulassungen bei Artikel 160d ab. Die Kommission sieht hier[NB]eine[NB]Einschränkung vor. Weiter definiert das Gesetz für Gesuche eine Bearbeitungsfrist von zwölf Monaten. In der Verordnung fehlt eine Frist, und eine Verordnung kann vom Bundesrat jederzeit geändert werden. Es steht schon wieder eine neue Fassung in Vorbereitung, die am 1.[NB]Januar 2028 in [PAGE 81] Kraft treten soll. Ein Gesetz bietet deshalb wesentlich mehr Stabilität.

Der Nationalrat hat die Vorlage am 18.[NB]Dezember 2025 mit 121 zu 73 Stimmen bei 2 Enthaltungen angenommen.

Die WAK hat das Geschäft am 16.[NB]Februar 2026 beraten. Es wurde ein Nichteintretensantrag gestellt. Die WAK empfiehlt Ihnen aber, mit 9 zu 3 Stimmen bei 0 Enthaltungen, Eintreten auf die Vorlage. Eine Minderheit lehnt die Vorlage, wie gesagt, ab. Sie hat Bedenken, dass in der Schweiz mit der Angleichung an die Zulassungspraxis unserer Nachbarstaaten mehr Pflanzenschutzmittel zugelassen werden, die negative Einflüsse auf die Umwelt haben könnten. Aber die Minderheit wird ihre Argumente selbst noch begründen.

Ich empfehle Ihnen seitens der Mehrheit Eintreten auf die Vorlage.