Müller Leo · Nationalrat · 2026-03-05
Müller Leo · Nationalrat · Luzern · Die Mitte-Fraktion. Die Mitte. EVP. · 2026-03-05
Wortprotokoll
Wir haben vorliegend Änderungen des Bundesgesetzes über die Eidgenössische Finanzmarktaufsicht zu beraten. Vorweg das Wichtigste: Die Mitte-Fraktion wird auf diese Revision eintreten und den von der[NB]Kommission[NB]beantragten Änderungen zustimmen. Zusammenfassend, Sie haben es gehört, geht es hier insgesamt um Änderungen in acht Punkten.
Die Revision ist nötig, da in den letzten Jahren verschiedene Veränderungen stattgefunden haben und die letzten gesetzlichen Anpassungen in diesem Bereich bereits zehn Jahre zurückliegen; zwischenzeitlich hat sich die internationale Zusammenarbeit eben sehr stark verändert. Jetzt scheint der Nukleus dieser Revision tatsächlich in Artikel 42c zu liegen. Hier geht es darum, dass Beaufsichtigte ihre Verpflichtungen gegenüber ausländischen Finanzmarktaufsichtsbehörden rechtssicher wahrnehmen können. Mitarbeitende der Beaufsichtigten dürfen nicht öffentlich zugängliche Informationen übermitteln, sofern eben die Voraussetzungen für die Amtshilfe erfüllt sind und die Rechte der Kundinnen und Kunden gewahrt bleiben.
Wir haben deshalb nur eine Bemerkung zu Artikel 42c: Wir bitten Sie, dem Antrag der Kommission zuzustimmen, im Wissen, dass der Ständerat hier wahrscheinlich noch eine genaue Analyse und allenfalls noch Anpassungen vornehmen muss. Dieser Artikel war ja offenbar nicht in der Vernehmlassung, die Branche will hier aber eine Anpassung. Ich glaube, Artikel 42c Absätze 1 und 2 sind nochmals genau zu überdenken. Aber wenn wir jetzt dem Antrag der Kommission zustimmen, schaffen wir eine Differenz, und der Ständerat hat dann die Chance, da eben noch präzisierend zu wirken.
In diesem Sinne bitte ich Sie, dem Antrag Ihrer Kommission zuzustimmen.