Villiger Kaspar · Bundesrat · 2003-09-30
Villiger Kaspar · Bundesrat · Luzern · 2003-09-30
Wortprotokoll
Im Justizbereich gibt es ja nicht so viele grössere Summen und Bereiche, wo man sparen könnte. Hier haben wir mit 90 Millionen Franken einen grossen Bereich, und wir können ihn nicht ausnehmen, nachdem wir doch die Belastung dieses Entlastungsprogrammes auf viele Schultern verteilen möchten. Ich muss die vier Massnahmen nicht schildern, das hat Herr Cina hier qualifiziert getan. Wir meinen, dass diese Massnahmen die eigentliche Klientel, die vom Gesetz ins Visier genommen wird, wieder vermehrt ins Zentrum stellen. Es gibt also eigentlich eine Konzentration der Mittel, ähnlich wie das Herr Schibli vorher gefordert hat. Die Tatsache, dass man die Anerkennungsvoraussetzungen für die Justizheime erhöht, ist an sich nicht negativ zu werten, weil man damit sicherstellen kann, dass die Mittel dort eingesetzt werden, wo sie auch am dringendsten benötigt werden und wo der Einsatz von Bundesmitteln ja dann auch besonders gerechtfertigt ist; denn es handelt sich um regionale und um überregionale Erziehungseinrichtungen.
Wir meinen also, dass diese Massnahme vertretbar sei: Es ist ein Anerkennungsmoratorium für nur vier Jahre. Es hilft der Strukturbereinigung zwischen IV und Justizheimen, was an sich wünschenswert ist; es ist auch mit dem neuen Finanzausgleich kompatibel. Schliesslich darf man hier nicht vergessen: Trotz der Kürzung wird der Mitteleinsatz auf dem an sich schon hohen Stand des Jahres 2003 gehalten.
Deshalb möchte ich Ihnen empfehlen, der Mehrheit zuzustimmen.